News Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots

przszy

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WLAN-Hotspots in Hotels, auf Flughäfen und Bahnhöfen ohne nötige Voranmeldung sind unter den Nutzern eine gern gesehene Möglichkeit zur unkomplizierten Internetnutzung. Diese dürfen nun weiterhin kostenlos angeboten werden, was das Landgericht München I in einem bereits im Januar gefällten Urteil bestätigte.

Zur News: Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
 
Jedes Urteil, dass die Anonymität des Einzelnen stärkt, ist ein gutes Urteil.
In Zeiten von Datenspeicherung, Facebook und Co. erst recht.
 
Ist die Frage, wer Hotspots zur anonymen Nutzung zur Verfügung stellt, wenn die Störerhaftung für den Betrieber weiterhin besteht.
 
Naja Flughäfen und Bahnhöfe .. steht da ja ;)

Ich weiss ja nicht genau was daraus geworden ist,
aber in Berlin sollte ja das "RingBahn Wlan Netz" entstehen.
Welches im Bereich der Ringbahn (also quasi 1x um Berlin herum) Kostenloses W-Lan zur Verfügung
stellen sollte.
 
Schön zu sehen, dass man sich auf unsere Gerichte doch noch verlassen kann. Dieses Urteil unterstreicht die Sinnlosigkeit jeglicher "Vorratsdatenspeicherung" im Sinne der Regierung.
 
ByteFax schrieb:
Naja Flughäfen und Bahnhöfe .. steht da ja ;)

Ich weiss ja nicht genau was daraus geworden ist,
aber in Berlin sollte ja das "RingBahn Wlan Netz" entstehen.
Welches im Bereich der Ringbahn (also quasi 1x um Berlin herum) Kostenloses W-Lan zur Verfügung
stellen sollte.

Ich hoffe das wird auch noch in anderen großen Städten irgendwann gemacht, habe auch davon gehört, das wäre natürlich Super, überall Wlan und das Kostenlos.
 
Ist die Frage, für wen dieses Urteil nun gilt. Wenn es keinen Zwang zur Erhebung der Benutzerdaten gibt, dann sind Bahnhöfe, Flughäfen, Hotels etc. aus dem Schneider, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert, wenn einer der Gäste eine Urheberrechtsverletzung begeht. Daheim im Wohnzimmer wird man jedoch wahrscheinlich nicht damit durch kommen, dass es ja auch der Nachbar gewesen sein könnte, der hier mitgesaugt hat. Wo zieht man die Grenze? Was ist mit größeren WGs, die keine Filterung haben oder Firmen, die im Eingangsbereich ein öffentliches WLAN Betreiben, von dem z.B. eine DoS Attacke gestartet wird oder illegale Aktivitäten (z.B. Industriespionage, gefälschte Produktbewertungen siehe OCZ und Geizhals usw.)
 
Das heißt, wenn ich jetzt meinen Rooter öffne (offenes WLAN) und jemand macht damit Quatsch, ist es endlich nicht mehr mein Problem?

Ich würde es Klasse finden, wenn jeder sein WLAN aufmachen würde.
 
Hiermit erkläre ich mein WLAN zum öffentlichen Hotspot, und distanziere mich ausdrücklich von jeder Haftung! :D :evillol:
 
Steht da irgendwo, dass die Störerhaftung für offene WLANs aufgehoben wurde? Entweder bin ich schlicht doof und sehe die Passage nicht oder hier wird ein wenig zu doll interpretiert ;)
 
Gut, das die Strahlung vom Wlan deutlich unter dem gesetzlichen Norm liegt. Ich finde es gut, jetzt brauch ich nur noch ein Smartphone:D

F_GXdx schrieb:
Das heißt, wenn ich jetzt meinen Rooter öffne (offenes WLAN)

Genau, ruhig preisgeben ohne Verschlüsselung. Nenn dich am besten " ich bin erreichbar"^^ *autsch*
 
Zuletzt bearbeitet:
Dieses Urteil unterstreicht die Sinnlosigkeit jeglicher "Vorratsdatenspeicherung" im Sinne der Regierung.
Indeed.

