eltono91
Lt. Junior Grade
- Registriert
- Aug. 2007
- Beiträge
- 368
Für eine generelle Ablagegenehmigung scheint das der Fall zu sein, aber nicht bei einer einmaligen Ablagegenehmigung für ein Paket, dass sich bereits im Versand befindet. Hier benötigt es (anscheinend) nur die Sendenummer, PLZ und eine Mail (die aber wohl nicht verifiziert werden muss sondern nur der Benachrichtigung dient).MichaW schrieb:Für eine Ablagegenehmigung muss man auch bei GLS registriert sein.
Dafür wird eine E-Mailadresse benötigt. Vielleicht da ansetzen.
Da ich keine GLS Sendung im Umlauf habe, kann ich dies aber nicht 100% verifizieren dass das so ist. Hab mir das nur aus der GLS Webseite und dem Internet hergeleitet.
Die E-Mail des Antrags hat der TE ja schon mitgeteilt bekommen und es handelt sich nicht um seine (siehe #21).
@simpsonsfan
Amazon bringt die Tage eine DHL Lieferung an einen Paketshop auf den Weg da werde ich Mal gucken was es da für Optionen gibt.
Zuletzt bearbeitet: