Smash32
Lt. Commander
- Registriert
- Jan. 2008
- Beiträge
- 1.854
Hallo zusammen,
ich stelle mir aktuell eine Frage die wie es aussieht mich einer Nachverhandlung der Gehaltsvorstellungen. Viele Unternehmen fordern ja bereits bei der Bewerbung die Angabe einer Gehaltsvorstellung, ohne dass die Rahmenbedingungen der Tätigkeit abschließend bekannt sind. Beispielsweise ist nicht bekannt welche wöchentliche Arbeitszeit für die Stelle verlangt wird, sodass es allein aufgrund dessen zu mehreren hundert Euro monatlicher Gehaltsabweichung kommen kann.
Deshalb frage ich mich ob es legitim oder unverschämt ist das Gehalt bei einer Zusage nachzuverhandeln. Sprich ich habe eine Gehaltsvorstellung angegeben und in einem zweiten Vorstellungsgespräch wird mir eine Zusage für die Stelle gegeben und mitgeteilt. dass meine Gehaltsvorstellung angenommen wird. Statt der erwarteten 35h wöchentlicher Arbeitszeit handelt es sich bei der Tätigkeit jedoch um 40 Arbeitsstunden. Kann ich dann einfach sagen ich habe mit anderen Rahmenbedingungen für die Ausübung gerechnet und das meine Gehaltsvorstellung unter diesen Umständen bei Betrag XY liegt?
ich stelle mir aktuell eine Frage die wie es aussieht mich einer Nachverhandlung der Gehaltsvorstellungen. Viele Unternehmen fordern ja bereits bei der Bewerbung die Angabe einer Gehaltsvorstellung, ohne dass die Rahmenbedingungen der Tätigkeit abschließend bekannt sind. Beispielsweise ist nicht bekannt welche wöchentliche Arbeitszeit für die Stelle verlangt wird, sodass es allein aufgrund dessen zu mehreren hundert Euro monatlicher Gehaltsabweichung kommen kann.
Deshalb frage ich mich ob es legitim oder unverschämt ist das Gehalt bei einer Zusage nachzuverhandeln. Sprich ich habe eine Gehaltsvorstellung angegeben und in einem zweiten Vorstellungsgespräch wird mir eine Zusage für die Stelle gegeben und mitgeteilt. dass meine Gehaltsvorstellung angenommen wird. Statt der erwarteten 35h wöchentlicher Arbeitszeit handelt es sich bei der Tätigkeit jedoch um 40 Arbeitsstunden. Kann ich dann einfach sagen ich habe mit anderen Rahmenbedingungen für die Ausübung gerechnet und das meine Gehaltsvorstellung unter diesen Umständen bei Betrag XY liegt?