Geld bei Überweisung verschwunden. Was passiert weiter?

Thorle schrieb:
Aber nur einen geplanten Ausflug nicht durchführen zu können ist maximaler Verlust von Spaß. Leider

Kommt immer drauf an.
Konnte die Hotelbuchung vielleicht nicht wahrgenommen werden und das Hotel will trotzdem 90% der Kosten haben?
 
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Hylou schrieb:
Kommt immer drauf an.
Konnte die Hotelbuchung vielleicht nicht wahrgenommen werden und das Hotel will trotzdem 90% der Kosten haben?
Dann muß er bar bezahlen!
sorry, wenn ich 2 Tage später wegfahren will, dann muss ich mit allem rechnen.
 
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Außer natürlich, es gäbe eine gesetzliche o. Ä. Pflicht, auf die ich mich eventuell verlassen dürfte.
 
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Hat sich erledigt. Die Hypo hat sich Montag Mittag dazu bewegt endlich das Geld zu verbuchen. Vielleicht war der Verbucher im Homeoffice :)
Dank euch allen nochmal
 
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Da wird nix manuell verbucht. Wäre vielleicht mal ein Fall für den Verbraucherschutz, wenn es mehrere betrifft.
 
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Oder der BAFIN mal melden, klingt nach Ausreden von der Bank ;)
 
SpookyFBI schrieb:
Dann muß er bar bezahlen!
sorry, wenn ich 2 Tage später wegfahren will, dann muss ich mit allem rechnen.
Sehe ich auch ähnlich. Weiß nicht, ob man da eine Chance drauf hat vor Gericht. Denn ich gehe davon aus dazu würde es sicherlich kommen wenn du die Bank deswegen verklagen willst.
Könnte mir schon auch vorstellen, dass dir der Richter genau den oben genannten Satz entgegen bringen wird.

Was Banken dürfen und was sie versprechen können unterschiedlich sein.
Ich glaube zumindest nicht, dass die Empfängerbank irgendwas in Richtung Empfangsdauer verspricht.
Deine Bank hat es ja wie gefordert rausgeschickt.
Ggf. könnte man noch prüfen lassen, ob deine oder die Empfängerbank da 2 Tage mit dem Geld gespielt haben.

Ich würde es am ehesten unter "Ich lerne draus" abheften und das nächste mal nicht so knapp eine Reise buchen.
Ansonsten aber viel Spaß mit deinem neuen Bike ;)
 
Da gibts keine Versprechungen oder Ähnliches. Es gibt Regeln, an die müssen sich alle Banken halten. Und dazu gehört, dass im SEPA-Raum eine Überweisung maximal einen Werktag dauern darf. Alle Abweichungen können (und sollten), wie schon erwähnt gemeldet werden. (Alles bei Online-Überweisung oder Terminal-Überweisung)

Ergo Nein, da wird auch kein Richter sagen: Wenn du zwei Tage später mit deinem Moped losfahren willst, hättest du mal lieber in bar bezahlen sollen, wer weiß, ob sich die beiteiligten Banken an geltendes Recht halten..
 
SpookyFBI schrieb:
Dann muß er bar bezahlen!
sorry, wenn ich 2 Tage später wegfahren will, dann muss ich mit allem rechnen.
Die Online Überweisung darf nur 1 Werktag dauern.

In der Regel dauert eine Überweisung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums einen Werktag. Dies schreibt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) in § 675s fest.

Gibt ein Kunde beispielsweise an einem Mittwoch eine SEPA-Überweisung bei seiner Bank in Auftrag, muss diese spätestens am Donnerstag beim Zahlungsinstitut des Zahlungsempfängers eingetroffen sein. Das gilt jedoch nur, wenn die Überweisung entweder per Online-Banking erfolgt ist oder am Terminal der jeweiligen Bank in Auftrag gegeben wurde.
Ansonsten sind es 2 Werktage.
 
uincom schrieb:
Aber auch nur auf den ersten Blick. Da der TE die IBAN geprüft hat und der Händler auch, bleiben nur die Banken. Habe es auch oft genug erlebt, dass die ewig brauchen mit den Buchungen. Die haben IT Systeme aus den 90ern.
Meine Vermutung geht auch in die Richtung. In der IT gibt es viele Probleme, und bei meinem AG kommt es zum Nachteil des AG auch mal vor, dass die Lastschriften der Kunden einen Tag später eingezogen werden, was dann immer viel Stress und Ärger bedeutet bei uns im Haus.
Allerdings sind das Ereignisse die 1x im Jahr, maximal 2x im Jahr vorkommen. Letztes mal meines Wissens nach Anfang letztes Jahr. So wie sich das hier aber liest bzgl. Hypo, sollte da die BaFin mal ein Auge drauf werfen. Oder die Wirtschaftsprüfer, die sowieso alle X Jahre vorbei schauen.

Also Bitte an @Rotti1975: Melde das bitte bei der BaFin.
https://www.bafin.buergerservice-bund.de/Formular/Banken
Ich kann grade nicht mal prüfen ob das das richtige Formular ist, weil es bei mir einfach nicht lädt... Deutschland und IT...
 
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Orcon schrieb:
Die Online Überweisung darf nur 1 Werktag dauern.
Da verlinkst Du schon das Gesetz und interpretierst es trotzdem falsch (was hier im Fall aber egal ist, da es sich um zwei Geschäftstage gehandelt hat):
"spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht"

Da muss ich noch garnicht überlegen (weil hier im Fall irrelevant), ob gemäß §675s (BGB) ein Geschäftstag bei der Bank ein Bankarbeitstag ist oder etwas anders. Denn laut "§ 3 des Bundesurlaubsgesetzes (BurlG)" ist der Samstag zwar ein Werktag, zählt aber nicht zu den Bankarbeitstagen.

Orcon schrieb:
Gibt ein Kunde beispielsweise an einem Mittwoch eine SEPA-Überweisung bei seiner Bank in Auftrag, muss diese spätestens am Donnerstag beim Zahlungsinstitut des Zahlungsempfängers eingetroffen sein.
Ja, an Ende des Geschäftstages, also bis zum Ende der Geschäftszeiten der Empfängerbank am Donnerstag. Das muss noch lange nicht bedeuten, dass auch der Händler zu seinen Geschäftszeiten am Donnerstag den Betrag auf seinem Konto sehen muss. Wie die Geschäftszeiten der Hypo München sind darf jemand anderes heraus finden (ist hier auch irrelevant). Zu Ungunsten des Kunden dürften das nicht die Öffnungszeiten einer beliebigen Filiale in München sein.

Das ganze natürlich unter der Annahme, dass der Kunde als "Zugangszeitpunkt" den Mittwoch und nicht gar den Donnerstag angegeben hat.
 

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