Frightener
Rear Admiral
- Registriert
- Nov. 2001
- Beiträge
- 5.230
Hallo zusammen,
nachdem ich seitens der Telekom (T-Punkt und Hotline) merkwürdige Informationen zu meinen Rechten erhalten habe, würde ich gerne hier nochmal diskutieren, wie die Rechtslage aussieht.
Nachdem ich festgestellt hatte, daß mein iPhone 6 Plus von dem Kameraproblem betroffen ist, der Besuch eines Apple Stores für mich allerdings sehr aufwendig ist, habe ich bei der T-Mobile Hotline und anschließend im T-Punkt angefragt, wie diese mit meinen Gewährleistungsansprüchen umgehen (Kauf den iPhones im Zuge eines Neuvertrages). An beiden Stellen wurde ich abgewiesen mit den Hinweisen, daß
1. den Mitarbeitern das Problem nicht bekannt ist,
2. die Gewährleistungsfrist nur ein Jahr beträgt und außerdem
3. die Telekom damit sowieso nichts zu tun hat, wenn Apple eine 'Rückrufaktion' initiiert.
Wenn ich der Meinung wäre, das Gerät sei defekt, könne man es aus dem T-Punkt zu den Technikern schicken und bekommt es nach zwei Wochen repariert wieder - sofern ein Fehler festgestellt wurde.
Nach meiner Interpretation des BGB ist das Humbug, da
1. die Telekom der Verkäufer ist und
2. der Mangel schon bei Gefahrenübergang bestand, was durch Apple bestätigt wurde.
Prinzipiell habe ich danach die Wahl zwischen Reparatur oder Lieferung einer Mangelfreien Sache (Austausch). Ob der Austausch des Gerätes für die Telekom einen 'erheblicher Aufwand' bedeutet sei erstmal dahingestellt.
Bin ich da komplett auf dem Holzweg?
Grüße!
Florian
nachdem ich seitens der Telekom (T-Punkt und Hotline) merkwürdige Informationen zu meinen Rechten erhalten habe, würde ich gerne hier nochmal diskutieren, wie die Rechtslage aussieht.
Nachdem ich festgestellt hatte, daß mein iPhone 6 Plus von dem Kameraproblem betroffen ist, der Besuch eines Apple Stores für mich allerdings sehr aufwendig ist, habe ich bei der T-Mobile Hotline und anschließend im T-Punkt angefragt, wie diese mit meinen Gewährleistungsansprüchen umgehen (Kauf den iPhones im Zuge eines Neuvertrages). An beiden Stellen wurde ich abgewiesen mit den Hinweisen, daß
1. den Mitarbeitern das Problem nicht bekannt ist,
2. die Gewährleistungsfrist nur ein Jahr beträgt und außerdem
3. die Telekom damit sowieso nichts zu tun hat, wenn Apple eine 'Rückrufaktion' initiiert.
Wenn ich der Meinung wäre, das Gerät sei defekt, könne man es aus dem T-Punkt zu den Technikern schicken und bekommt es nach zwei Wochen repariert wieder - sofern ein Fehler festgestellt wurde.
Nach meiner Interpretation des BGB ist das Humbug, da
1. die Telekom der Verkäufer ist und
2. der Mangel schon bei Gefahrenübergang bestand, was durch Apple bestätigt wurde.
Prinzipiell habe ich danach die Wahl zwischen Reparatur oder Lieferung einer Mangelfreien Sache (Austausch). Ob der Austausch des Gerätes für die Telekom einen 'erheblicher Aufwand' bedeutet sei erstmal dahingestellt.
Bin ich da komplett auf dem Holzweg?
Grüße!
Florian