Bono35
Commander
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- Juli 2015
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Was der Händler mit der Retourenware macht, kann doch dem Käufer völlig schnuppe sein. Wenn er sauber arbeitet hat er ein Retourenlager und prüft die Ware bevor er andenkt diese wieder zu veräußern und hat eine Warenwirtschafts-Software mit der er dieses managed. Das ist aber alles nicht Thema und Gedankengang des Käufers.
Hier gilt: Ich bin in den 14 Tagen Widerrufsrecht, ich will zurückgeben und meine Kohle zurück - und gut ist. Den Job des Verkäufers muss der Käufer hier wahrlich nicht machen respektive sich hier über dessen Job Gedanken machen.
Hier gilt: Ich bin in den 14 Tagen Widerrufsrecht, ich will zurückgeben und meine Kohle zurück - und gut ist. Den Job des Verkäufers muss der Käufer hier wahrlich nicht machen respektive sich hier über dessen Job Gedanken machen.