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Gesetzestext: Bezahlte Einarbeitungszeit
- Ersteller Manegarm
- Erstellt am
Meine Arbeit macht mir Spaß und ich "arbeite" gerne, liegt eben daran das ich meinen Hobby zum Beruf gemacht habe und bekomme dafür ~70k im Jahr.Manegarm schrieb:Aber komm mir nicht dass eine tägliche Arbeit irgendwie Spaß macht, sowas gibt es nicht und geistert nur als Illusion einiger Arbeitnehmer im Kopf rum, weil sie sich damit Trost zusprechen.
Augen auf bei der Berufswahl
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Dann könntest du auch im Homeoffice nach der Arbeit und noch am Wochenende weiterarbeiten, hast du mal mit deinem Arbeitgeber darüber geredet? Dann kommen mir die 70k ziemlich mickrig vor, wenn du effektiv die Wochenstunden nutzen würdest. Denn es macht ja Spaß wie du sagst, dann müsstest du eigentlich jede freie Minute mit deinem Job beschäftigt sein, und nie genug davon kriegen und auch auf längere Pausen verzichten. Dann hättest du mit deinem Hobby bestimmt 300k pro Jahr. Oder verzichtest du lieber auf einen 24/7 Job, weil es dann doch nicht so viel Spaß macht wie du vorgibst?sh. schrieb:Meine Arbeit macht mir Spaß und ich "arbeite" gerne, liegt eben daran das ich meinen Hobby zum Beruf gemacht habe und bekomme dafür ~70k im Jahr.
Merkst du was ich von dir will? Dir ist denke ich die Definition von Spaß nicht ganz geläufig, bzw hast du eine etwas andere, falsche Vorstellung davon was Spaß eigentlich bedeutet
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Sorti
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Du hast leider nicht verstanden, um was es hier geht und verweist auf ein Gesetz, dass hier überhaupt nicht gilt. Aber behaupten, dass die anderen keine einzige nützliche oder richtige Antwort geben. Nun ja...uincom schrieb:Nice, knapp 20 Beiträge und keine einzige nützliche oder richtige Antwort. Das Gesetz heißt Mindestlohngesetz.
Kannst du noch mehr als nur Behauptungen in den Raum werfen? Um was soll es hier gehen? Wieso soll das Gesetz nicht gelten?
Protip: Den Streit, ob das Gesetz gilt, will kein Arbeitgeber führen. Rein praktisch ist Probearbeiten durch das Mindestlohngesetz sehr stark zurückgegangen.
Protip: Den Streit, ob das Gesetz gilt, will kein Arbeitgeber führen. Rein praktisch ist Probearbeiten durch das Mindestlohngesetz sehr stark zurückgegangen.
Ganz ehrlich, gibt doch nur eine Antwort auf so einen Vorschlag. Nein.
Ihr bekommt wofür ihr bezahlen wollt. 0-Bezahlung = 0-Arbeitsleistung. So einfach geht die Rechnung.
@TE: Du hast es ja richtig gesagt: Das ist immer auch ein Invest in die Zukunft, jemanden anzulernen. Wenn ein Unternehmen nicht mal das bereit ist, zu investieren (über welche Summe reden wir hier? 2 wochen arbeit sind vll 3500€ Personalkosten?) dann wird es auch in Zukunft nichts in dich investieren wollen.
Am Ende sollst du bitte dein Privathandy zum telefonieren nutzen, Arbeitsschuhe kauft man sich besser auch privat und Reisezeit zu einem externen Termin ist ja eigentlich auch Freizeit.
Von so einem Unternehmen hält man eines: Abstand.
Ihr bekommt wofür ihr bezahlen wollt. 0-Bezahlung = 0-Arbeitsleistung. So einfach geht die Rechnung.
