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Äh nein, es ist kein Sachmangel und wird auch keiner, wenn du als juristischer Laie deine persönliche Ansicht wiederholst. Es muss sich um einen sogenannten wertbildenden Faktor handeln und ein sich an den Ecken ablösender Sticker ist im Grunde gar nichts - es sei denn, man reißt ihn selber komplett ab. Auch Schönheitsfehler sind in der Regel im übrigen keine Sachmängel, genausowenig wie Spulenfiepen oder eine generell erwartbare Lautstärke.
Du hast überhaupt nicht verstanden, was ich geschrieben habe...
Es geht nicht um das Abfallen des Aufklebers, sondern die Auswirkungen die dadurch entstehen..
Lies nochmal meinen Text und versuche es zu verstehen..
Es ist also kein „wertbildender Faktor“ wenn man aufgrund des Abfallen eines Aufklebers, den Support vom Hersteller nicht mehr erhält
Mit dieser Meinung stehst du ganz allein da
Es ist genau so ein Mangel, wenn Vorort ein Ausstellungsstück gekauft wird und der Händler verschweigt dem Kunden, dass die Herstellergarantie ggfs. abgelaufen oder verkürzt ist...
Es ist genau so ein Mangel, wenn Vorort ein Ausstellungsstück gekauft wird und der Händler verschweigt dem Kunden, dass die Herstellergarantie ggfs. abgelaufen oder verkürzt ist...
Das finde ich ja eigentlich dreist von den Herstellern und nicht von den Händlern.
Die Hersteller machen dick Werbung mit 3 Jahren Garantie, verschweigen aber, dass es ab Manufactur Date gilt und nicht, wenn der Kunde es beim Händler kauft.
Da sollte man als Jurist mal ansetzen.. das ist meiner persönliche Meinung als Kunde
Die zum Produkt gehörenden Gewährleistungsrechte sind kein wertbildender Faktor, denn diese werden ohnehin durch nichts beeinträchtigt und existieren immer. Es ist nur nicht mehr nachweisbar, dass diese Rechte zu einem manipulierten Produkt gehören, denn genau darum geht es bei diesen Aufklebern. Die Manipulation hingegen ist bei einer Grafikkarte ohne Aufkleber evident. Dieser Umstand wird auch durch die Beweislastumkehr nicht tangiert, denn selbstverständlich gilt diese weiterhin, die Frage ist nur, zu welchem dazugehörigen Produkt.
Wenn ein Aufkleber von allein abgefallen sein soll, kommt es zu einer schwierigen Fallkonstellation, die letztlich im Einzelfall rechtlich geprüft sowie entsprechend nachgewiesen werden müsste und bei der es auf verschiedene Indizien beim Schadensbild und an der Physis des Aufklebers ankommt. Auch wir prüfen hier im Einzelfall und stehen für eine juristische Auseinandersetzung bei Vermutung eines Betrugsversuchs bereit.
Ribery88 schrieb:
Es ist genau so ein Mangel, wenn Vorort ein Ausstellungsstück gekauft wird und der Händler verschweigt dem Kunden, dass die Herstellergarantie ggfs. abgelaufen oder verkürzt ist...
Ein Verkäufer muss generell niemals auf eine Herstellergarantie verweisen, weil ein Händler damit nichts zu tun hat. Falls ein Händler damit wirbt, sollte es jedoch stimmen. Hersteller können ihre Garantieleistung gestalten, wie sie möchten, und deshalb auch jederzeit bei Ausstellungsstücken (= zählt juristisch als Gebrauchtware) komplett ausschließen. Sogar Händler dürfen bei Ausstellungsstücken die Gewährleistung auf 1 Jahr reduzieren und weil es sich um einen Stückkauf handelt, auch Nachlieferungen verweigern. Nur bei einer aktiven Falschinformation eines Verkäufers könnte eine Garantieleistung zur Produktbeschaffenheit zählen und ggf. als Sachmangel deklariert werden. Allerdings handelt es sich hier nicht um Ausstellungsstücke und damit hat das wenig mit diesem Thread zu tun.
