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GTA 4 GTA 4 und Xbox 360 - Spiel friert ein

Also kann auch sagen das der Support bei MS gut ist aber es dauert schon mindestens 2 Wochen bis du deine Konsole wieder hast.

Ich denke auch das es am Laufwerk liegt.
 
Ich habe definitiv das BenQ oder Philips, das linke auf dem Bild, mit grauer Schublade allerdings. Gekauft habe ich extra die Falcon Premium. Mal schauen, ob mir der Saturn die Box tauscht, mehere Wochen warten ist doch blöd. Gleichzeitig rufe ich mal beim MS-Support an, mal schauen, was die anbieten.

PS: Erstmal muss ich irgendwie den Spielstand sichern! Kann ich diese auf eien externe HD speicehrn, USB-Stick geht ja nicht, schon probiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe mit meiner Benq und mit meiner Samsung Konsole keine Unterschiede bzw Probleme beim Spiel.
Bei dem Aufschrei den dieses Spiel ausgelöst hat, hat man ja nochmal extra genau verglichen.

Den Spielstand kannst du nur mit einer Memory Card, einem nicht officiellen PC Kit oder durch behalten deiner Festplatte sichern. Externe Medien sind zur Sicherung normal nicht vorgesehen.

Wenn du die Box im Saturn umtauscht, behalte also einfach deine Festplatte, genauso verhälst du dich wenn du die Konsole einschickst. Das es 2-3 Wochen dauert kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, ich persönlich habe meine erste Konsole aus 2005 auch einschicken müssen und es hat nie länger wie eine Woche gedauert. Gerade jetzt wo das gute Wetter beginnt spielt man doch kaum noch.
 
Nico 77 schrieb:
Ich habe mit meiner Benq und mit meiner Samsung Konsole keine Unterschiede bzw Probleme beim Spiel.
Bei dem Aufschrei den dieses Spiel ausgelöst hat, hat man ja nochmal extra genau verglichen.

Den Spielstand kannst du nur mit einer Memory Card, einem nicht officiellen PC Kit oder durch behalten deiner Festplatte sichern. Externe Medien sind zur Sicherung normal nicht vorgesehen.

Wenn du die Box im Saturn umtauscht, behalte also einfach deine Festplatte, genauso verhälst du dich wenn du die Konsole einschickst. Das es 2-3 Wochen dauert kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen, ich persönlich habe meine erste Konsole aus 2005 auch einschicken müssen und es hat nie länger wie eine Woche gedauert. Gerade jetzt wo das gute Wetter beginnt spielt man doch kaum noch.

mhh das kannst du so nun auch nicht sagen....klar das man logischerweise bei dem wetter nich spielt aber es gibt auch viele die trotzdem gerne und lange spielen und da nun die temperaturen gerade am steigen sind wird klar die konsole auch bissl heisser und somit zufolge KANN es dazuführen das der reparaturservice wieder viel um die ohren bekommt mit dem ROD unabhängig von welchem mainboard....ich würds auch so machen erstmal wie meine vorredner...saturn gehen sagen was das problem ist...da die konsole nicht älter als 14 tage? ist sollte dies absolut kein problem sein das ding umzutauschen geschweige sogar das geld zurück z u verlangen....wenn sie halt älter als 14 tage ist ms anrufen und die schicken ups morgen früh zu dir z ur abholung...dauert in der regel 10-14 tage max bis sie wieder bei dir ist! ich würde dies aber so schnell wie möglich tun aufgrund dessen weil es nun gerade wieder wärmer wird und die konsolen dadurch heisser werden bevor nachher dicker andrang herrscht im service zentrum


greetz
 
@TheMastaKilla
das 14 tage rückgaberecht gilt meines wissens aber nur für den online handel und nicht für den einzelhandel.
 
Korrekt, das 14tägige Rückgaberecht bezieht sich nit auf Ledengeschäfte, aus "kulanzgründen" nehmen aber die meisten ein gekauftes Produkt innerhalb der ersten Woche zurück.
 
SATURN, MEDIA MARKT und KARSTADT nehmen Artikel auch 14 Tage lang zurück, man das weiß doch jedes Kind! Im übrigen will ich sie repariert haben und nicht tauschen, und das machen die bis zum Sankt Nimmerleinstag. Ich hoffe darauf, daß ich einfach ne andere Konsole mitnehmen kann und sie meine zu MS senden.
 