MfG, Thomas
 
Bender Bieger schrieb:
Genau, ruhig preisgeben ohne Verschlüsselung. Nenn dich am besten " ich bin erreichbar"^^ *autsch*

Moderne gute Boxen haben ein Gast-Wlan ;)
 
Morgen sehe ich schon die nächste Schlagzeile:

"Gema erhebt Anklage gegen Flughäfen in Deutschland!"
"Durch die öfentlichen WLAN Hotspots ist nun ein weiterer Meilenstein ins Rollen geraten. Da die Haftung eines Internetanschlusses noch nicht geändert wurde, muss der Betreiber, in diesen Fällen die Flughäfen, nun mit einer riesigen Klagewelle seitens der Gema rechnen. Ein Sprecher ließ verlauten: "Es kann nicht sein, dass nun mit jedem kleinen Handy am Flughafen die Speicherkarten vollgespielt werden. Die Künstler machen hier unmengen an Verlusten und nagen am Existenzminimum!" Die Flughäfen haben daher erst einmal ihre Hotspots wieder geschlossen. Man würde sich der Frage um die Rechtsgültigkeit und Haftung nun einmal genauer ansehen.

In 2 Jahren dann die nächste Meldung:
"Flughäfen eröffnen Hotspots wieder!"
Wie jetzt nach 2 Jahren festgestellt wurde, war der Aufschrei über die Existenzvernichtung durch Hotspots reine Panikmache. Viele Autoren von Musik und Büchern haben seitdem ihren Unmut über die Einschränkung in Flughäfen zum Ausdruck gebracht. Gestern teilte das Gericht mit, die Gema hätte ihre Klage hinsichtlich der Nutzung zurückgezogen. Damit ist das Thema erst einmal vom Tisch."


Also manchmal glaube ich echt die Welt spinnt. Wie soll man denn auf einem Flughafen jemanden haftbar machen? Und wenn dem so ist, wie kann man dann einzelne Personen ohne wirkliche IT-Erfahrung haftbar machen wenn sie ihr WLAN offen haben? Und ja, es gibt sie immer noch, wenn ich hier nen Scan mache finde ich mindestens 3 offene....
 
Bender Bieger schrieb:
Genau, ruhig preisgeben ohne Verschlüsselung. Nenn dich am besten " ich bin erreichbar"
OK, hab ich gemacht, danke für den Tipp.
 
verstehe ich das richtig, dass man zwar nicht verpflichtet ist, Protokoll zu führen, wer mein W-Lan nutzt, aber ich trotzdem für alles haftbar ist?
 
als privatperson droht dir eine unterlassungsklage und eine strafe von 100 euro, wenn du keine massnahmen ergriffen hast, deine leitung zu sichern. man erwartet nicht, dass du die verschlüsselungen kennt, aber dass man wenigstens einmal das passwort geändert hat. bei den hot spots wird es komplizierter. die betreiber dürfen einerseits keine daten sammeln, aber auf der anderen seite sind sie natürlich verpflichtet, für eine entsprechende absicherung zu sorgen. so war es zumindest laut dem bgh 2010.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für mich ist das ziemlich eindeutig. Firmen und Behörden und öffentliche Orte.

Privatleute müsse zum eigenen Schutz weiter sichern.
 
jan4321 schrieb:
verstehe ich das richtig, dass man zwar nicht verpflichtet ist, Protokoll zu führen, wer mein W-Lan nutzt, aber ich trotzdem für alles haftbar ist?

Ja.
 
ja, aber wenn es gesichert ist und trotzdem unberechtigte dritte über dein wlan urheberrechtlich geschütztes material runterladen, können sie dich nicht auf vollen schadenersatz anklagen.
 
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