SpookyFBI schrieb:
Die Hersteller machen dick Werbung mit 3 Jahren Garantie, verschweigen aber, dass es ab Manufactur Date gilt und nicht, wenn der Kunde es beim Händler kauft.
Da sollte man als Jurist mal ansetzen.. das ist meiner persönliche Meinung als Kunde
Bei Garantieleistungen handelt es sich immer um komplett freiwillige Leistungen des Produktherstellers, auf die kein Kunde irgendeinen Anspruch hat und die beliebig gestaltet werden können. Jeder Hersteller, der eine Garantie ab Produktionsdatum gibt, wird diese Information auf seiner Webseite irgendwo angeben, in der Regel auf einer ausführlichen Page nur zum Thema Garantie, und erfüllt damit auch seine Informationspflicht. Weiterhin liegen jedem Produkt entsprechende kleine Garantiezettel bei, auf denen das ebenfalls drauf steht. Ich stimme dir aber zu, dass eine transparente und aktive Information wünschenswert wäre.
Ribery88 schrieb:
Es geht nicht um das Abfallen des Aufklebers, sondern die Auswirkungen die dadurch entstehen..
Durch das absichtliche Entfernen des Seriennummernaufklebers kann nicht mehr nachgewiesen werden, dass das vorliegende Produkt auch jenes ist, auf das die Sachmängelhaftung gilt. Es ist der alleinige Zweck von Seriennummern, häufig vorkommende Betrugsversuche bei technischen Geräten zur eindeutigen Identifizierung einzusetzen. Wenn diese verändert werden, ist es zur Manipulation gekommen. Genau deshalb steht auf den Aufklebern auch eine Warnung drauf, sie nicht zu entfernen. Es ist Endkunden zumutbar, die Konsequenzen ihrer Handlungen abschätzen zu können, sobald sie geschäftsfähig sind. Dazu gehört auch die völlig logische Folge der Entfernung eines Seriennummernaufklebers mit eindeutigem Warntext. Es ist in Deutschland auch nicht notwendig, auf einen Kaffeebecher zu schreiben, dass der Kaffee darin heiß ist...
Genau deshalb steht auf den Aufklebern auch eine Warnung drauf, sie nicht zu entfernen. Es ist Endkunden zumutbar, die Konsequenzen ihrer Handlungen abschätzen zu können, sobald sie geschäftsfähig sind. Dazu gehört auch die völlig logische Folge der Entfernung eines Seriennummernaufklebers mit eindeutigem Warntext.
Das macht bis jetzt alles viel Sinn, aber auf dem Aufkleber war kein Ansatz einer Warnung. Wäre eine Warnung vorhanden gewesen, hätte ich diesen nicht berührt. Im Internet finde ich auch Bilder, bei denen diese Warnung nicht vorhanden ist. Ist diese Warnung vielleicht nur bei älteren Modellen vorhanden? Ich habe leider echt kaum Ahnung mit dem ganzen Zeug als Anfänger :/
In der Regel steht drauf "Warranty Void if Removed", was sich auf die Herstellergarantie bezieht. Das Prinzip findet auch nicht nur bei PC-Hardware Anwendung, sondern auch bei anderen Elektronikprodukten bis hin zu Weißer Ware. Eventuell verzichten einige Hersteller mittlerweile auch darauf, nachdem die FTC in den USA im Jahr 2018 das Recht auf Reparatur bekräftigt hat, was die Wirksamkeit dieser Sticker dort eingeschränkt hat.
In der Regel steht drauf "Warranty Void if Removed", was sich auf die Herstellergarantie bezieht. Das Prinzip findet auch nicht nur bei PC-Hardware Anwendung, sondern auch bei anderen Elektronikprodukten bis hin zu Weißer Ware. Eventuell verzichten einige Hersteller mittlerweile auch darauf, nachdem die FTC in den USA im Jahr 2018 das Recht auf Reparatur bekräftigt hat, was die Wirksamkeit dieser Sticker dort eingeschränkt hat.
