Gewährleistungsansprüche ggü. Telekom

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Frightener

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Hallo zusammen,

nachdem ich seitens der Telekom (T-Punkt und Hotline) merkwürdige Informationen zu meinen Rechten erhalten habe, würde ich gerne hier nochmal diskutieren, wie die Rechtslage aussieht.

Nachdem ich festgestellt hatte, daß mein iPhone 6 Plus von dem Kameraproblem betroffen ist, der Besuch eines Apple Stores für mich allerdings sehr aufwendig ist, habe ich bei der T-Mobile Hotline und anschließend im T-Punkt angefragt, wie diese mit meinen Gewährleistungsansprüchen umgehen (Kauf den iPhones im Zuge eines Neuvertrages). An beiden Stellen wurde ich abgewiesen mit den Hinweisen, daß
1. den Mitarbeitern das Problem nicht bekannt ist,
2. die Gewährleistungsfrist nur ein Jahr beträgt und außerdem
3. die Telekom damit sowieso nichts zu tun hat, wenn Apple eine 'Rückrufaktion' initiiert.

Wenn ich der Meinung wäre, das Gerät sei defekt, könne man es aus dem T-Punkt zu den Technikern schicken und bekommt es nach zwei Wochen repariert wieder - sofern ein Fehler festgestellt wurde.

Nach meiner Interpretation des BGB ist das Humbug, da
1. die Telekom der Verkäufer ist und
2. der Mangel schon bei Gefahrenübergang bestand, was durch Apple bestätigt wurde.

Prinzipiell habe ich danach die Wahl zwischen Reparatur oder Lieferung einer Mangelfreien Sache (Austausch). Ob der Austausch des Gerätes für die Telekom einen 'erheblicher Aufwand' bedeutet sei erstmal dahingestellt.

Bin ich da komplett auf dem Holzweg?

Grüße!
Florian
 
Du brauchst nicht in den Apple Store gehen. Du kannst auch den Support anrufen. Und die leiten weiteres ein.
 
Es ist eine Herstellerrückrufaktion. Willst Du einen Fehler gegenüber der Tekekom geltend machen, so musst Du diesen konkreten Fehler nachweisen. Und genau das sagte Dir der Telekom Support. Wird kein Fehler festgestellt, können sie Dir die Kosten der Uberprüfung in Rechnung stellen.

Konkret zeigt eben nicht jedes iP 6 ein Fehlverhalten. Auch wenn es Teil Apples Rückrufaktion ist.
 
Der Fehler wurde von Apple bestätigt:
Apple hat festgestellt, dass bei einem geringen Prozentsatz von iPhone 6 Plus-Geräten die iSight-Kamera über eine Komponente verfügt, die fehlerhaft ist und dazu führen kann, dass die Fotos verschwommen sind. Die betroffenen Geräte weisen Seriennummern aus einem bestimmten Bereich auf und wurden hauptsächlich zwischen September 2014 und Januar 2015 verkauft.

D.h. das fehlerhafte Teil ist definitiv bei diesen Geräten verbaut worden, das Problem tritt nur mitunter nicht sofort zutage.
 
Und genau das ist der Knackpunkt. Stellt die Telekom keinen konkreten Fehler fest, dann dürfen sie Dir sogar die Kosten der Überprüfung in Rechnung stellen.

Das ist eben nicht Aufgabe des Händlers. Wende Dich an Apple mit dem Problem. Warum hast Du damit so ein Problem, Dich an Apple zu wenden?
 
Gewährleistungsansprüche habe ich ggü. dem Verkäufer, also ist es ganz klar dessen Aufgabe sich darum zu kümmern und er kann nicht pauschal sagen, daß er damit nichts zu tun hat.

Die Telekom wurde übrigens von Apple über das Problem informiert. Das wissen aber nur die Teamleiter, die wiederum der Meinung sind, daß die Telekom nichts damit zu tun hat.

Mag sein, daß ich auf dem Holzweg bin, Du hast mich allerdings nicht davon überzeugt ;)

BTW: Warum ich das wissen will ist doch irrelevant.
 
Dann noch einmal. Du hast einen konkreten Mangel. Den reklamierst Du bei der Telekom. Sie stellt aber fest, kein Mangel da, alles ist in Ordnung. Dann bekommst Du Dein iPhone zurück und die Kosten der Überprüfung können Dir in Rechnung gestellt werden.

Die Telekom ist als Gewährleistungsgeber nicht für eventuell aufkommende Probleme in der Zukunft zuständig. Entweder hat Dein iPhone jetzt einen Mangel oder eben nicht. Und hat es eins, dann kümmert sich auch die Telekom darum.
 
