ReactivateMe347 schrieb:
Fake News sind eine Meinung?
Leider denken das viele, zumindest so meine Wahrnehmung wenn ich zum Beispiel in die Twitter Trends schaue
USB-Kabeljau schrieb:
Zensur bleibt Zensur, aber wie definiert man Zensur?
Im klassischen, verfassungsrechtlichen Sinn geht Zensur vom Staat aus. Das ist bei dem Löschen von Beiträgen seitens Twitter aufgrund von Verstößen gegen die Community-Regeln erstmal nicht der Fall. Man könnte das eventuell als "eingeschränkte Meinungsfreiheit" definieren, wenn man denn möchte, aber nicht als Zensur im klassischen Sinn.
Nun könnte man den Begriff der Zensur auch dahingehend erweitern, dass er auch für Löschungen aufgrund von staatlichen Vorschriften und Gesetzen wie dem NetzDG gilt.
Oder, und das ist die gängige Auffassung in den sozialen Medien, man verschreit jede Löschung als Zensur.
USB-Kabeljau schrieb:
Und ein Hausrecht hat Twitter sowieso nicht.
Klar gibt es ein "virtuelles Hausrecht", häufig geregelt in Form von AGB, Community-Regeln und dergleichen. Dahingehend gibt es schon seit '99 Gerichtsurteile. Dieses Hausrecht unterliegt natürlich auch bestimmten Bedingungen und Beschränkungen, kann aber als Grundlage für eine Account-Sperrung durchaus zutrage kommen. Ob zum Beispiel ein bestimmter Beitrag überhaupt einen Verstoß darstellt, der eine Sperrung begründet ist allerdings eine ganz andere Frage.
Zudem:
Der BGH hat in seiner bemerkenswerten, aber vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BVerfG nicht unerwarteten Entscheidung klargestellt, dass es für die Verhängung eines (virtuellen) Hausrechts nicht immer eines sachlichen Grundes bedarf.
Lediglich wenn der durch die Ausübung des Hausrechts verwehrte Zugang sich in erheblichem Umfang auf die Teilnahme am gesellschaftlichen bzw. kulturellen Leben auswirkt, ist die Angabe eines solchen sachlichen Grundes zwingend notwendig. Im Umkehrschluss bedeutet dies eine Stärkung des Hausrechts für Bereiche, die nicht zur gesellschaftlichen bzw. kulturellen „Grundversorgung“ zählen. Somit dürfte ein Großteil der Online-Händler von den gelockerten Voraussetzungen zur Durchsetzung des Hausrechts profitieren.
Quelle
USB-Kabeljau schrieb:
Es handelt sich bei dem "Bullshit" häufig um gute Argumente und Wahrheiten.
Wer entscheidet das? Und soll man jeden "Bullshit" ertragen müssen? Was ist mit "Fake News"?
Ein Beispiel aus drei Sätzen (Die Aussagen in dem Beispiel sind natürlich alle Blödsinn):
1. Flüchtling xyz schlägt zuhause seine Frau. (Lüge)
2. Alle männlichen Flüchtlinge schlagen zuhause ihre Frauen.
3. Ich glaube, dass alle männlichen Flüchtlinge zuhause ihre Frauen schlagen.
Was davon lässt man durchgehen und was sollte man löschen?
Nummer 1. sollte meiner Meinung unbedingt gelöscht werden, da das Lügen über bestimmte Personen in Deutschland sowieso strafbar ist.
Nummer 2. wird schon interessanter. Es ist offensichtlich eine Lüge, allerdings ist das Lügen über Allgemeinheiten in Deutschland auch erstmal nicht strafbar. Sollte man den Beitrag löschen oder stehen lassen? Ich tendiere bei solchen offensichtlichen "Fake News" ehrlich gesagt mittlerweile zum löschen.
Nummer 3. wird dann noch komplizierter. Hier wird eine offensichtliche Lüge als Meinung getarnt. Wie soll man damit verfahren? Ist es Zensur so etwas zu löschen? Einschränkung der Meinungsfreiheit?
Oft sind Beiträge auf Twitter auch durchaus "Wahrheiten", allerdings aus dem Kontext gerissen, so dass sie eine gänzlich andere, durchaus sogar eine entgegengesetzte "Wahrheit" zeigen. Wie verfährt man damit?
Das Thema ist durchaus komplex und der Grat zwischen "alles durchgehen lassen" und "Zensur" oder eher "Einschränkung der Meinungsfreiheit" schmal.
Daher ist es zu einfach zu sagen jede Löschung sei Zensur.