@MrEisbaer
Die GEMA behält einen Verwaltungsanteil von 15% ein. Der Rest wird an die Künstler verteilt. Der Verteilungsschlüssel ist auch im Internet einsehbar. Werden die Lieder eines musikers häufig öffentlich aufgeführt (Konzerte, Radio, Fernsehen usw) erhält er natürlich entsprechend mehr. Wenig bekannte Bands oder Musiker erhalten dadurch natürlich entsprechend weniger.
Aber ich habe den Eindruck, dass Du dich nicht unbedingt mit den Aufgaben der GEMA auseinandergesetzt hast. Sie setzt im wesentlichen lediglich die Urheberrechte ihrer Mitglieder durch. Sicher mag man über den Verteilungsschlüssel streiten können, aber das ist nicht der Gegenstand der Auseinandersetzung.
Aber hier werden in den Zusammenhang viele Dinge durcheinander geworfen. Häufig wird z.B. die GEMA dafür verantwortlich gemacht, dass sie für ihre eigenen Auftritte GEMA Gebühren zahlen müssten. Das stimmt aber so nicht. Der Veranstalter muss diese entrichten. Leider versuchen einige diese Gebühren auf die Musiker abzuwälzen, was allerdings nicht zulässig ist:
GEMA / Künstlersozialkasse (KSK)
Manchmal versuchen die Veranstalter, die von ihnen zu zahlenden Beiträge an die GEMA / KSK auf die Band abzuwälzen. Hinsichtlich der KSK ist eine solche Vereinbarung gemäß § 36a KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) i.V.m. § 32 SGB I (Sozialgesetzbuch) nichtig, wenn Mitglieder der Band in der KSK versichert sind. Vielen Newcomerbands bleibt trotzdem nichts anderes übrig, als so eine Regelung zu akzeptieren. Denn wenn man hier mit rechtlichen Argumenten kommt, dann wird der Veranstalter mit großer Wahrscheinlichkeit entgegnen, dass er eben eine andere Band engagieren wird.
Findet sich im Vertrag hierzu keine Bestimmung und spricht der Veranstalter das Thema auch nicht mündlich an, dann sollte man schriftlich festlegen, dass der Veranstalter für die Abführung von KSK-Abgabe, GEMA-Gebühren und etwaiger Steuern verantwortlich ist.
Quelle:
http://www.musiker-board.de/musikbu...orkshop-musikrecht-teil-1-konzertvertrag.html
Ebenso wird immer wieder darauf verwiesen, dass die GEMA Gebühren von den Kindergärten fordere. auch dies ist letztendlich nicht richtig. verantwortlich dafür ist eine andere Verwertungsgesellschaft. Mämlich die VG Musikedition. Die GEMA ist in Deutschland nicht die einzige Verwertungsgesellschaft.
Darüber mag man streiten. Und ich selbst weiss auch nicht ,wie ich grundsätzlich dazu stehe. Allerdings sind die erhobenen Gebühren von 56€ für 500 Kopien (damit dürften die meisten Kindergärten im Jahr auskommen) auch nicht so einschneidend.
Siehe dazu auch folgenden Artikel:
http://wissen.dradio.de/musik-gema-abgaben-fuer-kindergaerten.33.de.html?dram:article_id=7587&sid=
Die GEMA ist zwar reformbedürftig, allerdings sollte man sich bei den Diskussionen darüber auch informieren, worum es wirklich geht und wer dabei noch alles verantwortlich ist.
Letztendlich tut die GEMA genau das, was ihre Aufgabe ist. Sie versuchen für ihre Mitglieder das bestmögliche herauszuholen. Google tut letztendlich auch nichts anderes. Das Unternehmen versucht die Ausgaben so niedrig wie möglich zu halten im Interesse der Wirtschaftlichkeit und insbesondere im Interesse ihrer Aktionäre.
Und letztendlich vertritt auch der Nutzer nur seine interessen. Er will naturgemäß ein möglichst umfassendes Angebot zu einem niedrigen Preis. Nur sollte man dann auch so ehrlich sein dies, offen zu formulieren. Denn wenn es vielen hier wirklich um eine gerechtere Entlohnung gehen würde, müssten man sich für ein starkes Urheberrechtvertragsrecht einsetzen, das die Urheber gegenüber den Labels, Verlagen usw. stärkt. Und eigentlich müsste man dann nicht auf der Seite von Google stehen. Denn dieses Unternehmen tritt mit sicherheit nicht für eine gerechte Entlohnung der Urheber ein.