Hinzu zu fügen ist, dass im Falle das du der Meinung bist, dein Iphone gehört zur Charge, die laut Apple betroffen ist, derzeit aber kein Fehler hast, du eben gegenüber der Telekom KEINEN Anspruch hast, da du keinen konkreten Mangel vorzuweisen hast. Nur weil Apple diese Aktion startet und sicherheitshalber alle Geräte tauscht, die betroffen sein könnten aber derzeit keinen konkreten Mangel aufweisen heisst das nicht, dass die Telekom hier zum Mittelsmann wird auch wenn sie von Apple darüber informiert wurden nur weil du dich weigerst Apples Service in Anspruch zu nehmen.

Wie bereits gesagt wurde, musst du ja nicht mal zwingend in einen Applestore gehen.

Davon abgesehen wärest du bei Apple vermutlich eh schneller. Denn die TK wird dir nicht einfach ein Tauschgerät schicken sondern eben das Gerät ohnehin einfach an Apple weiterleiten (was absolut zulässig ist). Du sparst dir letztlich also einen Zwischenschritt.
 
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Ist ein fehlerhaftes Teil kein Mangel (die Frage ist ernst gemeint)?

Wikipedia:
Daher ist die Praxis des Einschickens an den Hersteller, welche gerade im Bereich Vertrieb von elektrischen Geräten sehr beliebt ist, an sich nicht statthaft, soweit der Käufer eine Ersatzlieferung verlangt. Solange der Verkäufer die Sache ohne Umstände austauschen kann, ist diesem Wunsch des Käufers zu entsprechen. Geht der Verkäufer hierauf nicht ein und beharrt auf der Einsendung, so verletzt er seine Pflicht zur Nacherfüllung und macht sich schadensersatzpflichtig (Schaden wären hier die Kosten eines Ersatzkaufs der Sache bei einem anderen Verkäufer).

Mir geht es auch nicht darum, ein anderes Gerät zu bekommen, ich möchte eigentlich nur wissen, wie die Rechtslage ist, da die Aussagen der Telekom - zumindest teilweise - definitiv falsch sind (Gewährleistung 1 Jahr).
 
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Ist es den bei dir direkt schon kaputt? Das geht nicht hervor. Vielmehr klingt es das du schlicht die Seriennummer dem betroffenen Nummernkreis zugeordnet hast.

Und das wäre kein konkreter Mangel.

Und selbst wenn, bei einer solchen Rückrufaktion kann der Verkäufer grundsätzlich an den Hersteller verweisen. Ruft ein Kfz-Hersteller seine Fahrzeuge zurück, wird dich ein Gebrauchtwagenhändler auch an einen entsprechenden Markenhändler verweisen.
 
Auch der Verdacht einer nachteiligen Beschaffenheitsabweichung kann nach Ansicht der Rechtsprechung einen Mangel iSd Gewährleistung begründen. Es wird aber auch gefordert, dass der Käufer den Verdacht nicht durch zumutbare Maßnahmen ausräumen kann.

Vorliegend haben wir also einen konkret begründeten Verdacht; ob ein Problem mit der Kamera vorliegt, sollte sich jedoch feststellen lassen. Letzteres ist nur meine spontane Einschätzung aus der Ferne; ich hab keine Ahnung von der Art des Problems. Wenn Apple meint, dass die Kamera zunächst unscheinbar funktionieren, dann aber unvorhergesehen explodieren wird, stellt dies sicher einen Mangel dar..
 
Doch, zweifelsfrei. Wenn Gewährleistung gemäß #12 bejaht wird, dann wird die auch ggü dem Verkäufer=Telekom geltend gemacht. Der wiederum kann sich dann gern mit seinem Lieferanten auseinandersetzen.
 
Na wenn ihrs besser wisst, soll er das Handy halt hinschicken und bleibt ggf. auf den Kosten (zu Recht) sitzen. Wer nicht hören will, zahlt halt. Warum er sich nicht stattdessen richtigerweise (und es sowieso schneller geht) nicht an Apple wenden will, will er ja ohnehin nicht sagen.

Im übrigen wundert mich schon die ganze Zeit, dass die Telekom darauf hingewiesen hat, dass die Gewährleistung nur ein Jahr beträgt. Offensichtlich ist sie beim vorliegenden Fall wohl bereits abgelaufen. Ein Grund mehr, dass der OP sich an Apple direkt wenden sollte.
 
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Du bist echt lustig. Gesetzlich sind 2 Jahre Gewährleistung geregelt. Das Gesetz kann selbst die Telekom nicht umgehen.

Wenn ich das Gerät sofort im lokalen T-Punkt getauscht bekomme ist das für mich schneller, als das Gerät einzuschicken.

@droitteur
Danke für deine Einschätzung :) Genau eine solche Argumentation hatte ich mir gewünscht.
 
