Welche Schaden? Wenn er das Gehäuse für 100€ bei einer öffentlichen Versteierung wie ebay ersteigert hat, kann man wohl kaum einen Wert von 200€ ansetzen, denn Wert ist etwas immer nur so viel, wie jemand dafür bezahlt, nicht aber was jemand meint was er wert wäre. Das lehrt eine die Börse übrigens auch sehr gut, da nutzt es auch nichts zu meinen eine Aktie wäre x€ wert, wenn andere nicht betreit sind diesen Preis dafür zu zahlen und wenn diese Aktie dann auch noch für weniger als x€ gehandelt wird (die Aktien also den Besitzer wechselen), dann ist sie eben einfach weniger wert. Deswegen mögen viele ja Aktien nicht, denn da erfahren sie börsentäglich oft im Sekundentakt genau was ihre Aktien wert sind, während Besitzer von Immobilien oder Oldtimern immer davon träumen können was ihre Schätzchen wohl wert sind, ohne überhaupt einen realen Preis zu kennen solange sie nicht wirklich verkaufen und einen Käufer finden müssen, der ihre Preisvorstellungen teilt. Ebenso träumen viele Besitzer von Kapitallebensversicherung lange von hohen Überschußbeteilgungen die sie am Ende sowieso nicht sehen und wenn sie vorher abspringen sind sie gleich ganz angeschmiert.JanKrohn schrieb:Kaeufer ersteigert fuer 100 Euro ein Designer-Gehaeuse, das eigentlich 200 Euro wert ist. DHL schrottet das Gehaeuse, haftet nach AGB aber nur fuer 100 Euro.
Der Kaeufer hat also weiterhin trotz Haftung weiterhin Schaden.
Meiner Meinung nach, gehört das Gehäuse in diesem Fall dem Transportunternehmen, da es ja den Wert voll ersetzt hat und nicht nur eine Wertminderung. Es hat aber darauf verzichtet und damit bleibt es bei dem Käufer, der es ja im Moment bei sich hat, der Verkäufer hat meiner Meinung nach keine Anspruch auf das Gehäuse, das Transportunternehmen hat verzichtet und damit ist der Käufer der Besitzer und Eigentümer. Da wird ja auch kein Hahn mehr nach krähen was damit passiert. Die Entschädigung steht natürlich dem Käufer zu, auch wenn diese ggf. erst einmal an den Verkäufer als Auftraggeber ausbezahlt wurde.
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