Grafikkarte guten Gewissens verkauft - Käufer meldet nun Spulenfiepen

Otacu schrieb:
Meines Erachtens nach schaut es auch nicht so aus, als ob daraus noch ein Vorgehen zu erwarten ist, auch wenn mancher hier immer weiter fantasiert!

wenn du denkst jeder kann alles in seine Anzeigen reinschreiben und wenn es drauf ankommt, sagt ein Gericht: "alles ist egal", dann wird u.U. jemand schnell eines besseren belehrt.
 
Wars nicht häufig so, dass das genutze Netzteil häufig verantwortlich war? Und Spuhlenrasseln sind kein Garantie-Gründe, wie Andere schon anmerkten. Was hat er denn zu seinem System gesagt? Alle Seiten habe ich nicht gelesen, sorry.
PS: 1000 FPS und mehr führen häufig dazu.
 
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Andy4 schrieb:
Wars nicht häufig so, dass das genutze Netzteil häufig verantwortlich war? Und Spuhlenrasseln sind kein Garantie-Grund, wie andere schon anmerkten. Was hat er denn zu seinem System gesagt. Alle Seiten habe ich nicht gelesen, sorry.

hier geht es nicht um garantie.

hier geht es um (vermeintlich) falsche angaben in einer artikelbeschreibung.
(die wohl den verkauf ankurbeln sollten)

und wenn das genannte merkmal verkaufsentscheidend war, dann kann der käufer das reklamieren, inwieweit das beweisbar ist, lassen wir mal dahingestellt. das müsste sich dann der käufer überlegen wie er da vorgehen möchte.

ist aber ein gutes beispiel wie man es nicht machen sollte.
wie gesagt ein zeuge der vor ort gegencheckt ob alles funktioniert wie es soll ist immer gold wert, und wenn der da ist:

wie hoch sind die chancen des käufers z.b. DHL zu verkagen weil die karte beim transport "spulenfiepen" abbekommen hat, recht gering würde ich meinen.
 
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Weißt Du genau, was der TE in seinem Verkaufstext geschrieben hatte?
Aber Du kannst sagen, was wäre, hätte, sein, könnte.
Der TE kann Aufschluß darüber geben!

Und Nein, "Spulenfiepen" ist kein Sachmangel! Er könnte es auch in Schönschrift oder kursiv und unterstrichen schreiben (sehr gewagt)!
 
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foo_1337 schrieb:
Nach §434 Abs. 1 BGB nicht, korrekt. Da er aber explizit geschrieben hat, dass die Karte kein Spulenfiepen aufweist und man eine Verkaufsanzeige als Vertragsbestandteil sehen kann, könnte §434 Abs. 2, Nr1 BGB zum Problem werden.
Das Spulenfiepen/-raseln ist aber technisch/Bauart bedingt und hat/macht jede Grafikkarte. Wurscht was da der Verkäufer schreibt..
 
foo_1337 schrieb:
Nach §434 Abs. 1 BGB nicht, korrekt. Da er aber explizit geschrieben hat, dass die Karte kein Spulenfiepen aufweist und man eine Verkaufsanzeige als Vertragsbestandteil sehen kann, könnte §434 Abs. 2, Nr1 BGB zum Problem werden.

Schöne Zahlen. Ändert nix daran was die meisten hier schreiben. Soll der Käufer einen Anwalt einschalten.
 
Melu76 schrieb:
um nachzuweisen, das beim verkäufer kein spulenfipen volag, genügt ein zeuge.
Zeugen gibts tatsächlich :)
 
Die Pro und Contra Argumente haben alle ihre Richtigkeit, aber am Ende kommt es mMn darauf an, auf welcher Seite man steht.
Und alle diejenigen, die sagen, dass das Spulenfiepen kein Rückgabegrund ist und es egal ist, was der Verkäufer schreibt, würden das sicherlich oder zumindest eventuell ganz anders sehen, wenn sie der betroffene Käufer wären.
 
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Celticon schrieb:
Wurscht was da der Verkäufer schreibt..
Solche Sätze können böse enden. Für dich, wenn du dich selbst in einem Angebotstext austobst und für andere, wenn sie glauben, was du hier schreibst.
c-mate schrieb:
Und alle diejenigen, die sagen, dass das Spulenfiepen kein Rückgabegrund ist und es egal ist, was der Verkäufer schreibt, würden das sicherlich oder zumindest eventuell ganz anders sehen, wenn sie der betroffene Käufer wären.
Richtig und auch wenn sie die Gesetzeslage kennen würden. Aber hier wird ja auch munter behauptet, dass es keine Sachmängelhaftung für Privatverkäufer gäbe ;)
 
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Ja,manch' geschriebenes in einem Anzeigentext kann böse enden. Aber hier doch nicht, wieso denn auch? Spulenfiepen oder sonstige Geräusche die eine Grafikkarte raushaut sind nunmal kein Mangel. Was kommt als nächstes wenn man dieser Logik folgt? Ich schreibe " die Lüfter sind bei 60% leise" und nur weil dem das nicht leise genug ist, kann er sie dann zurückgeben?
Nochmal: es "spulenfiept" jede Grafikkarte, das ist einfach technisch bedingt so. Ende! Wie zum Teufel soll ich etwas garantieren das ich schlicht nicht kann da eben technisch bedingt
 
Die Antwort ist ganz einfach: Man erwähnt so einen Quatsch nicht. Dazu kommt, dass er die Aussage im Anzeigentext noch mit einem "!" untermauert hat. Wenn man nun deine Aussage "es "spulenfiept" jede Grafikkarte, das ist einfach technisch bedingt so. Ende!" nimmt, könnte man dem Verkäufer vielleicht sogar noch (arglistige) Täuschung unterstellen. Das alles ist sehr dünnes Eis. Und anstatt das alles zu verharmlosen sollte man einfach daraus lernen. Das Gute hier ist: Der TE hat das ja schon, denn dafür sind Fehler eigentlich da: Man lernt daraus und macht es das nächste mal besser.
 
