Gehäuse von Privat, Transportschaden, ersetzt -> wem gehört das defekte Gehäuse?

-Overlord-

Lt. Commander
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Hey Leute

Sorry für den Titel - ich wusste nicht, wie ich das eleganter hätte umschreiben können ;) Ich habe mir die Frage gestellt wie eigentlich so ein Fall aussieht:

-Gehäuse über Ebay ersteigert
-Gehäuse kommt an, hat aber einen Transportschaden und ist defekt/verbogen/etc.
-Transporteur erstattet den Preis, möchte das defekte Gehäuse aber nicht zur Begutachtung haben

Wem gehört nun das defekte Gehäuse? Dem Käufer oder dem Verkäufer?

P.s in dem Fall hat der Verkäufer die Abwicklung gemacht und das Geld erstattet bekommen.

Danke schon mal

Greetz
Ovi
 
Das Gehäuse müsste dir gehören. Der Kaufvertrag zwischen dir und dem Verkäufer besteht ja nach wie vor. Der Vertrag wird ja nicht aufgehoben, nur weil der Transporteur einen Schaden reguliert.
 
Stimmt, gehört dem Käufer.

Eigentum wird in aller Regel bewusst übertragen, so erst mal ganz natürlich im Ergebnis vom Verkäufer auf den Käufer. Der Käufer wiederum müsste sein Eigentum ebenfalls selbst übertragen; solange er dies nicht tut, bleibt es bei ihm. Das schließt nur nicht aus, dass jemand trotzdem einen Anspruch auf Übertragung des Eigentums hat.

PS: Person angepasst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Gehört IMO dem Verkäufer, denn nur der hat einen Vertrag mit dem Transportunternehmen und bekommt das Gehäuse ersetzt, nicht der Käufer.
 
@kisser
Bin kein Jurist, sehe ich aber anders. Der Kaufvertrag kam zwischen dem Käufer und Verkäufer zustande, das Transportunternehmen war nur der Übermittler. Durch den Defekt des Gehäuses hat es einen 100%igen Wertverlust erlitten, welchen der Verursacher (das Transportunterhmen) ausgeglichen hat. Es ändert nichts daran, dass das Gehäuse dem Käufer gehört, da er es ja gekauft hat.
 
Ich bin ja auch der Meinung, dass es dem Käufer gehört. Der Verkäufer hat das Geld von mir, ich hab das Gehäuse von ihm - das Gehäuse ist nun defekt und das Transportunternehmen ersetzt den Preis.
 
Es gehört ganz klar dem Verkäufer. Da gibt es keinerlei Interpretationsraum. Wenn Du es behalten willst, dann bekommst Du auch den Kaufpreis nicht zurück.
 
das Versandrisiko liegt beim Käufer, ergo gehört ihm auch das Gehäuse.
 
BlubbsDE
Er will den Kaufpreis doch gar nicht zurück. Er bekommt von dem TRANSPORTUNTERNEHMEN Schadensersatz. Der Verkäufer hat doch sein Geld schon längst und ist froh, dass er nicht sweiter damit am Hut hat.
 
Wie auch immer. Es geht um die Frage, wer ist jetzt der rechtmäßige Besitzer. Und das ist in keinem Fall der Käufer. Sicher kann er in der Praxis durchaus das Gehäuse behalten. Wenn Versandunternehmen und Verkäufer kein Interesse an ihm haben.
 
Aber mit welcher Begründung und rechtlicher Grundlage denn? Es ist doch ein Kaufvertrag zustande gekommen - das Versandunternehmen will das Gehäuse nicht zur Prüfung haben.

Andersrum: Wie wäre es wenn es um die Verschrottung ginge? Da kann sich dann der Verkäufer ja auch wehren und sagen "Ist nicht mein Bier". Dasselbe auch bei dem Versand der dann zustande kommt?
 
BlubbsDE
Natürlich ist der Käufer der rechtmäßige Besitzer oder gar Eigentümer. Deshalb bekommt auch er den Schadensersatz und nicht der Verkäufer, denn der hat schon das Geld vom Käufer erhalten.
 
Ich denke der Verkäufer ist der Eigentümer.
Denn im Grunde zahlt der Verkäufer Schadensersatz für den nicht erfüllten Kaufvertrag.
 
Nein wieso? Der Verkäufer hat sein Geld vom Käufer erhalten. Schadensersatz zahlt ja das Transportunternehmen.
 
WhiteShark

Da es sich nicht um ein Verbrauchsgut handelt, geht das Risiko beim Versand auf den Käufer über. Deshalb muss er sich auch im Falle des Falles (der nun mal eingetreten ist), darum kümmern. Das Transportunternehmen hat offensichtlich den Fehler eingesehen und das Geld überwiesen, der Verkäufer hat sein Geld. Alle sind glücklich.
 
Eigentlich geht es doch nur darum, dass der Verkäufer nun 2 Mal Geld bekommen hat und der Käufer ein defektes Gehäuse herumliegen hat.
Also soll der Käufer dem Verkäufer den Schrott zurückschicken und das Geld vom Verkäufer zurückbekommen. Oder der Verkäufer sagt, schmeiss weg den Schrott, und überweist aber trotzdem das Geld zurück.

DANN sind alle glücklich :)
 
Es wurde nicht das Gehäuse geliefert, auf das du geboten hast, sondern eine defekte Version davon.
Insofern wurde der Vertrag nicht im eigentlichen Sinne erfüllt - dir steht Entschädigung zu.

mfg,
Max
 
Das ist ja nicht die Frage.. das Geld steht mir zu, klar. Nur gibt es nun 2 Möglichkeiten aus verschiedenen Gesichtspunkten:

-Verkäufer sagt er will das defekte Gehäuse wieder (hat dann Gehäuse + Geld) = Käufer muss Verpackung/Versand aufwenden
-Verkäufer sagt er will das defekte Gehäuse nicht wieder (hat das Geld) = Käufer muss Gehäuse verschrotten lassen

Nun können beide argumentieren. Will der Verkäufer das Gehäuse wieder, stellt sich die Frage wer den Versand bezahlt und wem das Gehäuse gehört (wenn eine Versicherung den Schaden übernommen hat). Will das Verkäufer das Gehäuse nicht wieder, hat der Käufer ja die Mehraufwendungen zur Verschrottung.

In jedem Fall haben beide das Geld (Verkäufer durch den Verkauf) und Käufer sein Geld was er vorher ausgegeben hat (eventuell ohne Versand - ich weiß nicht was Hermes ersetzt). Nur der Verbleib des Gehäuses ist interessant und wie es rein rechtlich aussieht.

Ich gehe davon aus, dass der Kaufvertrag nach wie vor besteht - das Gehäuse also an den Käufer übergangen ist. Er ist Besitzer und Eigentümer. Der Verkäufer folglich kein Anrecht auf das Gehäuse hat. Er ist auch nicht im Nachteil - sein Geld für die Transaktion hat er ja bekommen. Je nachdem wie man das nun sieht, ist der Käufer dann wohl der "gelakmeierte", da dieser das Gehäuse entsorgen muss.
 
Privatverkauf, daher liegt das Transportrisiko beim Käufer.
Der Verkäufer hat sein Geld und ist raus.
Der Käufer hat das Defekte Gehäuse und denn Schadenersatz vom Transportunternehmer.

Wo gibt es hier noch Unstimmigkeiten?
 
Zuletzt bearbeitet:
Oder ein gar nicht soooo defektes Gehäuse weiternutzen kann und Geld + Gehäuse hat ...
 
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