News Google-Smartphone: Pixel 6 kostet 649 Euro laut Saturn-Prospekt

Bei Gewährleistung ist der Händler zuständig, und dieser ist in diesem Zeitraum i.d.R. der erste Ansprechpartner bei Produktmängeln. Gewährleistung ist in Deutschland (u. vermutlich anderen Ländern) gesetzlich geregelt.

Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers einer Ware, welche über die Gewährleistung hinausgeht.
Im Prinzip ist in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf der Händler der Ansprechpartner, dieser muss dem Kunden die weitere Vorgehensweise vermitteln.

Ausserdem hat man zwei Wochen Rückgaberecht wenn das Gerät im Versandhandel erworben wurde. Bedeutet: Innerhalb dieses Zeitraums müsste man das ohnehin mit dem Händler klären.
 
WinnieW2 schrieb:
Im Prinzip ist in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf der Händler der Ansprechpartner, dieser muss dem Kunden die weitere Vorgehensweise vermitteln.
Nur zur Info: Ab 01.01.2022 sind es dank der EU in Deutschland (EU-weit vereinheitlicht) 12 Monate Beweislastumkehr.
Der Ansprechpartner ist bei Gewährleistung nur der Verkäufer.
Nicht abwimmeln lassen.
 
BOBderBAGGER schrieb:
Auch bei O2 und Vodafone haben fast alle Tarife mittlerweile 5G.
Damit dürfte das tatsächlich die Mehrheit darstellen.
Ok - Dachte eigentlich DE hinkt wie immer hinterher.
In AT ist der 5g Ausbau ein Witz.

Wobei ich auch ehrlich sein muss und mit meinen ca. 50mbit in den Speedtests am Phone bin ich bestens versorgt. Mein Anbieter hat zB noch kein 5G..aber wenn ich mir die Preise ansehe, ists noch keinen Umstieg wert, auch wenn es die Möglichkeit gäbe. Zumindest hier in AT, wo ich für 30gb Daten (12 in der EU) und unendlich Minuten/SMS, 15eur monatlich zahle. Bei den 5G Tarifen ist man hier schnell bei 47eur/Monat bei Magenta (T.Mobile). A1 ist noch teurer.
 
Caramelito schrieb:
Jop, du bist also die Mehrheit? ^^
Ganz ehrlich für deinen Vertrag kannst du nur selbst etwas. 5G ist problemlos möglich in Deutschland.
 
@Caramelito
Ich zahl in DE bei O2 direkt 8€ für 15GB, wobei nach diesen das Tempo nur auf 1MBit abfallen würde. 5G konnte über ein kostenloses Paket dazu gebucht werden.
Kann mich also nicht beschweren :D
Nur mein Handy kann kein 5G...
 
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chartmix schrieb:
Nur zur Info: Ab 01.01.2022 sind es dank der EU in Deutschland (EU-weit vereinheitlicht) 12 Monate Beweislastumkehr.
Danke für die Info. Allerdings muss man dann eine Ware auch zu diesem Zeitpunkt gekauft haben. Der längere Zeitraum der Beweislastumkehr gilt ab Kaufdatum und nicht rückwirkend.
Bedeutet: Kauft man eine Ware vor dem 1.1.2022 und reklamiert diese nach dem 1.1.2022 gelten dennoch nur 6 Monate Beweislastumkehr.
 
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DekWizArt schrieb:
Ganz ehrlich für deinen Vertrag kannst du nur selbst etwas. 5G ist problemlos möglich in Deutschland.
Sorry Bro, ich beschwere mich sofort bei der AT Regierung. Oh Wait.
 
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DekWizArt schrieb:
Ganz ehrlich für deinen Vertrag kannst du nur selbst etwas. 5G ist problemlos möglich in Deutschland.
Das ändert nichts dran, dass die Mehrheit der Verträge hier nach wie vor keine 5G haben drin haben dürfte.
Sei es weil es Altverträge sind oder weil die Leute schlichtweg nicht bei DTAG/VF/O2 direkt sind.
Die ganzen Tarife von Alditalk, LidlConnect, klarmobil, sparhandy und co haben soweit ich das sehe nach wie vor meist nur LTE mit drin, oft sogar nur 21/25 MBit.
Und viele davon haben LTE auch erst ohne Aufpreis freigeschaltet als die Abschaltung von UMTS bevor stand.
Würde mich also nicht wundern wenn die Reseller auch 2023,2024,2025,... noch mehrheitlich auf LTE setzen.
 
Blutschlumpf schrieb:
Das ändert nichts dran, dass die Mehrheit der Verträge hier nach wie vor keine 5G haben drin haben dürfte.
Sei es weil es Altverträge sind oder weil die Leute schlichtweg nicht bei DTAG/VF/O2 direkt sind.
Die ganzen Tarife von Alditalk, LidlConnect, klarmobil, sparhandy und co haben soweit ich das sehe nach wie vor meist nur LTE mit drin, oft sogar nur 21/25 MBit.
Und viele davon haben LTE auch erst ohne Aufpreis freigeschaltet als die Abschaltung von UMTS bevor stand.
Würde mich also nicht wundern wenn die Reseller auch 2023,2024,2025,... noch mehrheitlich auf LTE setzen.

Äh ja und? Das ist doch nicht das Problem der Hardwarehersteller wenn Kunde XY einen merkwürdigen Billigtarif fährt.
 
WinnieW2 schrieb:
Bei Gewährleistung ist der Händler zuständig, und dieser ist in diesem Zeitraum i.d.R. der erste Ansprechpartner bei Produktmängeln. Gewährleistung ist in Deutschland (u. vermutlich anderen Ländern) gesetzlich geregelt.
Nützt allerdings in meinem geschilderten Fall wenig wenn der Händler die Gewährleistung ignoriert und die Herstellergarantie in Anspruch nimmt. Was soll man da schon tun? Klagen?
 