030_Doktor schrieb:
SATURN, MEDIA MARKT und KARSTADT nehmen Artikel auch 14 Tage lang zurück, man das weiß doch jedes Kind! Im übrigen will ich sie repariert haben und nicht tauschen, und das machen die bis zum Sankt Nimmerleinstag. Ich hoffe darauf, daß ich einfach ne andere Konsole mitnehmen kann und sie meine zu MS senden.

wollte ich gerade sagen das ist uninteressant obs nen onlineshop ist oder nen richtiger geschäftsladen ist :) überall hast du 14 tägiges rückgaberecht ;)

@doc

wenn du die nicht umtauschen lassen willst so muss du den ms support anrufen und denen bescheid sagen das du gerne die konsole getauscht haben willst aufgrund deines lw und dem spiel das es ständig einfreezt....soweit mir bekannt ist wird keiner der läden karstad media markt saturn etc deine konsole nehmen die zu ms schicken und dir vor ort ne neue in die hand drücken....das wird glaube ich nicht gemacht sondern wird nur eingeschickt....wenn du sie einschicken lässt rate ich dir aber dringend von ab es bei saturn media markt oder sonst wo zu tun....deine wartezeiten erhöhen sich dermaßen das du länger als 4 wochen dann warten tust da alle geschäfte so ne art sammellager haben und dann alles auf einmal los schicken und dies dauer ne zeit bis alles gesammelt ist und weg geschickt wird...

mfg
 
So, ich habe den Support angerufen. Ich soll ne Weile ohne HD spielen und schauen, obs dann auch auftritt. Außerdem soll ich meine Uhr stellen (Datum und Uhrzeit gingen völlig daneben).
 
dann tus und wenns heut abend nicht besser ist wieder anrufen und sagen is nix besser geworden willst konsolöe einschicken lassen
 
wollte ich gerade sagen das ist uninteressant obs nen onlineshop ist oder nen richtiger geschäftsladen ist überall hast du 14 tägiges rückgaberecht

Dazu mal folgendes...

§ 5a VVG

(1) Hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer bei Antragstellung die Versicherungsbedingungen nicht übergeben oder eine Verbraucherinformation nach § 10a des Versicherungsaufsichtsgesetzes unterlassen, so gilt der Vertrag auf der Grundlage des Versicherungsscheins, der Versicherungsbedingungen und der weiteren für den Vertragsinhalt maßgeblichen Verbraucherinformation als abgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Überlassung der Unterlagen in Textform widerspricht. Bei Lebensversicherungsverträgen beträgt die Frist 30 Tage. Satz 1 ist nicht auf Versicherungsverträge bei Pensionskassen anzuwenden, die auf arbeitsvertraglichen Regelungen beruhen. § 5 bleibt unberührt.
(2) Der Lauf der Frist beginnt erst, wenn dem Versicherungsnehmer der Versicherungsschein und die Unterlagen nach Absatz 1 vollständig vorliegen und der Versicherungsnehmer bei Aushändigung des Versicherungsscheins schriftlich, in drucktechnisch deutlicher Form über das Widerspruchsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehrt worden ist. Der Nachweis über den Zugang der Unterlagen obliegt dem Versicherer. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Abweichend von Satz 1 erlischt das Recht zum Widerspruch jedoch ein Jahr nach Zahlung der ersten Prämie.
(3) Gewährt der Versicherer auf besonderen Antrag des Versicherungsnehmers sofortigen Versicherungsschutz, so kann der Verzicht auf Überlassung der Versicherungsbedingungen und der Verbraucherinformation bei Vertragsschluß vereinbart werden. Die Unterlagen sind dem Versicherungsnehmer auf Anforderung, spätestens mit dem Versicherungsschein zu überlassen. Wenn der Versicherungsvertrag sofortigen Versicherungsschutz gewährt, hat der Versicherungsnehmer insoweit kein Widerspruchsrecht nach Absatz 1.


