Google Bewertung wird vom Anwalt gemeldet, aufforderung zur löschung

Quark ist es nicht, sondern aus seiner Perspektive betrachtet schon nachvollziehbar. Ist doch das gleiche, wie bei privaten Verkäufen. Aus Käufersicht möchte man maximale Möglichkeiten haben Zahlungen zurückzu(er)halten, wenn Ware nicht ankommt oder den Erwartungen entspricht, als Verkäufer hat man keine Lust seinem Geld hinterherzulaufen.
Als Restaurantbetreiber ärgert man sich natürlich über schlechte Bewertungen, die man keinem Kunden oder Vorfall zuordnen kann.
 
Fürchterlich diese Rechthaberei des TE!
Unter zivilisierten Menschen sollte immer gelten:
'Wenn es Dir nicht gefallen hat, sag es mir.
Wenn es Dir gefallen hat, sag es allen anderen.'
(aus Sicht des Restaurantchefs)
Gruß Konrad
 
Zuletzt bearbeitet:
Der TE?
Wenn du das nicht aushält, dann hast du den falschen Job. Davon ab kann man Bewertungen kaufen und oft genug machen sich Konkurrenten noch gegenseitig mit Negativen das Leben schwer.
Oder soll das wie bei Ebay laufen? Positive bleiben stehen, Negative löschen lassen?
Dann kann man es gleich lassen. Wir brauchen dann auch keine Restaurant Tester (Michelin?) oder Kontrollen mehr? Weil sind ja immer super.....

Ich verweise nochmal auf #13
 
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