Also sollte man, wenn das nicht mehr draufsteht, einfach generell die Finger von den Aufklebern lassen, denke ich mal, oder? Blöd, dass diese Warnung nicht draufsteht, da kann aber außer dem Hersteller eh niemand was ändern denke ich mal. Naja, jetzt weiß ich es ja!
[QUOTE="Caseking-Mike, post: 24001851, member: 636786]
Ein Verkäufer muss generell niemals auf eine Herstellergarantie verweisen, weil ein Händler damit nichts zu tun hat. Falls eDurch das absichtliche Entfernen des Seriennummernaufklebers kann nicht mehr nachgewiesen werden, dass das vorliegende Produkt auch jenes ist, auf das die Sachmängelhaftung gilt. Es ist der alleinige Zweck von Seriennummern, häufig vorkommende Betrugsversuche bei technischen Geräten zur eindeutigen Identifizierung einzusetzen. Wenn diese verändert werden, ist es zur Manipulation gekommen. Genau deshalb steht auf den Aufklebern auch eine Warnung drauf, sie nicht zu entfernen. Es ist Endkunden zumutbar, die Konsequenzen ihrer Handlungen abschätzen zu können, sobald sie geschäftsfähig sind. Dazu gehört auch die völlig logische Folge der Entfernung eines Seriennummernaufklebers mit eindeutigem Warntext. Es ist in Deutschland auch nicht notwendig, auf einen Kaffeebecher zu schreiben, dass der Kaffee darin heiß ist...
Liebe Grüße,
Mike
[/QUOTE]
Warum wirfst du so viele Punkte in einem Topf, bei deinem Post?
Das jetzt zu zerpflücken und richtig zu Stellen würde viel Zeit kosten...
Deine Aussage das Abfallen eines Aufkleber wäre kein Sachmangel ist und bleibt falsch
Der Verbraucher ist im Auge des Gesetzgeber ein Laie und deswegen geht er davon aus, sofern man ein Produkt erwerbt, dass die üblichen Beschaffenheit vorhanden ist und dazu zählt auch der Support und die Herstellergarantie dazu und wenn dies durch das Abfallen eines Aufkleber erlischt, ist dies ein Sachmangel...
Vor Gericht würde jeder Händler einen Rückzieher machen
Zu deiner Behauptungen mit Manipulation, die häufig vorkommen muss ich schmunzeln...
Ich war mal Serviceleiter und habe pro Monat 750-1000 Aufträge angenommen und bearbeitet und 99% der Fälle waren keine Manipulation!
Auch deine Aussage Händler haben mit der Herstellergarantie nichts zutun....
Das ist totaler Unsinn oder repariert und prüft ihr alle eure Produkte selbst?
Ihr schickt die genau so zum Hersteller ein
Der Verbraucher ist im Auge des Gesetzgeber ein Laie und deswegen geht er davon aus, sofern man ein Produkt erwerbt, dass die üblichen Beschaffenheit vorhanden ist und dazu zählt auch der Support und die Herstellergarantie dazu und wenn dies durch das Abfallen eines Aufkleber erlischt, ist dies ein Sachmangel...
Vor Gericht würde jeder Händler einen Rückzieher machen
Du meinst jeder Hersteller würde einen Rückzieher machen?
Ribery88 schrieb:
Auch deine Aussage Händler haben mit der Herstellergarantie nichts zutun....
Das ist totaler Unsinn oder repariert und prüft ihr alle eure Produkte selbst?
Ihr schickt die genau so zum Hersteller ein
Dann sind wir hier offenbar unterschiedlicher Meinung, da diese Frage noch nie (höchst)gerichtlich geklärt worden ist. Außerdem hat sie mit diesem Fall hier nichts zu tun.
Ribery88 schrieb:
Der Verbraucher ist im Auge des Gesetzgeber ein Laie und deswegen geht er davon aus, sofern man ein Produkt erwerbt, dass die üblichen Beschaffenheit vorhanden ist und dazu zählt auch der Support und die Herstellergarantie dazu und wenn dies durch das Abfallen eines Aufkleber erlischt, ist dies ein Sachmangel...