§ 8 VVG

(1) Eine Vereinbarung, nach welcher ein Versicherungsverhältnis als stillschweigend verlängert gilt, wenn es nicht vor dem Ablauf der Vertragszeit gekündigt wird, ist insoweit nichtig, als sich die jedesmalige Verlängerung auf mehr als ein Jahr erstrecken soll.
(2) Ist ein Versicherungsverhältnis auf unbestimmte Zeit eingegangen (dauernde Versicherung), so kann es von beiden Teilen nur für den Schluß der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden. Die Kündigungsfrist muß für beide Teile gleich sein und darf nicht weniger als einen Monat, nicht mehr als drei Monate betragen. Auf das Kündigungsrecht können die Parteien in gegenseitigem Einverständnis bis zur Dauer von zwei Jahren verzichten.
(3) Ein Versicherungsverhältnis, das für eine Dauer von mehr als fünf Jahren eingegangen worden ist, kann zum Ende des fünften oder jedes darauf folgenden Jahres unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten gekündigt werden. Satz 1 gilt nicht für die Lebens- und Krankenversicherung.
(4) Wird mit Ausnahme der Lebensversicherung ein Versicherungsverhältnis mit einer längeren Laufzeit als einem Jahr abgeschlossen, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ab Unterzeichnung des Versicherungsantrages seine auf den Vertragsabschluß gerichtete Willenserklärung schriftlich widerrufen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht belehrt und der Versicherungsnehmer die Belehrung durch Unterschrift bestätigt hat. Unterbleibt die Belehrung, so erlischt das Widerrufsrecht einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn und soweit der Versicherer auf Wunsch des Versicherungsnehmers sofortigen Versicherungsschutz gewährt oder wenn die Versicherung nach dem Inhalt des Antrags für die bereits ausgeübte gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit des Versicherungsnehmers bestimmt ist.
(5) Bei der Lebensversicherung kann der Versicherungsnehmer innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Abschluß des Vertrages vom Vertrag zurücktreten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer über sein Rücktrittsrecht belehrt und der Versicherungsnehmer die Belehrung durch Unterschrift bestätigt hat. Unterbleibt die Belehrung, so erlischt das Rücktrittsrecht einen Monat nach Zahlung der ersten Prämie. Die Sätze 1 bis 4 finden keine Anwendung auf Versicherungsverhältnisse bei Pensionskassen, die auf arbeitsvertraglichen Regelungen beruhen.
(6) Die Absätze 4 und 5 finden keine Anwendung, soweit der Versicherungsnehmer ein Widerspruchsrecht nach § 5a hat.


§ 48a VVG Anwendungsbereich

(1) Dieser Titel ist auf Fernabsatzverträge über Versicherungen mit Verbrauchern anzuwenden.
(2) Fernabsatzverträge über Versicherungen sind Versicherungsverträge, die unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (§ 312b Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt.


§ 48b VVG Unterrichtung des Versicherungsnehmers


(1) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor dessen Bindung in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise klar und verständlich folgende Informationen zur Verfügung zu stellen:
1. die Angaben, für die dies in der Anlage zu dieser Vorschrift bestimmt ist,
2. Angabe des geschäftlichen Zwecks des Vertrags.
Bei vom Versicherer veranlassten Telefongesprächen muss dieser seine Identität und den geschäftlichen Zweck des Kontakts bereits zu Beginn eines jeden Gesprächs ausdrücklich offen legen.

(2) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer rechtzeitig vor dessen Bindung die Vertragsbestimmungen einschließlich der allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die in der Anlage zu dieser Vorschrift bestimmten Informationen in Textform mitzuteilen. Wenn auf Verlangen des Versicherungsnehmers der Vertrag telefonisch oder unter Verwendung eines anderen Fernkommunikationsmittels geschlossen wird, das die Mitteilung in Textform vor Vertragsschluss nicht gestattet, muss die Mitteilung nach Satz 1 unverzüglich nach Abschluss des Fernabsatzvertrags nachgeholt werden.

(3) Bei Telefongesprächen hat der Versicherer dem Versicherungsnehmer nur Informationen nach Absatz 1 der Anlage zu dieser Vorschrift zur Verfügung zu stellen. Satz 1 gilt nur, wenn der Versicherer den Versicherungsnehmer darüber informiert hat, dass auf Wunsch weitere Informationen übermittelt werden können und welcher Art diese Informationen sind, und der Versicherungsnehmer ausdrücklich auf die Übermittlung der weiteren Informationen vor Abgabe seiner Vertragserklärung verzichtet hat. Die sich aus Absatz 2 ergebenden Verpflichtungen bleiben unberührt.

(4) Soweit die Mitteilung nach Absatz 2 Satz 1 durch Übermittlung der Vertragsbestimmungen einschließlich der allgemeinen Versicherungsbedingungen erfolgt, sind die Informationen nach Nummer 1 Buchstabe c und i und Nummer 2 Buchstabe c der Anlage zu dieser Vorschrift in einer hervorgehobenen und deutlich gestalteten Form mitzuteilen.

(5) Der Versicherungsnehmer kann während der Laufzeit des Vertrags jederzeit vom Versicherer verlangen, dass ihm dieser die Vertragsbestimmungen einschließlich der allgemeinen Versicherungsbedingungen in einer Urkunde zur Verfügung stellt.

