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NewsGeheimnisse: Bis zu 20 GByte an Intel-NDA-Material veröffentlicht
@Summerbreeze mein Problem mit Passwort Managern ist eigentlich dass ich Schiss habe dass diese ganzen Passwörter Irgendwann einfach Weg sind oder nachm neusinstallieren des Rechners oder der Software. Meine haben immer so 25 bis 30 Zeichen und sind soweit sicher. Kopien zur Sicherheit lagere ich auch außerhalb des Gehirns falls alle Stricke reißen diese sind selbstverständlich Handschriftlich und an einem sicheren Ort aufbewahrt.
mein Problem mit Passwort Managern ist eigentlich dass ich Schiss habe dass diese ganzen Passwörter Irgendwann einfach Weg sind oder nachm neusinstallieren des Rechners oder der Software
@NJay schon richtig aber im Notfall kann ich mich wenigstens noch auf mein Gedächtnis verlassen. Bei Passwörtern solcher Länge wie von @Summerbreeze gezeigt ist sowas aber unmöglich. Da vetraue ich lieber auf Papier. Nicht Hackbar und auch nicht klaubar da ich selbst die Handschrift so geschrieben habe dass man wie ich denken Muss um die Passwörter Lesen zu können
@chithanh
Was du beschreibst ist die Rechtslage in der EU. Bei den EULA beziehe ich mich aber eindeutig auf die USA!
Dazu: https://en.wikipedia.org/wiki/End-u...#Enforceability_of_EULAs_in_the_United_States
Innerhalb der EU gilt sowieso, Recht sticht Lizenzabkommen, was in der Regel die kundenfreundlichere Lösung ist und erschreckend oft auch den Wettbewerb stärker fördert als die Regelungen in den USA.[1]
Ein "Jo, ich habs gekauft, direkt auseinander genommen und damit die EULA nie gesehen!" werden US-Gerichte tendenziell nicht gelten lassen.
[1] Im Vergleich finde ich generell, dass das was aus der EU kommt meist für Mensch, Natur, Wettbewerb und generell Freiheiten sinnvoller ist als viele nationale Reglungen von europäischen Staaten und auch der USA!
@Piktogramm Ich beziehe mich auf die Rechtslage in den USA, wo das vorwiegend stattfindet. Das Shrinkwrap-EULA ist wieder eine andere Angelegenheit, aber man findet praktisch keine Hardware mit Shrinkwrap-EULA. Software damit ist auch selten geworden seitdem Internet-Vertrieb und Aktivierungszwang verbreitet sind.
Reverse-Engineering zur Interoperabilität, das ist ebenfals US-Recht (DCMA-Ausnahme).
Und selbst dein Link besagt, dass Hersteller inzwischen technische Maßnahmen ergreifen, um den Zugriff auf die Software zu verhindern bevor man dem EULA zugestimmt hat. Diese Zustimmung ist also weiterhin erforderlich damit das EULA wirksam wird.
Vielleicht gibt es dann einen Weg, in die löchrige Blackbox Intel Management Enginge zu schauen oder diese gar nachhaltig zu deaktivieren!
Ist nicht einzusehen, warum dem Privatnutzer mit Standalone-PC oder Kleinnetzwerk in den Desktop-CPUs diese Backdoors aufgezwungen werden.
@NJay ich hatte es schon oft, besonders bei älteren Programmen dass man plötzlich alles nicht mehr benutzen konnte und selbst die Log Dateien sich nicht mehr einbinden ließen.
Als Beispiel fällt mir da LabVIEW ein. Klar, völlig anderes Programm aber jede Programm und Dokumentenversion ist zum Vorgänger inkompatibel und einmal falsch geöffnet schreibt sie irgendwas um sodass sie in kleiner Version mehr funktioniert. So zerschießt man sich ständig alles und sei es nur aus Versehen. Man kommt in so einem Fall an nix mehr rann und Bei kostenlosen Programmen fehlt dann manchmal eine ältere Version auf die man zurück kann wenn man nicht selbst alles gesichert hat.