Der Kunde bekommt ja auch Support und die Gewährleistung gilt, es muss nur das korrekte Produkt sein. Man kann auch nicht mit irgendeinem Auto gleichen Typs zum Autohändler fahren und Gewährleistung verlangen, wenn die Seriennummern nicht übereinstimmen oder gar rausgefeilt sind. Bezüglich der Zulässigkeit, die Garantie zu verweigern, kann ich nichts sagen, weil Garantie nichts mit dem Händler zu tun hat.
Ribery88 schrieb:
Vor Gericht würde jeder Händler einen Rückzieher machen
Selbstverständlich sind die allermeisten Reklamationen legitim, aber wie viele davon sind Reklamationen von Grafikkarten mit abgerissenen/fehlenden Seriennummern? Und wie viele davon sind Betrugsversuche? Es ist schon richtig, dass das Wort "häufig" nicht sonderlich präzise ist, aber es passiert eben deutlich öfter als man glaubt, zumindest bei uns. Vor allem in Zeiten des Cryptohypes. Wie viele Grafikkarten soll ein Händler im Falle eines Betrugsversuchs verschenken müssen, angesichts der Tatsache, dass man daran fast nichts verdient, bis hier eine Vorsichtsmaßnahme gerechtfertigt ist?
Ribery88 schrieb:
Auch deine Aussage Händler haben mit der Herstellergarantie nichts zutun....
Das ist totaler Unsinn oder repariert und prüft ihr alle eure Produkte selbst?
Ihr schickt die genau so zum Hersteller ein
Das nennt man Unternehmerregress oder B2B-Gewährleistung gegenüber den Vorlieferanten/Hersteller und auch das hat nichts mit der Endkunden-Herstellergarantie zu tun. Es bleibt dabei, dass nur ein Produkthersteller eine Garantieleistung abgibt, die mit jedem danach folgenden Verkäufer rein gar nichts zu tun hat. Logischerweise ist damit nicht ausgeschlossen, dass ein Händler eine Reklamation über einen Hersteller abwickeln kann.
Du meinst jeder Hersteller würde einen Rückzieher machen?
Du weißt schon wie diese Aussage gemeint war? Nämlich dass alleine der Hersteller die Garantie gewähren und überprüfen kann, nicht der Händler.
Das Problem was du nicht verstanden hast, ist dass ich überhaupt nicht die zwei Sachen durcheinander schmeiße, sondern dass ihr es nicht checkt worauf ich hinaus möchte!
Für dich nochmal:
Natürlich ist die Herstellergarantie eine Leistung die vom Hersteller angeboten wird
Damit hat der Händler grundsätzlich nichts zutun!
Jedoch ist es ein Sachmangel, wenn man diese Leistung gar nicht nutzen kann, weil ein Aufkleber fehlt/abgefallen ist und durch diesen Aspekt sind wir wieder bei dem Punkt der Sachmängelhaftung...
Ich hoffe du hast es jetzt verstanden auf was ich hinaus will
Der Mike jedoch hat behauptet:
Das wäre kein Sachmangel, was nicht stimmt!
Ergänzung ()
Caseking-Mike schrieb:
Das nennt man Unternehmerregress oder B2B-Gewährleistung gegenüber den Vorlieferanten/Hersteller und auch das hat nichts mit der Endkunden-Herstellergarantie zu tun. Es bleibt dabei, dass nur ein Produkthersteller eine Garantieleistung abgibt, die mit jedem danach folgenden Verkäufer rein gar nichts zu tun hat. Logischerweise ist damit nicht ausgeschlossen, dass ein Händler eine Reklamation über einen Hersteller abwickeln kann.
Grundsätzlich ist jedoch die Sachmängelhaftung im B2B anders geregelt als im B2C, nämlich dass hier die Beweislast von 6 Monaten zugunsten des Käufers nicht gegeben ist!
Somit kannst du diesen Aspekt in die Tonne schmeißen!
Sofern keine Rahmenverträge mit dem Hersteller abgeschlossen wurden, die sich im übrigen 1:1, an den Garantiebedingung die ein Endkunde bekommt, anlehnt, steht der Händler mit Ansprüche aus der Sachmängelhaftung ggü. dem Vorliefetanten/Hersteller sehr schlecht dar..
