Gesetzestext: Bezahlte Einarbeitungszeit

Zum Beispiel Langzeitarbeitslose, die ein paar Tage ausprobieren möchten, ob sie überhaupt noch in der Lage sind, den beruflichen Alltag zu meistern.

Nö weil gerade die Agentur sowas rigoros verbietet, mit dem Hinweis auf eine Probezeit. Was geht, ist eine Maßnahme zur Erprobung oder wie das heißt, was selten gemacht wird, aber dann offiziell ist mit Versicherung usw.
Beim Probearbeiten steht man dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung und hätte dann keinen Anspruch auf ALG1 für diese Zeit.

Und im ALG2 Bezug ist sowieso jede Tätigkeit zumutbar also ist da nix mit "schuppern". Und für für Langzeitarbeitslose gibt es eigene Maßnahmen um diese wieder auf den Tag vorzubereiten. Dort gibt es dann Praktika, aber das ist was völlig anderes als ein Probearbeiten.

Oder Personen, die für ein paar Tage ein ganz anderes Berufsfeld ausprobieren möchten und bei Gefallen dahin wechseln würden.

Und was ist wenn man von der Leiter fällt oder sich anderweitig verletzt? Und gerade im Gast oder Baugewerbe kommt FK S auch öfter und unangemeldet vorbei.

(Ich habe derartige Unternehmen die mir unbezahlt Probearbeit aufdrücken wollten auch immer an die entsprechende Stellen gemeldet)
 
Ich kenne die Praxis der Bundesagentur für Arbeit nicht, habe aber dies bei Haufe Office Personal Platin gefunden (frei verfügbar):

"Für die Stellenbewerber besteht ein Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung im Einfühlungsverhältnis grundsätzlich nur, wenn die betreffende Person Bezieher einer Leistung der Bundesagentur für Arbeit ist und dieses Einfühlungsverhältnis auf Veranlassung der Arbeitsverwaltung durchgeführt wird. Der potentielle Arbeitgeber ist weder melde- noch beitragspflichtig.
Allerdings kann auch eine Person im Einfühlungsverhältnis als "Wie-Beschäftigter" nach § 2 Abs. 2 SGB VII versichert sein, wenn sie eine dem Unternehmen dienende Verrichtung erbringt, die dem Willen des Unternehmers entspricht." (Hervorhebung durch mich.)

Danach billigt die Bundesagentur offenbar diese Einfühlungsverhältnisse und "verbietet" diese nicht "rigoros". Unfallschutz besteht dann auch (§ 2 I Nr. 3 SGB VII).

Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass Bundesangentur und potentieller Arbeitgeber ein Probearbeitsverhältnis von 2-3 Tagen im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand akzeptieren.
Ergänzung ()

brettler schrieb:
(Ich habe derartige Unternehmen die mir unbezahlt Probearbeit aufdrücken wollten auch immer an die entsprechende Stellen gemeldet)
Das ist ja auch nicht in Ordnung, weil es sich - anders als im Einfühlungsverhältnis - um Arbeit handelt, die selbstverständlich vergütet werden muss.
 
Ich kann mir auch schwer vorstellen, dass Bundesangentur und potentieller Arbeitgeber ein Probearbeitsverhältnis von 2-3 Tagen im Hinblick auf den Verwaltungsaufwand akzeptieren

Das wird nicht akzeptiert. Da muss es schon mind. 1 Woche sein. Hatte ich 1x Monat und wurde mir so von der Agentur aufgezwungen.

Und der Bundesagentur kann es eh egal sein was ihre Agenturen vor Ort machen;)


Ich halte beides für sinnlos "Einfühlungsverhältnis" und "Probeareiten". Dafür gibt es die Probezeit und auf dem heutigen AN Markt hat man im besten Fall schon eine neue Stelle wenn man aus der Firma rausspaziert.
 
Also ich habe mal gelernt, man bringt kein Geld mit zur Arbeit. Wenn ich etwas leisten soll erwarte ich auch eine Entlohnung.

Abgesehen davon habe ich schon vor dreißig Jahren den Tag Probearbeiten nach der Einstellung Rückwirkend vergütet bekommen.

Hatte auch mal so ein Jobangebot. Es ging um eine Tätigkeit in einem Call Center. Bei der Einführungsveranstaltung hat man uns Erklärt, dass die ersten zwei Wochen der Einarbeitung dienen und wir im Abschluss ein Zertifikat erhalten.
Natürlich sollten wir in der Zeit mit einem Script potenzielle Kunden anrufen. Habe mich nochmal vergewissern, dass das ganze ohne einen Cent Vergütung ablaufen sollte. Und dann bin ich gegangen.
 
C16+4 schrieb:
Habe mich nochmal vergewissern, dass das ganze ohne einen Cent Vergütung ablaufen sollte. Und dann bin ich gegangen.
Richtig so. Was anderes bleibt hier nicht zu tun.
 
Zurück
Oben