@TE: Du hast es ja richtig gesagt: Das ist immer auch ein Invest in die Zukunft, jemanden anzulernen. Wenn ein Unternehmen nicht mal das bereit ist, zu investieren (über welche Summe reden wir hier? 2 wochen arbeit sind vll 3500€ Personalkosten?) dann wird es auch in Zukunft nichts in dich investieren wollen.
Am Ende sollst du bitte dein Privathandy zum telefonieren nutzen, Arbeitsschuhe kauft man sich besser auch privat und Reisezeit zu einem externen Termin ist ja eigentlich auch Freizeit.
Von so einem Unternehmen hält man eines: Abstand.
Sorti
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Ja, das kann ich:uincom schrieb:Kannst du noch mehr als nur Behauptungen in den Raum werfen? Um was soll es hier gehen? Wieso soll das Gesetz nicht gelten?
1. Wie sich bereits aus dem Namen des Gesetzes ergibt, regelt das Gesetz (Mindest-) Lohnansprüche. Lohn ist das Arbeitsentgelt der Arbeiter. Der Themenersteller soll bei dem Unternehmen aber gar nicht arbeiten.
2. Bereits im ersten § des Gesetzes wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gesprochen, was ein Arbeitsverhältnis voraussetzt. Hier möchte das Unternehmen gerade kein Abeitsverhältnis, sondern ein Einfühlungsverhältnis (sieh oben in den angeblich unnützlichen und falschen Antworten ;-)).
3. In § 22 des Gesetzes wird der persönliche Anwendungsbereich bestimmt, wo auch noch einmal klargestellt wird, dass es für Arbeitnehmer gilt, was der Themenersteller nach Wunsch des Unternehmens gerade nicht werden sollte. Übrigens gilt das Gesetz auch nicht für bestimmte Praktika, und die können bis zu 6 Monaten dauern.
Ich hoffe, dass dir das als Begründung genügt.
Aha, woher weißt du, dass er kein Arbeitnehmer wäre? Weils der Arbeitgeber behauptet? Junge junge junge, das ist doch genau die Streitfrage.
In der Praxis ist alleine die Frage ausreichend um Arbeitgebern Angst zu machen. Wenn der TE da 2 Wochen "zuschaut" und dann zur StA rennt, steht der Zoll vor der Tür und sieht sich den ganzen Laden an. Darauf hat kein Arbeitgeber Bock, daher genügt bereits die Drohung. Die zahlen dir sofort Mindestlohn. Wenn sich die Geschäftsleitung 4 Tage lang mit dem Zoll beschäftigen muss, kostet das viel mehr als die 300 € Mindestlohn. Diskussion damit unnötig.
Zusammenfassend:
Arbeitgeber sagt kein Arbeitsverhältnis.
Arbeitnehmer sagt Arbeitsverhältnis.
Zoll geht prüfen.
Arbeitgeber hat bereits verloren, egal was bei der Prüfung heraus kommt.
In der Praxis ist alleine die Frage ausreichend um Arbeitgebern Angst zu machen. Wenn der TE da 2 Wochen "zuschaut" und dann zur StA rennt, steht der Zoll vor der Tür und sieht sich den ganzen Laden an. Darauf hat kein Arbeitgeber Bock, daher genügt bereits die Drohung. Die zahlen dir sofort Mindestlohn. Wenn sich die Geschäftsleitung 4 Tage lang mit dem Zoll beschäftigen muss, kostet das viel mehr als die 300 € Mindestlohn. Diskussion damit unnötig.
Zusammenfassend:
Arbeitgeber sagt kein Arbeitsverhältnis.
Arbeitnehmer sagt Arbeitsverhältnis.
Zoll geht prüfen.
Arbeitgeber hat bereits verloren, egal was bei der Prüfung heraus kommt.
