Gelegentliche Bluescreens

Nickel schrieb:
Wenn ein bestimmter RAM nicht auf der QVL steht heißt das nicht, dass der RAM nicht kompatibel ist.
Es gibt aber auch keine Garantie das es funktioniert.
Wenn ich einen PC zusammenstelle, zusammenbaue gehe ich auf Sicherheit und nehme einen Arbeitsspeicher der in dieser Liste steht. Dann kann ich da von ausgehen das er keine Fehler produziert.
 
Wenn du fest daran glaubst, dass die auch wirklich überpüft wurden.
Und wie bereits gesagt, wechslen die RAM Hersteller ofter mal die
Chips auf den Modulen, weil viele gerade die Chips verbauen die sie
billig kriegen. Hier bringt dir die Liste dann auch nichts mehr.
Ergänzung ()

leo_cb schrieb:
Hm okay, aber würde mir dann Memtest nicht trotzdem Fehler melden, wenn es da Kompatibilitätsprobleme geben würde?
Ich zitiere mal aus einem Beitrag von mir vorgestern:

Zeigt dir Memtest86 Fehler, kannst du mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit davon ausgehen,
dass es Probleme (defekt) mit dem Arbeitsspeicher gibt.
Zeigt dir Memtest86 keine Fehler, gilt hier eigtl. das gleiche,
der RAM ist nicht defekt und hat den Stresstest fehlerfrei überstanden.
Aber hier ist es nicht 100% ausgeschlossen, dass es doch Inkompatibilitäten gibt.
Diese sind in der Regel mit Bios Updates zu beheben.
Solche Bios Updates (fixes) sollten eigtl. auch jedem bekannt sein, egal welches Mainboard:
"Improve Ram (memory) Compatibility"
 
Nickel schrieb:
Zur Fehlersuche ist eine anständige Neuinstallation durchaus notwendig
um somit Software (Treiber) Probleme auch soweit ausschließen zu können.
Das ist mir bewusst. ;)
Nur ist es mir bis vermutlich nächste Woche leider zeitlich nicht möglich, den PC neu aufzusetzen, weshalb ich gerne zunächst auf andere Möglichkeiten zurückgreifen würde. Vielleicht hätte ich das klarer kommunizieren sollen, sorry. 😅

Nickel schrieb:
Diese sind in der Regel mit Bios Updates zu beheben.
Solche Bios Updates (fixes) sollten eigtl. auch jedem bekannt sein, egal welches Mainboard:
"Improve Ram (memory) Compatibility"
Das heißt ich sollte jetzt von MSI die neueste BIOS-Version herunterladen und updaten?
 
Ein Bios Udate könnte durchaus helfen, wenn es denn eins gibt
leo_cb schrieb:
Vielleicht hätte ich das klarer kommunizieren sollen, sorry. 😅
Das wars dann auch von mir hier jetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nickel schrieb:
Ein Bios Udate könnte durchaus helfen, wenn es denn eins gibt
Okay, das hab ich erledigt.

Nickel schrieb:
Das wars dann auch von mir hier jetzt.
Ich hoffe mal nicht, dass Du denkst, dass meine Antwort ironisch gemeint war, denn das war sie keineswegs.
Falls Du dich dennoch nicht weiter mit diesem Problem beschäftigen willst, vielen Dank für die Auskünfte.
 
Ich habe keinen Bock hier mit dir zu chatten und mit Emojis zu kommunizieren um dir die Zeit zu vertreiben.
Ich sagte ja oben schon, scheint alles nicht wirklich so wichtig zu sein, das merkt man doch.
Bring deine Kiste in eine PC-Werkstatt,
die werden dir dort aber keine Ratschläge geben wie wir hier,
die werden diese ohne dich dort umsetzen und du darfst dann dafür bezahlen.
 
Tut mir Leid, ich wusste nicht, dass Emojis in diesem Forum als eine Form von Belästigung gelten.
Aber gut, dann soll es so sein.
Vielleicht hat ja sonst noch jemand eine Idee, woran es liegen könnte.
 
Also die Dumpfiles protokollieren die Begebenheiten beim Absturz.
Den Dumpfiles zu glauben ist kein Blick in die Glaskugel.
 
Silver Server schrieb:
Also die Dumpfiles protokollieren die Begebenheiten beim Absturz.
Den Dumpfiles zu glauben ist kein Blick in die Glaskugel.
Wie werte ich diese denn aus?
Ich kann damit leider nichts anfangen, dafür kenne ich mich zu wenig mit der Thematik aus.
 
Nickel schrieb:
Wenn ein bestimmter RAM nicht auf der QVL steht heißt das nicht, dass der RAM nicht kompatibel ist.
Zudem ändern die RAM Hersteller öfter auch mal die Chips auf den Modulen
ohne das sich die Bezeichnung ändert.

Da hast Du natürlich vollkommen recht.

Auf die QVL sollte man nicht zu viel geben.

Hier möchte ich jedoch noch etwas ergänzen.
Nämlich den rechtlichen Aspekt.

Steht ein RAM in der QVL und es gibt dennoch Kompatibilitätsprobleme, so liegt ein Sachmangel vor.
Die Ist- und Sollbeschaffenheit des RAMs weicht hier ausreichend ab, um vom Vorliegen eines Sachmangels auszugehen und mithin die Sachmängelhaftung in Anspruch nehmen zu können. Dies gilt auch dann, wenn der RAM auf anderen Mobos problemlos läuft.

Steht ein RAM nicht in der QVL und es gibt Kompatibilitätsprobleme, der RAM funktioniert jedoch auf anderen Mobos problemlos, liegt kein Sachmangel vor. Und man hat mithin keinerlei Zugang zur Sachmängelhaftung (oder auf gutdeutsch: -> keine Gewährleistung).

