Gehäuse von Privat, Transportschaden, ersetzt -> wem gehört das defekte Gehäuse?

Bei wem das Transport Risiko liegt ist hier völlig egal.

Denn Schadensersatz erhält immer der Absender. Nicht der Empfänger.
Der Verkäufer hat nun einmal die Möglichkeit ein neues Gehäuse zu versenden und den Vertrag zu erfüllen.
Oder er kann das nicht und erstattet Schadensersatz. Der Kaufvertrag läuft auf ein intaktes Gehäuse. Das defekte gehört also weiter dem Verkäufer.
 
Natürlich ist das hier von belang

Das Versandrisiko liegt beim Käufer.
Damit hat der Verkäufer seinen Teil des Kaufvertrages Korrekt erfüllt.
Wieso sollte der Verkäufer ein weiteres Gehäuse verschicken?
 
Ware wird auf dem Versandweg beschädigt.

Verkäufer bekommt den Warenwert durch das Transportunternehmen erstattet.
Dem Käufer erstattet der Verkäufer den Kaufpreis.

Das Gehäuse gehört in dem Fall doch klar dem Verkäufer. Aus welchem Grund sollte der Käufer nun Eigentümer sein?
 
florian. schrieb:
Privatverkauf, daher liegt das Transportrisiko beim Käufer.
Der Verkäufer hat sein Geld und ist raus.
Der Käufer hat das Defekte Gehäuse und denn Schadenersatz vom Transportunternehmer.

Wo gibt es hier noch Unstimmigkeiten?

Das Transportunternehmen ist nur gegenüber dem Verkäufer schadenersatzpflichtig und nicht gegenüber dem Käufer. Denn nur der Verkäufer hat einen vertrag mit dem Transportunternehmen geschlossen.

Das beschädigte Gehäuse gehört also zum verkäufer zurück, er bekommt den Schaden vom Transportunternehmen ersetzt (z.B. durch neues Gehäuse, dass er dann dem Käufer schickt).
Ergänzung ()

WhiteShark schrieb:
Der Kaufvertrag läuft auf ein intaktes Gehäuse. Das defekte gehört also weiter dem Verkäufer.

Genau so sehe ich das auch.
 
Das der VK einen Vertrag mit DHL hat, ändert am Vertrag zwischen VK und K genau was?

es gibt den Gefahrenübergang.
Das scheinen einige hier gekonnt zu Ignorieren.

Der VK hat seinen Kaufvertrag eingehalten.
der K hat Anspruch gegenüber dem Transportdienstleister.
der VK ist Erfüllungsgehilfe gegenüber diesem Anspruch.
 
Je nachdem ...

wenn der Käufer sagt, dass er das beschädigte Gehäuse noch gebrauchen kann, daher als Erfüllung des Vertrages betrachtet, nur eben die Wertminderung wegen des Transportschaden ersetzt haben will --> dann gehört dem Käufer der Schrott und er hat einen Herausgabeanspruch gegen den Verkäufer auf das Geld, das der Transporteur als Schadenersatz an seinen Vertragspartner (den verkäufer) geleistet hat

wenn der Käufer sagt, "ich wollte ein Gehäuse, brauche keinen Schrott". Dann kann der Vertrag nicht erfüllt werden, der Kaufgegenstand ist untergegangen. Dann gibts Rückabwicklung, also das Geleistete wirds zurückgegeben. Kaufpreis+Versandkosten an Käufer und Schrott zurück zum Verkäufer.
 
der Vertrag ist erfüllt, da Gefahrenübergang.


Die Frage ist nur, wer den Schaden bezahlt, VK oder DHL
in dem Fall offensichtlich DHL.
 
Versendungskauf nach § 447 BGB ... okay sorry. Nicht aufgepasst.

Dann wie florian schreibt, war der Vertrag mit Gefahrübergang bei Übergabe an den Transporteur erfüllt. Eigentum am Schrott beim Käufer.
 
Zuletzt bearbeitet:
das gehäuse wurde wohl mit vorkasse verkauft, da ebay.
also hat der VK jetzt zweimal geld bekommen, ist so richtig? einmal vom käufer, einmal vom versandunternehmen.
dann müsste doch der VK dem K die kaufsumme zurück überweisen.
 
Natürlich. Der VK überweist dem K das Geld zurück und bekommt den Schaden an seinem Gehäuse bzw. sein Gehäuse durch das Transportunternehmen ersetzt.
 
florian. schrieb:
der Vertrag ist erfüllt, da Gefahrenübergang.


Die Frage ist nur, wer den Schaden bezahlt, VK oder DHL
in dem Fall offensichtlich DHL.

Warum soll jetzt noch der Schaden bezahlt werden, wenn der Vertrag doch erfüllt ist?

Schadensersatz gibt es nur, wenn der Vertrag nicht erfüllt ist!
 
aranax schrieb:
Warum soll jetzt noch der Schaden bezahlt werden, wenn der Vertrag doch erfüllt ist?

Der Vertrag "VK bezahlt, K schickt Gehäuse zu VK" wurde erfüllt.
 
Der Gefahrenübergang hat bereits stattgefunden.

Daher hat DHL das Gehäuse des Käufers Beschädigt.
und eben nicht das Gehäuse des Verkäufers!

Das ist der feine Unterschied.
 
Das Gehäuse gehört dem Käufer. Dieser kann Schadensersatz vom Transportunternehmen verlangen. In diesem Fall musste der Verkäufer die Abwicklung machen, da dieser Vertragspartner war/ist. Geld und Gehäuse sollten daher beim Käufer verweilen.
 
Hola

Das Geld gab es nun zurück, komplett, inkl. Versand. Nun haben beide Seiten ihr Geld:

-Verkäufer hat das Geld von dem Käufer
-Käufer hat sein Geld wieder vom Transportunternehmen

Nun ist nur noch das Gehäuse da. Theoretisch gehört dies zur Beweissicherung etc. dem Transportunternehmen. Dieses will es aber aufgrund von Geringfügigkeit (vermute ich mal) nicht wieder haben.

Wenn man § 447 BGB beachtet, könnte man davon ausgehen, dass das Gehäuse nun dem Käufer gehört. Der Verkäufer könnte sich z.B. damit rausreden, den Mehraufwand nicht tragen zu wollen, dass er seiner vertraglichen Pflicht nachgekommen ist.
 
Verkauf es bei ebay für 5€. :p
 
das Gehäuse gehört ganz klar dem Käufer.
Der Verkäufer hat da keinen Anspruch mehr.
Der Verkäufer muss sich daher garnicht raus reden.
 
Wenn man den Fall leicht abaendert, wird meines Erachtens klar, dass das Gehaeuse dem Kaeufer gehoert.

Kaeufer ersteigert fuer 100 Euro ein Designer-Gehaeuse, das eigentlich 200 Euro wert ist. DHL schrottet das Gehaeuse, haftet nach AGB aber nur fuer 100 Euro.
Der Kaeufer hat also weiterhin trotz Haftung weiterhin Schaden. Der Verkaeufer nicht.
 
Ja ich verstehe die Diskussion hier nicht. Ich bin zwar kein Jurist, aber der Fall scheint mir ziemlich klar zu sein und ich verstehe nicht, wie andere eine komplett andere Meinung haben können.
 
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