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Papalapp. Klingt natürlich besser als versuchte Ausbeutung. Ihr findet auch für alles schönes Begriffe, und die Dummen glauben es.Sorti schrieb:Einfühlungsverhältnis
Ganz ehrlich, wer so grenzdebil ist und ein mehrtägiges "Einfühlungsverhältnis" (muss über den Begriff immer noch lachen) zustimmt und das mit sich machen lässt, der hat es nicht anders verdient und da helfen auch keine Gesetze mehr.
Ergänzung ()
Das war mein Plan. Ist aber schon ins Rollen gebracht. Denn ich hatte bereits 2 Tage kostenlos gearbeitet, weil ich weiß dass man sowas machen kann, um überhaupt zu gucken ob es passt.uincom schrieb:dann zur StA rennt,
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Sorti
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Zum Beispiel Langzeitarbeitslose, die ein paar Tage ausprobieren möchten, ob sie überhaupt noch in der Lage sind, den beruflichen Alltag zu meistern. Und wenn sie nach 3 Stunden oder nach 2 Tagen merken, dass diese Tätigkeit nichts für sie ist, können sie nach Hause gehen, ohne dass das Unternehmen etwas dagegen tun könnte, weil es ja kein (Probe-) Arbeitsverhältnis ist.Manegarm schrieb:Ganz ehrlich, wer so grenzdebil ist und ein mehrtägiges "Einfühlungsverhältnis" (muss über den Begriff immer noch lachen) zustimmt und das mit sich machen lässt, der hat es nicht anders verdient und da helfen auch keine Gesetze mehr.
Oder Personen, die für ein paar Tage ein ganz anderes Berufsfeld ausprobieren möchten und bei Gefallen dahin wechseln würden.
Und wenn das Unternehmen ein solches Verhältnis vorschlägt und man selber es nicht möchte, dann lehnt man es einfach ab oder macht einen Gegenvorschlag z.B. 4 Tage statt 2 Wochen. Und wenn während der 4 Tage das Wetter so schön ist, kannst du mittags ins Freibad gehen, weil es eben kein Arbeitsverhätnis ist. Und an der Reaktion des Unternehmens kannst du erkennen, ob die es mit diesem besonderen Verhältnis ernst meinten:
Sagen sie "Alles klar, viel Spaß", dann meinten sie, was sie sagten.
Sagen Sie "Hey, das geht aber so nicht." dann weißt du, dass das nicht dein zukünftiger Arbeitgeber wird. Und diese Erfahrung hast du dann innerhalb von wenigen Tagen gemacht, wo du im Arbeitsverhältnis Wochen oder Monate (Kündigungsfristen) benötigt hättest.
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Das ist doch alles schön und gut. Ich teste hier aber keine neue Branche.Sorti schrieb:Und an der Reaktion des Unternehmens kannst du erkennen, ob die es mit diesem besonderen Verhältnis ernst meinten:
Ich habe die Absicht richtig zu arbeiten, und nicht irgendwie mal kurz was zu testen. Der Arbeitsvretrag sollte zum 1.7 gemacht werden, sollte aber vorher 2 Wochen einarbeiten ohne Geld.
Ich bin kein Langzeitarbeitsloser oder sowas. Ich habe noch andere Sachen zu tun, als mich freiwillig in eine Firma zu setzen und mir 2 Wochen das Spielchen zu geben. Wir müssen alle Geld verdienen, ich habe keine Zeit für so einen Kindergarten. Wer ernsthaft so neue Leute gewinnen will, der wird damit auf die Fresse fliegen.
Da kommt man sich verarscht vor.
Sorti
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Und auf welcher vertraglichen Grundlage? Das kann doch nur ein Arbeitsverhältnis oder eben ein Einfühlungsverhältnis sein.Manegarm schrieb:sollte aber vorher 2 Wochen einarbeiten ohne Geld.
Und was heißt einarbeiten? Solltest du arbeiten, also z.B. auf Weisungen etwas produzieren (= Arbeitsverhältnis), oder nur die Arbeitsabläufe kennenlernen etc.(= Einfühlungsverhältnis)?
