GLS Paket angeblich abgestellt

Krafty

Lt. Commander
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Sep. 2009
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Hallo,

folgende Situation:

Ich arbeite im HomeOffice, warte auf ein Paket, was mit GLS geliefert werden soll.
Nach Feierabend checke ich meine privaten Emails und sehe, dass das Paket vor ~20 Minuten als zugestellt markiert wurde, abgestellt am gewünschten Ablageort.
Das Problem an der Sache ist nur, dass ich nie eine Abstellgenehmigung erteilt habe, wieso auch, wenn ich zuhause bin.
Also bin ich runter zum Briefkasten (Ost-Plattenbau, 10 Stockwerke), ob denn ein Kärtchen mit Informationen eingeschmissen wurde, was natürlich nicht so war und an einem Paket bin ich auch nicht vorbeigekommen.
Die GLS Hotline informierte mich dann ~15 Minuten später, dass eine Abstellgenehmigung vorläge und auf meine Nachfrage wann und von wem diese denn erteilt worden sein, sagte man mir, dass angeblich ich das gewesen wäre, 2 Minuten vor der Zustellung.
(Wieso das bei denen nicht automatisch Alarmglocken auslöst, steht auf einem anderen Blatt)
Wir waren dann telefonisch so verblieben, dass man sich bei mir melden würde.
Der Absender wurde auch informiert, verwies aber natürlich erstmal auf selber suchen (lol) und den Paketdienst.

Am nächsten Morgen wurde GLS nochmal per Formular aufgefordert, den Sachverhalt und die Details (Uhrzeit Ablagegenehmigung, Auslieferung, Photo des Pakets am Ablageort) zu liefern.
Am späten Nachmittag, 24h nach der ersten Meldung, 10h nach der schriftlichen Anfrage, habe ich immer noch keine Informationen erhalten und ein erneutes Telefonat war auch wenig zielführend, bis auf "es kann schnell gehen oder auch nicht".

Der Status des Pakets beträgt noch immer "zugestellt".

Welche Handhabe und Fristen habe ich gegenüber GLS und dem Absender (gewerblich)?
 
Du gegenüber GLS: Gar keine, du bist nicht deren Kunde. Ich würde aber jegliche Abstellgenehmigung widerrufen und auf rechtliche Schritte (Identitätsklau, da man in deinem Namen eine Genehmigung erteilt habe)
Du gegebüber gewerblichen Absender: Er muss dir die Ware liefern, denn er trägt das Versandrisiko.
 
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Ich würde GLS per Mail darüber informieren, dass Du wegen dieser Aussage über die angebliche Ablagegenehmigung Anzeige bei der Polizei gegen Unbekannt wegen Identitätsdiebstahls stellen wirst.
Gleichzeitig GLS mit Fristsetzung auffordern, Dir die Details der Ablagegenehmigung zukommen zu lassen!
Ankündigen, jetzt eine Ersatzbeschaffung der Ware vornehmen zu müssen.
Etwaige Schadenersatzansprüche gegen GLS + Verkäufer sich ausdrücklich vorbehalten.
Den Warenverkäufer hierüber ebenfalls in Kenntnis setzen!

Letztlich doofe Situation für Dich. Der Verkäufer wird anzeigen, laut GLS-Beleg geliefert zu haben. Das zählt, meines Wissensstandes nach, sogar vor Gericht.
 
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Bei mir hat DPD mal ein Paket als zugestellt geliefert, aber eigentlich in einem Shop zur Abholung gebracht - ohne Zettel oder Information zu hinterlassen und natürlich ohne Genehmigung. War komplett verwirrt damals und wollte mal 2 Tage warten, ob noch ein Zustellversuch kommt - das online system ist ja nicht immer richtig.
Bin dann aber zufällig draufgekommen weil ich dort einkaufen war und gefragt wurde ob ich das Paket auch mitnehmen will...

Das war auf dem Land und jeder kennt jeden. Der Fahrer wollte wohl nicht zu den einzelnen Häusern fahren und hat einfach seine Ladung beim Shop abgeladen und fertig.

Vielleicht kannst du rausfinden ob GLS einen Shop als Abgabe in der Nähe anbietet und dort einfach mal nach der Lieferung fragen.
 
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Danke für den Input soweit, habe GLS auf dem 3. Wege kontaktiert, mal sehen ob diesmal was kommt.

Wegen des Shops ist eine gute Idee, werde ich mal versuchen, auch wenn ich alles andere als ländlich wohne.

Edit: Bah, es gibt 3 Shops in nicht-unmittelbarer Nähe.
Diebstahlsanzeige wurde Online erstellt.
 