Ein Händler kann die Reklamation nur „kostenfrei“ über den Hersteller abwickeln, sofern dies von den Garantiebedingungen gedeckt ist!
Also kommen wir wieder zu meinem ursprünglichen Einwand, dass dies ein Sachmangel ist, im Sinne der Sachmängelhaftung, wenn ein Aufkleber abfällt, der dem Kunden keine Garantieabwicklung ermöglicht....
Zum Schluss noch ein praktisches Beispiel:
02.1.20
Kauf einer Grafikkarte
02.5.20
Aufkleber ist abgefallen, Händler lehnt Sachmangel ab, da Funktionsfähigkeit gegeben ist!
01.10.2021
Grafikkarte ist ohne Funktion
Kunde wendet sich an den Händler
Händler verweigert die Abwicklung via Sachmängelhaftung/Gewährleistung weil
Anfänglichkeit nicht gegeben ist
Kunde ist in der Beweislast...
Der Händler bietet an dies über den Hersteller abzuwickeln, da die Karte sich noch in der Herstellergarantie befindet
Hersteller gewährt die Garantie nicht, obwohl ein technischer Defekt vorliegt und sich die Karte zeitlich noch in der Herstellergarantie befindet, weil ein Aufkleber fehlt...
Fazit:
Der Aufkleber ist innerhalb der ersten sechs Monate abgefallen, der Händler hat dies nicht anerkannt
Daraufhin hat der Kunde im Nachgang einen immensen Nachteil/ Verlust und dies soll laut Mike kein wertbildenden Faktor sein
Schwieriges Thema wie ich finde. Aber ich frage mich gerade, wie kann sich ein solcher Aufkleber innerhalb der ersten 2 Jahre in einem Trockenen Gehäuse lösen ? Bisher ist mir das noch nie passiert. Vielleicht mal eine Ecke gelöst, und es sah unschön aus (das aber auch erst nach 10 Jahren +), aber der komplette Aufkleber ?
Ich hatte das auch schon bei diversen Teilen dass der Warranty Void Aufkleber schon beim Herausnehmen aus der Packung auf Halb Acht hing.
Dazu altern diverse Kleber ja auch und sind unter Umständen nicht besonders hitzebeständig, so dass z.B. auf einer Grafikkarte, die auch auf der Rückseite durchaus mal etwas heißer werden kann, so ein Aufkleber mal abfallen kann.
Halte ich jetzt nicht für besonders abwegig.
Ich hatte das auch schon bei diversen Teilen dass der Warranty Void Aufkleber schon beim Herausnehmen aus der Packung auf Halb Acht hing.
Dazu altern diverse Kleber ja auch und sind unter Umständen nicht besonders hitzebeständig, so dass z.B. auf einer Grafikkarte, die auch auf der Rückseite durchaus mal etwas heißer werden kann, so ein Aufkleber mal abfallen kann.
Halte ich jetzt nicht für besonders abwegig.
Jup! Die Backplate von der Grafikkarte hat eine relativ raue Oberfläche, was bei Aufkleber soweit ich weiß generell schlecht ist. Sinvoller wäre es wohl, die Seriennummer auf die Platine zu kleben und ein kleines Fenster in die Backplate zu machen.
Es erscheint mit als sehr suboptimal für Verbraucher sowie Händler, dass die Hersteller nicht unbedingt darauf achten, dass diese Aufkleber permanent und ordentlich angebracht werden, wenn sie eben doch so wichtig sind. Dass die Warnung entfernt wird wie es scheint, hilft dabei ja auch nicht weiter, sieht man ja jetzt bei mir..
Man könnte den Aufkleber auch einfach in Ruhe lassen. Auch wenn er nicht optimal angebracht zu sein scheint. Ich habe noch keinen von alleine Abfallen gesehen. Auch wenn er nicht 100% richtig und gerade aufgeklebt war. Und ich hatte schon viele GPUs in der Hand. Ist bei Mainboards übrigens nicht anders. Die kann man auch einfach in Ruhe lassen und fertig.