Wie oben schon von mir erwähnt, 2 Wochen sind für ein Einfühlungverhältnis zu lang, max. 1 Woche ist akzeptabel.
So ein Unternehmen hätte doch garantiert auch die maximale Probezeit angesetzt, da geht auch die Kündigung flotterSorti schrieb:Und diese Erfahrung hast du dann innerhalb von wenigen Tagen gemacht, wo du im Arbeitsverhältnis Wochen oder Monate (Kündigungsfristen) benötigt hättest.
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2 Wochen einarbeiten hieß für ihn, die Arbeitsabläufe kennenlernen, üben, Arbeitszeiten wie die anderen einhalten. Also unbezahltes anlernenSorti schrieb:Und was heißt einarbeiten? Solltest du arbeiten, also z.B. auf Weisungen etwas produzieren (= Arbeitsverhältnis), oder nur die Arbeitsabläufe kennenlernen etc.(= Einfühlungsverhältnis)?
Einfühlungsverhältnis ist das falsche Wort, das ist was anderes. Sowas geht meistens 2 Tage, und war auch schon stattgefunden. ich sagte ja dass ich schon 2 Tage ein Einfühlungsverhältnis hatte
Sorti
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Verstehe ich richtig, dass der Arbeitgeber zuerst ein Einfühlungsverhältnis (2 Tage) wünschte, danach ein Probearbeitsverhältnis (2 Wochen "Einarbeiten") und dann erst ein "normales" Arbeitsverhältnis eingehen wollte?
So etwas habe ich ja noch nie gehört. Dann wäre das jedenfalls nicht mein zukünfiger Arbeitgeber.
Das 2-wöchige Anlernen schaut nach einem Probearbeitsverhältnis aus ("Arbeitszeiten einhalten") und ist - selbstverständlich - zu vergüten.
Normalerweise fällt die Anlernzeit in die Probezeit und die möglichen Minderleistungen in der Anlernphase sind vom Arbeitgeber zu akzeptieren.
So etwas habe ich ja noch nie gehört. Dann wäre das jedenfalls nicht mein zukünfiger Arbeitgeber.
Das 2-wöchige Anlernen schaut nach einem Probearbeitsverhältnis aus ("Arbeitszeiten einhalten") und ist - selbstverständlich - zu vergüten.
Normalerweise fällt die Anlernzeit in die Probezeit und die möglichen Minderleistungen in der Anlernphase sind vom Arbeitgeber zu akzeptieren.
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Genau so sieht es aus. Dann hattest du das nur anders verstanden, aber das gleiche gemeint wie uincoren und ich. Habe mich auch nicht klar genug ausgedrückt muss ich zugeben.Sorti schrieb:Verstehe ich richtig, dass der Arbeitgeber zuerst ein Einfühlungsverhältnis (2 Tage) wünschte, danach ein Probearbeitsverhältnis (2 Wochen "Einarbeiten") und dann erst ein "normales" Arbeitsverhältnis eingehen wollte?
Deshalb auch mein Gang zum Anwalt. Ich will dass solche Unternehmen verschwinden. Ist mir egal ob das Stress bedeutet.
Natürlich wollen manche Arbeitgeber das ausnutzen und nennen es "Einfühlungsverhältnis". Am Ende entscheidet nur die tatsächliche Tätigkeit über die rechtliche Einordnung und nicht der Wunsch des Arbeitgebers. Wenn ihr Arbeiten wie ein Arbeitnehmer macht, dann seid ihr Arbeitnehmer.
Unkritisch ist, wenn der "Probearbeiter" wirklich nur zuschaut und nichts macht. Alles andere kann bereits zu Diskussionen führen.
Unkritisch ist, wenn der "Probearbeiter" wirklich nur zuschaut und nichts macht. Alles andere kann bereits zu Diskussionen führen.