DekWizArt schrieb:
Äh ja und? Das ist doch nicht das Problem der Hardwarehersteller wenn Kunde XY einen merkwürdigen Billigtarif fährt.
Verfolg die Diskussion nochmal zurück, es ging nicht drum ob Hersteller was irgendwo für können.
Hint:
5G) Wer weiß wann das wirklich losgeht haha
Die Tarife sind ein Witz, viele Anbieter erst in 1-2j am Start.. Bis dahin gibt es wieder ein neues Phone.

Abseits davon sind das keine "merkwürdigen Billigtarife", das ist absoluter Mainstream.
Es sei denn du gehst davon aus, dass der Durchschnittsbürger > 30 Euro pro Monat für Mobilfunk (ohne Handy) ausgibt und alles drunter "merkwürdige Billigtarife" sind.
Das wird auch nicht unbedingt besser wenn man keinen Reseller-Vertrag hat.
Ein Blick auf die Homepages der großen 3:
Wenn du direkt bei O2 kaufst sind Prepaid-Tarife sowie die S-Postpaid-Tarife nur mit LTE, 5G fängt bei 30 Euro an.
Bei VF haben die CallYa-Tarife kein 5G drin (3 Euro Aufpreis optional, dürften also die wenigsten mitkaufen), otelo ist auch LTE-only, 5G gibts erst ab Red XS für 30 Euro im Monat.
Bei der DTAG fängt 5G erst beim 40 Euro-Vertrag an, auf der Constar-Seite lese ich ebenfalls nur LTE.

Und jetzt komm nicht mit "ich hab aber am Telefon nen Tarif xy für 3 Euro mit 50GB bekommen ... bla bla".
Interessiert nicht weil nicht reproduzierbar.


Und beim Bestand dürfte es ganz düster aussehen.
Ende letzten Jahres waren nicht mal 3% aller Karten auf dem Markt 5G-ready:
https://www.onlinekosten.de/news/ue...en-unterstuetzen-kein-lte-oder-5g_223443.html
Wenn da nicht ne größere Millionenzahl von Kunden die Karte getauscht oder auf eSIM gewechselt ist, dürften selbst Kunden mit 5G-Vertrag und 5G-Handy oft noch LTE nutzen.

Kurzum: 5G ist nach wie vor ne Niesche.
 
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5G ist aber trotzdem problemlos möglich in Deutschland, wenn man einen entsprechenden Vertrag hat. Dann ist da auch nichts mit Nische.. ;)
 
Blaexe schrieb:
Nützt allerdings in meinem geschilderten Fall wenig wenn der Händler die Gewährleistung ignoriert und die Herstellergarantie in Anspruch nimmt.
Der Händler ist in den ersten 6 Monaten, (ab 1.1.2022 in den ersten 12 Monaten), nach dem Kauf dein Ansprechpartner bei Reklamationen. Wie und was der Händler dann mit dem Hersteller klärt muss dich nicht interessieren. Jedenfalls müsste die Sache in den ersten 6 Monaten über den Händler abgewickelt werden. Es gibt den Fall dass der Händler die Sache mit dem Hersteller geklärt hat und du das defekte Produkt dann direkt zum Hersteller zurückschicken darfst, das geht, das muss der Händler dir aber zuerst so bestätigen.
Und Versandkosten müssten ebenfalls übernommen werden in einem solchen Fall.
 
@WinnieW2

Schöne Theorie. Ist mir auch bekannt - nützt nur nichts. Ich habe einen Artikel innerhalb der 6 Monate bei Saturn reklamiert und explizit darauf hingewiesen dass sie mir nach der Gewährleistung einen Ersatzartikel schicken sollen.

Hat sie nicht interessiert, Artikel wurde ungefragt zum Hersteller zwecks Garantie eingeschickt und geprüft (was ich erst auf Nachfrage überhaupt erfahren habe) was 4 Wochen gedauert hat.

Recht haben und Recht bekommen sind immer noch zwei unterschiedliche Dinge. Ohne ein großes Fass auf zu machen habe ich da als Kunde keine Handhabe. Und wenn man im Internet sucht, machen Saturn / Mediamarkt das gerne so. Auf den Gewährleistungskosten bleibt der Händler nämlich erst mal sitzen. Wenns per Garantie geregelt wird nicht.
 
Blaexe schrieb:
Ich habe einen Artikel innerhalb der 6 Monate bei Saturn reklamiert und explizit darauf hingewiesen dass sie mir nach der Gewährleistung einen Ersatzartikel schicken sollen.
Der Kunde hat zwar die Wahl der Nacherfüllung aber der Verkäufer kann unter bestimmten Umständen auch die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern. Siehe § 439 Absatz 4 BGB
 
chartmix schrieb:
Der Kunde hat zwar die Wahl der Nacherfüllung aber der Verkäufer kann unter bestimmten Umständen auch die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern. Siehe § 439 Absatz 4 BGB
Beim Austausch eines 60€ Artikels entstehen wohl kaum "unverhältnismäßige Kosten".
 
Ich würde eher mit 150€ rechnen, Ebay und Co. werden überschwemmt sein mit den Dingern und der Neupreis bei Geizhals steht derzeit bei 230€. Die Frage ist auch, wann genau das Headset beim Kunden ankommt, laut Berichten von ähnlichen Aktionen in der Vergangenheit kann das einige Wochen bis Monate nach dem Pixel Kauf sein.
 
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