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Droitteur schrieb:
Auch der Verdacht einer nachteiligen Beschaffenheitsabweichung kann nach Ansicht der Rechtsprechung einen Mangel iSd Gewährleistung begründen. Es wird aber auch gefordert, dass der Käufer den Verdacht nicht durch zumutbare Maßnahmen ausräumen kann.
Der Verdacht besteht zwar insofern, daß der TE anscheinend eine Seriennummer aus der genannten Charge besitzt (ansonsten wäre der Thread ja mehr als überflüssig). Wenn er aber aktuell noch keinen Mangel feststellt und das ganze auf einer Herstelleraussage basiert, daß es bei dieser Charge zu einem potentiellen Bildfehler kommen kann ist afaik die Wiederherstellung nicht Sache des Händlers, sondern des Herstellers da Goodwill. Der Händler wird nämlich möglicherweise aktuell noch keinen Fehler feststellen und dann wird es spannend mit der Kostenübernahme.

Verstehe allerdings das Prob nicht, bei einem Luxusgut wie dem Iphone kontakiert man doch einfach den Hersteller direkt und geht nicht über den Zwischenhändler. Bewirbt Apple doch auch dauernd...
 
Warum denn so verbissen? Warum öffnest du dich nicht lieber der Möglichkeit, dass doch folgendes richtig sein könnte:

1. Ansprechpartner bezüglich Verträgen ist immer der Vertragspartner; für den Käufer also der Verkäufer.

2. Keine Kosten fallen dem Käufer sogar für eine unberechtigte Inanspruchnahme im Rahmen der Gewährleistung an, sofern er nicht grob fahrlässig verkannt hat, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, weil er etwa selbst den Defekt verursacht hat. So weit will ich hier ja trotzdem noch gar nicht denken: ich würde mitnichten ohne Weiteres dazu raten, das Handy einzuschicken; wie ich oben sagte, sollte sich leicht der Mangelverdacht bestätigen oder ausräumen lassen. Erst andernfalls gilt anderes..

3. Eine Abwicklung über den Hersteller muss nicht immer schneller gehen und kann zudem rechtliche Nachteile haben.

4. Die Gewährleistungsfrist wird noch nicht abgelaufen sein. Erstens gehe ich spontan von zwei Jahren aus, die sind keinesfalls herum; und zweitens wäre auch ein einziges Jahr noch nicht mal vergangen seit der Veröffentlichung.

@Frightener
Sehr gern :)
 
Genau das wird nicht passieren, wie oft den noch! Dies wird die Telekom nur dann machen, wenn konkret an deinem Handy ein Fehler vorliegt. Und selbst dann hat die Telekom zunächst das Recht, es reparieren zu lassen. Sie wird nicht ein Handy tauschen, von dem es nicht prüfen kann, ob es tatsächlich unter Apples Rückrufaktion fällt. Genau deshalb verweist Sie auch zurecht auch auf Apple. Also wird bestenfalls es von der Telekom angenommen, an Apple geschickt und dort wird entsprechend geprüft, ob du für die Aktion berechtigt bist. Ich nehme mal an, dass du genau das abgelehnt hast und direkt ein Tauschgerät wolltest und darauf wird sich die Telekom nicht einlassen und das muss sie auch nicht. Und schneller ist das für dich garantiert nicht als dich selbst an Apple zu wenden, das Gerät hinzuschicken und, wenn dein Verdacht stimmt, ein neues zu erhalten.

Das die Gewährleistung 2 Jahre beträgt ist mir bewusst, deswegen meine Verwunderung, da ich mir nicht vorstellen kann, dass dir die Telekom das mehrfach so gesagt hat mit dieser Falschaussage, sondern sich auf was anderes bezieht, ggf. auf eine Telekom/Apple spezifische Garantie. Im übrigen solltest du dann auch wissen, dass nach 6 Monaten die Beweislastumkehr Eintritt und du ohnehin der Telekom den Fehler deines Handys nachweisen müsstest, dass dieser Bereits bei Gefahrenübergang bestand. Was bei einer Garantie ggf. nicht der Fall sein muss.
 
@Droitteur
Gut, daß ich so langsam schreibe ;) Genau um diese Punkte geht es. Das Gerät ist noch kein Jahr alt.

Die Alternative wäre ein Termin im Apple Store, der 60 km entfernt liegt. Dort wird das iPhone repariert, was 2-4 Stunden dauern kann. somit müßte ich mir einen Tag Urlaub nehmen, während ich einen T-Punkt vor Ort habe.

BTW: Der Käufer hat die Wahl zwischen Reparatur oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Das entscheidet nicht die Telekom.

Beweislastumkehr ist in diesem Fall doch irrelevant, wenn der Hersteller das Problem zugibt...

Ich habe seitens der Telekom nichts gefordert, sondern lediglich gefragt, welche Möglichkeiten ich habe. die haben konsequent alles an Apple verwiesen.
 
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