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Nicht ohne Grund ist hier bei jedem Grafikkartenverkauf die erste Frage :"Hat die Karte Spulenfiepen?". Es ist also ganz klar ein Alleinstellungsmerkmal, dass die Karte kein Spulenfiepen haben soll. Viele wären bereit mehr für die Karte zu zahlen, als für eine Karte mit Spulenfiepen.
Also ich finde da ehrlich gesagt den Käufer im Recht. Und selbst wenn Spulenfiepen technisch bedingt nicht ausgeschlossen werden kann, dann hat der Verkäufer auch nicht das Recht mit dieser Behauptung sein Artikel gegenüber anderen Artikeln hervorzuheben.
Wenn jemand so ehrlich ist und das Spulenfiepen zugibt, kriegt er wahrscheinlich weniger Geld als jemand, der "kein Spulenfiepen" zusichert, wie es der Verkäufer getan hat. Man kann also nicht einfach irgendwas zusichern und im Nachhinein sagen "Pech, das geht doch technisch gar nicht".
Das ist also meiner Meinung nach ein wertsteigerndes aber falsches Argument, was der Verkäufer hier in seiner Artikelbeschreibung wiedergegeben hat. Der Verkäufer soll froh sein, wenn der Käufer sich mit Preisnachlass zufrieden gibt.
 
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Habe heute nochmal mit ihm gesprochen. Er wollte die Karte entweder zurück geben gegen Kaufpreis oder das Teil selbst weiter verkaufen und dann die Differenz von mir zurück erhalten. Ich habe beides abgelehnt mit Verweis auf zwei Zeugen die gehört haben dass hier kein Spulenfiepen zu hören war. Ihm ist inzwischen auch klar, dass Spulenfiepen von sehr viel mehr als nur der Karte selbst abhängt. Zudem ist aus meiner Sicht nicht mal klar belegt, was da fiept. Vielleicht kommt das auch aus dem Netzteil oder dem Mainboard. Ein Test in einem zweiten Rechner ist nicht erfolgt.

Wie zu erwarten war er natürlich nicht begeistert. Bin gespannt ob da noch was kommt. Und selbstverständlich würde ich sowas nie wieder in eine Anzeige schreiben. Hab schon so viel Zeug verkauft, das war die allererste Beanstandung überhaupt.
 
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Jongleur666 schrieb:
Zudem ist aus meiner Sicht nicht mal klar belegt, was da fiept. Vielleicht kommt das auch aus dem Netzteil oder dem Mainboard. Ein Test in einem zweiten Rechner ist nicht erfolgt.
Laß Dir mal eine Aufnahme vom laufenden PC des Käufers mit Spulenfiepen schicken.
Dann hört man doch was stimmt - oder eben auch nicht.
 
Jongleur666 schrieb:
Habe heute nochmal mit ihm gesprochen. Er wollte die Karte entweder zurück geben gegen Kaufpreis oder das Teil selbst weiter verkaufen und dann die Differenz von mir zurück erhalten. Ich habe beides abgelehnt mit Verweis auf zwei Zeugen die gehört haben dass hier kein Spulenfiepen zu hören war. Ihm ist inzwischen auch klar, dass Spulenfiepen von sehr viel mehr als nur der Karte selbst abhängt. Zudem ist aus meiner Sicht nicht mal klar belegt, was da fiept. Vielleicht kommt das auch aus dem Netzteil oder dem Mainboard. Ein Test in einem zweiten Rechner ist nicht erfolgt.

Wie zu erwarten war er natürlich nicht begeistert. Bin gespannt ob da noch was kommt. Und selbstverständlich würde ich sowas nie wieder in eine Anzeige schreiben. Hab schon so viel Zeug verkauft, das war die allererste Beanstandung überhaupt.
Du hast dich absolut richtig verhalten. Lass dich nicht weiter einschüchtern. Und da er mit Paypal Friends gezahlt hat ist sowieso kein Käuferschutz vorhanden. Und wegen dem geringen Sachwert wird er sicher nicht zum Anwalt gehen. Lass ihn angepisst sein. Er wird die Karte wahrscheinlich einfach weiterverkaufen. Aber das ist alles nicht mehr dein Problem.

EDIT: und wieso willst du in zukünftige Verkäufe nichts mehr über Spulenfiepen schreiben? Hat die Karte bei dir kein Spulenfiepen kannst du das natürlich in die Anzeige schreiben! Würde ich an deiner Stelle auch definitiv tun. Kannst aber evtl dazu ergänzen das du nicht garantieren kannst das die Karte beim Käufer auch kein Fiepen hat da viele Faktoren damit zutun haben.

EDIT2: Bei Kleinanzeigen immer nur per Überweisung oder Paypal Friends bezahlen lassen! Das hier ist ein sehr gutes Beispiel wieso.. bzw persönlich und bar bezahlen


Grüße
 
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Bin auch sehr froh, dass das kein zusätzlciher Affentanz mit dem PayPal Käuferschutz geworden ist. Hab die Karte auch schon wieder online gefunden, angeboten zum gleichen Preis den er bei mir gezahlt hat. Und da das ein absolut fairer Preis war, wird er die auch wieder dafür los. Für mich ist damit ein Haken an der Geschichte, auch wenn ich ein ganz kleines bisschen schlechtes Gewissen habe.
Btw. hat er das Spulenfiepen in seinem Angebot auch nicht erwähnt.
 
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