(6) Weitergehende Einschränkungen bei der Verwendung von Fernkommunikationsmitteln und weitergehende Informationspflichten auf Grund anderer Vorschriften bleiben unberührt. Im elektronischen Geschäftsverkehr (§ 312e des Bürgerlichen Gesetzbuchs) beginnt die Widerrufsfrist abweichend von § 48c Abs. 2 nicht vor Erfüllung der in § 312e Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs geregelten Pflichten.


§ 48c VVG Widerrufsrecht

(1) Der Versicherungsnehmer kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Der Widerruf muss in Textform erfolgen; er muss keine Begründung enthalten. Bei Lebensversicherungen und bei Verträgen über die Altersversorgung von Einzelpersonen beträgt die Frist 30 Tage.

(2)Die Widerrufsfrist beginnt am Tag des Abschlusses des Fernabsatzvertrages, bei Lebensversicherungsverträgen an dem Tag, an dem der Versicherungsnehmer über den Abschluss des Versicherungsvertrags informiert wird. Die Frist beginnt, sofern dieser Zeitpunkt später liegt als der in Satz 1 genannte Zeitpunkt, wenn dem Versicherungsnehmer die Vertragsbestimmungen einschließlich der allgemeinen Versicherungsbedingungen sowie die in der Anlage zu § 48b bestimmten Informationen in Textform vollständig mitgeteilt worden sind und er in deutlicher Form über das Widerrufsrecht, den Fristbeginn und die Dauer belehrt worden ist. Der Nachweis über den Zugang obliegt dem Versicherer. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Quelle: http://www.ra-hahn.de/faq-item+M547b27dbb7a.html?&tx_simplfaq_pi1[cat]=14&tx_simplfaq_pi1[faq]=1174

Dazu zählen keine "Elektromärkte", sondern Onlineshops / Telefonshops und alle möglichen Sachen die man vorher nicht in Augenschein nehmen kann (angucken -> nicht ausprobieren).

Saturn & Co. regeln das auf Kulanzebene (und wenn man da nach 13 Tagen ankommt würde ich darauf nicht wetten das es jeder Markt macht), aber eine Rechtliche Grundlage gibt nicht ;)
 
Hab GTA 4 auch auf der 360 und bei mir lief es nie länger als bis zum intro entweder schon im intro abgestürzt oder bei den ersten paar metern mit dem auto :(
 
Ich meine gelesen zu haben, dass die xbox nur bei einer "Sicherheitskopie" von Gta4 einfriert.

Beim Originalen soll's einwandfrei funktionieren.
 
Ja meine Xbox360 wird auch diese Woche von MS abgeholt also viel mehr von UPS, hab da heute angerufen da meine Box ständig einfriert und mein GTA schön von unten zerkratzt ist. Mal sehen was ich dann für eine Xbox bekomme.

;-(
 
komisch warum da meine net einfriert und auch keine dvd's zerkratzt :confused_alt:

was macht ihr eig. mit eurer xbox360?
 
jackass999 schrieb:
komisch warum da meine net einfriert und auch keine dvd's zerkratzt :confused_alt:

was macht ihr eig. mit eurer xbox360?
Nur weil deine das net macht, heißt es net, das es bei anderen genauso ist und umgekehrt.
Es dürfte sonst ja nie etwas kaputt sien oder?^^
 
Hauptsache mal einen Spruch gepostet. :rolleyes:

Meine XBox steht seit dem ich sie gekauft habe an ihrem platz wird dort gut gehütet, noch dazu habe ich einen Scythe Ultra Kaze 120 Lüfter daneben stehen der ihr permanent kühle Luft bringt damit ich ja nicht den "Ring of Death" erlebe und jetzt passiert mir so ein misst mit dem Laufwerk.

Naja vieleicht leuchtet deine nach dem nächsten einschalten Rot, auch wenn du sie gut behandelst kann dir das geschehen.
 
warum spruch?

ich bin net der einzige in meinem bekanntenkreis der ne 360 hat und die haben ihre alle noch net geschrottet. eine is sogar noch von den ersten modellen wo es sie noch net ma zu kaufen gab und die läuft noch.

gibt anscheint ziemlich viele montagsmodelle ...
wie bei den samsung 500er platten. ich hab da 8 stück bestellt und keine is kaputtgegangen. andere bekommen die in 2 wochen klar wie man häufig so bei alternate & co. liest :confused_alt:
 
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