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knoxxi
Gast
Im Zweifel wird die Forderung verkauft und vom Käufer sofort fällig gestellt. Passiert jedes Jahr viele viele Male.Checker1992 schrieb:Die Bank wird sich was einfallen lassen.
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Im Zweifel wird die Forderung verkauft und vom Käufer sofort fällig gestellt. Passiert jedes Jahr viele viele Male.Checker1992 schrieb:Die Bank wird sich was einfallen lassen.
Was genau meinst du damit? Dass die Restschuld vom Darlehen von mir eingefordert wird?knoxxi schrieb:Im Zweifel wird die Forderung verkauft und vom Käufer sofort fällig gestellt. Passiert jedes Jahr viele viele Male.
Prake schrieb:Die vorgeschlagene Lösung von der Bank ist ja ein reines (kostenfreies) Abbuchungskonto. Die Bank hat sich in so fern also schon etwas einfallen lassen.
knoxxi schrieb:Im Zweifel wird die Forderung verkauft und vom Käufer sofort fällig gestellt. Passiert jedes Jahr viele viele Male.
Ich möchte das nicht. Das habe ich in dem Thread aber bereits ausreichend erläutert.Checker1992 schrieb:und wo ist dann jetzt das Problem?
Prake schrieb:Die vorgeschlagene Lösung von der Bank ist ja ein reines (kostenfreies) Abbuchungskonto. Die Bank hat sich in so fern also schon etwas einfallen lassen.
Habs wie gesagt bereits mehrfach in dem Thread erwähnt. Auch das stellt aus meiner Sicht eine Verschlechterung dar.Checker1992 schrieb:und was hat das mit unserem Fall zu tun?
Bitte lass so einen Bullshit hier außen vor. Das hilft hier nicht weiter.
Ergänzung ()
Damit ist doch der Fall schon erledigt.
Wenn du unbedingt wegen 3 Euro im Monat dein Girokonto woanders hin haben willst, dann richte vom neuen Girokonto einen Dauerauftrag auf das Verrechnungskonto ein.
Problem gelöst.
Warum das denn nicht? Ich könnte ad hoc zig Unternehmen nennen, die nichts mit dem Bankwesen zu tun haben, die Zahlungen von mir per Lastschrift einziehen. Sogar der kleine Sportverein schafft das. Dann wird das für eine große Bank ja wohl machbar sein. Falls nicht dann wäre das ein ganz schönes Armutszeugnis. Aber ich vermute eher es liegt am mangelnden Willen als an der Fähigkeit dies durchzuführen.Checker1992 schrieb:Das wird vermutlich technisch nicht möglich sein.
Das magst du gerne anders sehen. Für mich stellt es eine dar. Das habe ich, wie bereits gesagt, zur Genüge diskutiert. Man muss ja nicht meiner Meinung sein, aber bitte akzeptieren, dass es für mich so ist und ich das nicht möchte.Checker1992 schrieb:Eine Verschlechterung sehe ich da übrigens nicht.
Du hast bei denen weiterhin ein kostenloses Konto.
Richtig. Und zwar zu der Abbuchung bei einem ganz speziellen Konto (meinem Girokonto) und nicht zu irgendeinem Konto in deren Hause. Übrigens ist im Darlehensvertrag geschrieben, dass zur Kreditzusage sowohl eine Mitgliedschaft bei dieser Bank als auch das Führen eines Gehaltskontos Voraussetzung sei. Gehaltskonto != Abbuchungskonto.Checker1992 schrieb:Zur Abbuchung bei einem Konto in derem Hause, hast du dich bei Vertragsabschluss verpflichtet.
Das ist eine 0815 Lastschrift. Rein technisch kann ich die von jedem Konto mit einer IBAN einziehen.Checker1992 schrieb:Das wird vermutlich technisch nicht möglich sein.
Prake schrieb:Meine Verpflichtung die Beträge von diesem speziellen, vertraglich vereinbarten Konto abbuchen zu lassen bedeutet umgekehrt, dass die Bank die Lastschrift auf diesem Konto durchführt und letzten Endes auch, dass dieses Konto zur Verfügung gestellt wird.
Weiß nicht, ob das so machbar ist, wenn die Bank mir dieses Konto kündigen sollte.PCGamer007 schrieb:Naja man kann es auch so sehen:
Wie definiert sich ein Konto? Bei der Umstellung wird wahrscheinlich die IBAN gleich bleiben und nur die Kondition geändert. Somit bleibt das Konto immer noch das vertraglich vereinbarte Konto.
Wie das nun gefüllt wird ist am Ende für den Kreditvertrag eigentlich egal. Ob durch Überweisung/Dauerauftrag oder Lohn/Gehalt.
So "lustige" Dinge wie Rücklastschrift oder nicht ausgeführte Lastschriften wegen Unterdeckung des Kontos sind halt bei einem Konto der Fremdbank aufwändiger zu bearbeiten wie auf einem Girokonto bei der eigenen Bank. Erst recht, wenn es im EDV-Ablauf für den Baukredit bisher schlicht nicht vergesehen war, da ein Girokonto bei der Bank ams verpflichtender Vertragsbestandteil bisher wohl vorgesehen war.Prake schrieb:Vielleicht sollte man eher so formulieren: "Wenn die Bank unbedingt auf die 3 Euro besteht und ansonsten kündigt, soll sie wenigstens die Lastschrift auf ein Konto einer anderen Bank akzeptieren. Problem gelöst."
Da offensichtlich beide Seiten nicht einlenken bleibt wohl nur die Bewertung durch einen Dritten.Prake schrieb:Das jetzt einseitig abzuändern ist glaube ich keine Handlung nach Treu und Glauben.
gymfan schrieb:So "lustige" Dinge wie Rücklastschrift oder nicht ausgeführte Lastschriften wegen Unterdeckung des Kontos sind halt bei einem Konto der Fremdbank aufwändiger zu bearbeiten wie auf einem Girokonto bei der eigenen Bank. Erst recht, wenn es im EDV-Ablauf für den Baukredit bisher schlicht nicht vergesehen war, da ein Girokonto bei der Bank ams verpflichtender Vertragsbestandteil bisher wohl vorgesehen war.
Musst du ja auch nicht.Derbysieger1995 schrieb:Hab alles gelesen und verstehe trotzdem die Aufregung nicht, die hier veranstaltet wird.
Nein. Vielleicht nochmal den Thread lesen. Die Problematik sollte eigentlich klar werden.Leemeet schrieb:Haust du nicht Giro Konto und Annuitätendarlehen durcheinander?
Prake schrieb:Nein. Vielleicht nochmal den Thread lesen. Die Problematik sollte eigentlich klar werden.