Deshalb ist die Sicherung ganzer Programme immer so eine Sache. Bei Medieninhalten ist eine Sicherung einfach. Doch Programme können sich dagegen ziemlich streuben.
@Piktogramm
Die 256 Zeichen waren jetzt auch nicht soo ganz Ernst gemeint.
Ich wollte nur mal zeigen, was halt so gehen kann.
So 48 Zeichen ist aber schon ganz guter Standard.
An dieser Stelle steht ein externer Inhalt von YouTube, der den Forumbeitrag ergänzt. Er kann mit einem Klick geladen und auch wieder ausgeblendet werden.
@chithanh
Shrink wrap EULAs sind bei Hardware recht häufig. Das ganze Papier was beiliegt enthält in der Regel irgendwo auch die Lizenzbestimmungen für eben jene Hardware, die integrierten Softwarekomponenten.
Mein Highlight war zuletzt der Gematik-Kram. GPL, Apache, BSD und proprietäre Lizenzvereinbarung einmal ausgedruckt.
Genau, AMD haben es momentan nicht wirklich noetig, aber die chinesische Konkurrenz schon, die wird sich die Haende reiben und dafuer gewiss nicht verantworten muessen .
Deshalb ist die Sicherung ganzer Programme immer so eine Sache. Bei Medieninhalten ist eine Sicherung einfach. Doch Programme können sich dagegen ziemlich streuben
Also keepass z.B. speichert alles in eienr Datei, die natuerlich auch nur wenige kb gross ist. Du musst also eine Datei sichern... Das wars. Einfach gescheit in den (eh hoffentlich vorhandenen) Backupmechanismus seiner Daten einbinden und du kannst jederzeit im Notfall auf was altes zurueck. Des weiteren ist KeePass Open-Source, du kommst also jederzeit an beliebig alte Versionen des Programms.
Also das ist einfach kein Argument gegen einen Passwort-Manager.
Weiß nicht was besser ist, diejenigen die ernsthaft denken Intel würde das als Fake Story absichtlich bringen oder Mitarbeiter von Firmen würden nicht einfache Passwörter wie intel123 verwenden...
Aber fühlt euch ruhig ultra klug
In der IT gibt es keine Garantie für Sicherheit, schon gar nicht in der Annahme bei solchen Firmen müsse doch alles perfekt sein.
Schaut mal in die deutschen Behörden, da ist das Passwort dann letztlich auch egal, da alles veraltet und man kommt ran an was auch immer man möchte
Shrink wrap EULAs sind bei Hardware recht häufig. Das ganze Papier was beiliegt enthält in der Regel irgendwo auch die Lizenzbestimmungen für eben jene Hardware, die integrierten Softwarekomponenten.
Mein Highlight war zuletzt der Gematik-Kram. GPL, Apache, BSD und proprietäre Lizenzvereinbarung einmal ausgedruckt.
Ein lediglich beiliegender Zettel mit Lizenzbestimmungen ist kein Shrinkwrap-EULA.
Ein Shrinkwrap-EULA ist eine Verpackung auf der entweder außen sichtbar ein EULA drauf ist oder ein Siegel, jeweils mit dem Hinweis der Form "mit Öffnen der Verpackung / dem Bruch des Siegels stimmen sie dem EULA zu."
Weder auf meinem Mainboard, noch auf meiner CPU, noch auf irgendeiner anderen Komponente in meinem Rechner habe ich ein solches gesehen. Aber du vielleicht?
Deshalb ist die Sicherung ganzer Programme immer so eine Sache. Bei Medieninhalten ist eine Sicherung einfach. Doch Programme können sich dagegen ziemlich streuben.
Portable Version benutzen und mit Datei/Datenbank sichern. Mache ich bei Keepass z.B. auch so. Zudem ist die Keepass DB von unterschiedlichen Forks einlesbar.