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sh. schrieb:Meine Arbeit macht mir Spaß und ich "arbeite" gerne, liegt eben daran das ich meinen Hobby zum Beruf gemacht habe und bekomme dafür ~70k im Jahr.
Augen auf bei der Berufswahl
Ist halt alles relativ. Bei einem 5-stelligen Gehalt würde ich z.B. nicht mal morgens aufstehen. Man kann nun mal nicht alles haben. Die interessanten Gehaltssphären ab ~250k/ Jahr sind i.d.R. sehr Management lastig (mal irgendwelche neureichen Youtuber/ Instagramer außen vor gelassen) und das mag und kann nun mal nicht jeder.
Zeit genug, um Dich hier darüber aufzuregen und dann auch noch den AG sein Ansinnen auszutreiben, hast Du offensichtlich. Soweit her mit dem "ich habe keine Zeit" kann das wohl nicht sein, wenn Du das nicht in einer bezahlten Probezeit bei einem Rechtsanwalt/Verbraucherberatung o.Ä. machen kannst.Manegarm schrieb:Ich bin kein Langzeitarbeitsloser oder sowas. Ich habe noch andere Sachen zu tun, als mich freiwillig in eine Firma zu setzen und mir 2 Wochen das Spielchen zu geben. Wir müssen alle Geld verdienen, ich habe keine Zeit für so einen Kindergarten.
Entweder, ich benötige exakt diesen Job, dann muss ich u.U. die miserabelen Startkonditionen (mehr ist hier ja nicht bekannt) akzeptieren. Oder ich benötige ihn nicht, dann lehne ich ab und stecke meine Zeit einzig in die Suche nach einem anderen AG.
Ja, habe ich, hat er mir aber schon vor über 15 Jahren selbst im Bereitschaftsfall verboten, falls nicht unmittelbar Gefahr für Leib und Leben anderer besteht. Spätestens dann, wenn die Arbeit teilweise an Systemen mit automatischer Protokollierung stattfinden muss oder auch in (elektronischer) Kommunikation besteht, lässt soch sowas nicht mehr auf freiwillger Basis verschleiern.Manegarm schrieb:Dann könntest du auch im Homeoffice nach der Arbeit und noch am Wochenende weiterarbeiten, hast du mal mit deinem Arbeitgeber darüber geredet?
Mir macht noch nicht einmal ein 24/7 Hobby Spaß. Bei dauerhaft leistbaren Zeiten ist das dann eher eine Frage von Kosten, Nutzen und dem Wunsch nach Einkommenssicherheit.Manegarm schrieb:Oder verzichtest du lieber auf einen 24/7 Job, weil es dann doch nicht so viel Spaß macht wie du vorgibst?
Bei mir hat einzig der langfristige Wunsch nach Sicherheit dazu geführt, dass ich nicht mein Hobby zum Beruf gemacht habe (und leider auch dazu, wieder aus der Schweiz nach D zurück zu wechseln), Die vielen Einsätze/Reisen, die bei den Leuten, die mein Hobby als Beruf ausüben, nicht als Arbeitszeit vergütet werden, haben mich jedenfalls nicht davon abgehalten.Manegarm schrieb:Merkst du was ich von dir will? Dir ist denke ich die Definition von Spaß nicht ganz geläufig, bzw hast du eine etwas andere, falsche Vorstellung davon was Spaß eigentlich bedeutet
Jeder, wie er meint. Ob ich meine Hobbies täglich, in meinem gesamten Urlaub oder dauerhaft ausübe, würde mir jedenfalls nicht den Spaß daran vertreiben. Einzig die Punkte, die zusätzlich nötig sind, um aus dem Hobby einen relevanten Lebensunterhalt zu generieren, machen mir nicht genügend Spaß, um sowas zu versuchen.Manegarm schrieb:Selbst ein Hobby, das ich täglich machen müsste um Geld zu verdienen, könnte ich dauerhaft nicht als Spaß bezeichnen.