Hallo zusammen,
ich mache gerade meine Grundsteuerreform über "MeinELSTER" , aus der sich einige Fragen ergeben bei der Befüllung des Formulars.
Ich bin Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung in einer Eigentümergemeinschaft.
Vielleicht befindet sich ja jemand in der Runde, der meine Fragen beantworten kann - ich würde mich sehr freuen.
- Hauptvordruck (GW1)
Abschnitt 3 "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
Frage 1: Hier wird doch, unter dem Wert "Fläche" die Gesamtfläche des Grundstückes, welche in dem Schreiben vom Finanzamt hinterlegt ist, eingetragen - korrekt?
Abschnitt 4 "Eigentümer(innen)/Beteiligte"
- Teilabschnitt "Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft"
Frage 2: Habe ich das richtig verstanden - wenn ich der alleinige Eigentümer bin, wird bei Zähler und Nenner 1/1 hinterlegt - korrekt?
- Hauptvordruck (GW2)
Abschnitt 4 "Angaben zum Grund und Boden" - Teilabschnitt "Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks
Frage 3: Der Bodenrichtwert ist klar, der ist im Schreiben vom Finanzamt hinterlegt oder unter "bodenrichtwert-boris.de" herauszufinden.
Allerdings verstehe ich die Angabe "Fläche des Grundstücks" nicht. Worauf bezieht sich diese Angabe?
Das Musterbeispiel ist für mich auch irreführend, dort ist im Beispiel 130m² Eigentumswohnung vorhanden mit einem Miteigentumsanteil von 333/10.000.
In diesem Beispielfall beträgt dann der zu hinterlegende Wert "50m²" --> wie kommt man auf 50m2? 333/10.000 * 130 ?
Abschnitt 5 "Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" - Teilabschnitt "Garagen- und Tiefgaragenstellplätze"
Frage 4: das gesamte Grundstück, in der sich meine Wohnung befindet, sind auch Tiefgaragenstellplätze vorhanden, die allerdings nicht mein Eigentum sind - sind diese hier mit zu berücksichtigen?
Grundsätzliche Frage:
Werden bei der angegebenen Gesamtfläche des Grundstücks wie z.B. im Schreiben des Finanzamtes auch (wenn vorhanden) die Fläche der Tiefgarage berücksichtigt oder ist diese bereits rausgerechnet?
Da die Fläche von Tiefgaragenstellplätze ja in die Berechnung des Grundsteuerwertes nicht berücksichtigt werden.
Ich hoffe sehr es ist jemand in der Runde, der mir meine Fragen beantworten kann.
Vielen Dank vorab fürs Lesen.
Mit freundlichen Grüßen
ittalleD
ich mache gerade meine Grundsteuerreform über "MeinELSTER" , aus der sich einige Fragen ergeben bei der Befüllung des Formulars.
Ich bin Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung in einer Eigentümergemeinschaft.
Vielleicht befindet sich ja jemand in der Runde, der meine Fragen beantworten kann - ich würde mich sehr freuen.
- Hauptvordruck (GW1)
Abschnitt 3 "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens
Frage 1: Hier wird doch, unter dem Wert "Fläche" die Gesamtfläche des Grundstückes, welche in dem Schreiben vom Finanzamt hinterlegt ist, eingetragen - korrekt?
Abschnitt 4 "Eigentümer(innen)/Beteiligte"
- Teilabschnitt "Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft"
Frage 2: Habe ich das richtig verstanden - wenn ich der alleinige Eigentümer bin, wird bei Zähler und Nenner 1/1 hinterlegt - korrekt?
- Hauptvordruck (GW2)
Abschnitt 4 "Angaben zum Grund und Boden" - Teilabschnitt "Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks
Frage 3: Der Bodenrichtwert ist klar, der ist im Schreiben vom Finanzamt hinterlegt oder unter "bodenrichtwert-boris.de" herauszufinden.
Allerdings verstehe ich die Angabe "Fläche des Grundstücks" nicht. Worauf bezieht sich diese Angabe?
Das Musterbeispiel ist für mich auch irreführend, dort ist im Beispiel 130m² Eigentumswohnung vorhanden mit einem Miteigentumsanteil von 333/10.000.
In diesem Beispielfall beträgt dann der zu hinterlegende Wert "50m²" --> wie kommt man auf 50m2? 333/10.000 * 130 ?
Abschnitt 5 "Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" - Teilabschnitt "Garagen- und Tiefgaragenstellplätze"
Frage 4: das gesamte Grundstück, in der sich meine Wohnung befindet, sind auch Tiefgaragenstellplätze vorhanden, die allerdings nicht mein Eigentum sind - sind diese hier mit zu berücksichtigen?
Grundsätzliche Frage:
Werden bei der angegebenen Gesamtfläche des Grundstücks wie z.B. im Schreiben des Finanzamtes auch (wenn vorhanden) die Fläche der Tiefgarage berücksichtigt oder ist diese bereits rausgerechnet?
Da die Fläche von Tiefgaragenstellplätze ja in die Berechnung des Grundsteuerwertes nicht berücksichtigt werden.
Ich hoffe sehr es ist jemand in der Runde, der mir meine Fragen beantworten kann.
Vielen Dank vorab fürs Lesen.
Mit freundlichen Grüßen
ittalleD