Zuletzt bearbeitet:
So etwas ähnliches hatte ich vor ein paar Jahren mit DPD: Ich habe den Wert der Ware (es war keine Bestellung aus dem Internet, sondern ein Paket meiner Eltern) erhalten, da die DPD nicht nachweisen konnten, wem Sie es gegeben haben (die Unterschrift war definitiv gefälscht - das stand nicht einmal mein Name).
Ging auch relativ problemlos, also ohne Anwalt oder ähnliches.
 
Versteh Ich den Text richtig das du eine Genehmigung zur Ablage ohne Unterschrift etc gegeben hast? Und dann wunderts Du Dich? Das kann man evtl machen wenn man einen sicheren Ort hat. zB Eigneheim oder ähnlich wo nicht x Leute rumlatschen. Ich kenne das von Amazoin. Das schmeissen die Fahrer auch oft einfach was in den Flur und hinterher heisst es beim Nachbarn abgegeben. Nur können die keinen Namen nennen. Ich lasse nur persönlich übergeben.
 
cyberpirate schrieb:
Versteh Ich den Text richtig

Nein, tust du nicht.

Es wurde eine Genehmigung erteilt, aber nicht von dem, der es darf - vermutlich in betrügerischer Absicht.
 
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Abe81 hat es richtig erklärt.

Wie erwähnt wurde Online eine Anzeige bei der Polizei erstellt und ich habe den Händler zur unverzüglichen Ersatzlieferung aufgefordert.
 
Wie ist es denn möglich gewesen das ca. 2 Minuten vor Zustellung eine Abstellgenehmigung erteilt wurde ? Ist dies online passiert und geht nur wenn man Deine Mail mitlesen konnte oder wie wäre das möglich gewesen ?

Das erschließt sich mir noch nicht ganz.
 
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Konnte ich aus GLS nicht so wirklich rauskitzeln, Mail mitlesen halte ich für unwahrscheinlich, habe das Passwort geändert und seitdem keine Benachrichtigung über fehlgeschlagene Login-Versuche (außer durch mich selbst).
 
Krafty schrieb:
Konnte ich aus GLS nicht so wirklich rauskitzeln,

Keine Garantie auf Gewähr, ein ehemaliger Arbeitskollege war vorher bei GLS / Hermes, er konnte selbst im System angeben, das eine Abstellerlaubnis vorliegt. Kein Plan, ob das bei dir ebenfalls der Fahrer konnte, würde zumindest mit den 2 Minuten vorher hinhauen.
 
Im Plattenbau mit 10 Stockwerken?
Also Fragen gibt es. :(
 
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Warum sollte ich mich als Kunde damit rumärgern? Wenn ich keine Abstellgenehmigung gegeben habe, wende ich mich an den Verkäufer und fordere Lieferung der Ware. Soll er sich mit GLS rumärgern. Da würde ich höchstens noch klären, ob ich verpflichtet bin eine Anzeige zu erstatten.
 
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Hier steht aktuell Aussage (GLS) gegen Aussage (Empfänger).
Da hat man schon eine Mitwirkungspflicht an einer Aufklärung.
 
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Richtig, der Meinung bin ich auch, aber GLS zeigt sich wenig kooperativ, schriftlich habe ich immer noch nichts erhalten.
Absender ist informiert, erbittet sich aber auch 7-8 Werkstage zur Überprüfung, denen ich mit Hinweis auf geltendes Recht widersprochen habe, nun schauen wir mal.
 
Krafty schrieb:
Absender ist informiert, erbittet sich aber auch 7-8 Werkstage zur Überprüfung, denen ich mit Hinweis auf geltendes Recht widersprochen habe, nun schauen wir mal.
Nur aus Neugier (bin mit den Gesetzgebungen in DE nicht so gut vertraut), auf welches Recht beziehst du dich da?

Wenn ich den Thread richtig gelesen und verstanden habe wurde das Paket von GLS "zugestellt" (ja ich hab mitbekommen das du es nicht bekommen hast) und wenn ich mich dann mal in die Lage des Verkäufers setzte habe ich da einen Kunden der sagt er will die Ware und wenn ich schaue wo die ursprünglich versendete Ware ist sehe ich durch den Versanddienstleister das diese zugestellt wurde. Aus dieser Position heraus würde ich als Verkäufer auch zuerst abklären was da vorgeht bevor ich die Ware nochmals versende.
Auch wenn es aus der Sicht des Kunden ärgerlich ist, aber guter Kundenservice hat auch irgendwo seine Grenzen und etwas Zeit zur Recherche was vor sich geht sollte auch dem Händler gewährt werden.
 
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Krafty schrieb:
na, in der Zeit hättest dann auch mal alle 10 Parteien nach dem Paket gefragt..vlt. findet es sich ja^^
 
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