Dies ist ein so wichtiger Aspekt, dass ich ihn noch hinzufügen wollte.


@leo_cb
Teste doch Dein System mal mit nur 1 RAM Riegel im Slot DIMM_0.
Bei Bluescreen: Nimm den RAM raus und teste das andere RAM Modul, ebenfalls im Slot DIMM_0.
Bei Bluescreen: Nimm den RAM raus und teste den ersten RAM im Slot DIMM_1.
Bei Bluescreen: Nimm den RAM raus und teste den zweiten RAM im Slot DIMM_1.

Und poste uns danach Deine Ergebnisse (ob die Bluescreens aufgehört haben).
 
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leo_cb schrieb:
Aber was fange ich nun mit dieser Information an?
Nun Du weißt das der ein Fehler beim Speicher auftrat und der andere Fehler bei Treiber des Netzwerkadapters.
Dem netsprechend sucht man nach einer Lösung zu einem mit dem Arbeitsspeicher und zum anderen mit dem Netzwerkadapter (Treiber). Da zu sei noch gesagt wenn es viele verschiedene blue screen gibts, sucht man das gemeinsame. Das ist oft mal das Antivirenprogramm. Genau so häufig kann es auch am Arbeitsspeicher liegen.
 
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Dominion schrieb:
Nämlich den rechtlichen Aspekt.

Steht ein RAM in der QVL und es gibt dennoch Kompatibilitätsprobleme, so liegt ein Sachmangel vor.
Wie bereits gesagt, wechseln die RAM Hersteller öfter mal die Chips (Firmware/SPD) auf den Modulen
und somit wäre der Mainboardhersteller spätestens hier raus aus der Sache.
Die QVL ist nur Momentaufnahme.
 
Nickel schrieb:
[...]und somit wäre der Mainboardhersteller spätestens hier raus aus der Sache.

Genau das ist nicht der Fall!

Der Mainboardhersteller haftet für die Aussagen in der QVL, spätere Änderungen innerhalb der Konzeption / Bestückung gehen allein zu Lasten des Herstellers.

Juristen sprechen hier von einer "zugesicherten Eigenschaft im Rechtssinne".
 
Jetzt wirds komisch, bringt nichts weiter zu diskutieren.
Und was sollte man auch dann machen in so einem Fall,
der Mainboardhersteller kann ja nicht das Mainboard austauschen
auf Garantie, bringt ja nichts.
Da würde ich dann eher den RAM zurücksenden
und welchen kaufen der mir in Fachforen empfohlen wird für meine CPU und Mainboard.
Ich sagte ja, auf die QVL sollte man nicht zuviel geben ;)
 
Komisch wird es in der Juristerei fast immer... . ;)

Sollte seitens des Mobo-Herstellers eine Unmöglichkeit zur Leistung bestehen, wird es mit der Anspruchslage erst richtig interessant. Der Endkunde kann dann vom Hersteller die Bezahlung eines passenden (Konkurrenz-) Produktes verlangen, sogar eines, das möglicherweise deutlich teurer ist.

Die Verflechtungen sind aber natürlich wesentlich komplexer.
Wenn der RAM Hersteller verantwortlich ist für die Änderungen und die plötzlich fehlende Kompatibilität, hätte der Mobo Hersteller wiederum Ansprüche gegen den RAM Hersteller auf Ersatz seiner Kosten, die ihm zu Unrecht entstanden wären.

Die Hersteller werden schon allein deshalb auch peinlich genau darauf achten, was in der QVL steht.
RAM Hersteller werden Produkte, die Änderungen unterworfen wurden, umfangreichen Tests unterziehen, bevor sie sie freigeben. Oder ansonsten ihre Bezeichnung umbenennen.

Ja, so kompliziert oder besser gesagt noch wesentlich komplizierter funktioniert Juristerei.

Und wir reden hier nicht über zurücksenden (was für Verbraucher innerhalb von 14 Tagen innerhalb des Fernabsatzrechtes möglich ist, sog. Widerrufsrecht), sondern ich bezog mich auf (spätere) Sachmängelansprüche! Das ist wichtig voneinander zu trennen!

Die QVL bietet dem Käufer eine signifikante weitere Rechtssicherheit. Es war dieser Aspekt, auf den ich eingehen wollte. Die Sachmängelhaftung (Gewährleistung) erstreckt sich hier ganz einfach gesagt auch auf Inkompatibilitäten, was bei nicht in der QVL aufgeführten RAMs nicht gegeben wäre.


EDIT:
Oder um es anders auszudrücken:
Ich habe keinen Rechtsanspruch darauf, dass ein nicht in der QVL aufgeführtes RAM-Kit problemlos läuft. Denn es wurde mir nirgends zugesichert.

Aber: Ich habe einen Rechtsanspruch darauf, dass ein in der QVL aufgeführtes RAM-Kit problemlos läuft, denn es wurde mir zugesichert. Ganz egal was der RAM Hersteller im Nachhinein noch veranstaltet hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo,
hier mal ein kleines Zwischenupdate.
Habe den PC vor einer Woche komplett neu aufgesetzt, bei der Windows Installation trat direkt ein Bluescreen auf.
Als ich es erneut versucht habe, lief alles glatt und seit dem hatte ich auch keinen Bluescreen mehr.
Jetzt warte ich erst mal ab, falls nochmals einer auftreten sollte, werde ich die oben genannte Methode mit den einzelnen RAM-Riegeln in verschiedenen Slots ausprobieren.
 
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