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GTX 1080 Artefakte = Vram Fehler? Garantie als Zweitbesitzer möglich?
Also zurück zum thema auch mit der richtigen installation des neuen treibers 372.70 entsteht der fehler weiterhin warte nun auf antwort von Caseking wenn da nichts kommt ruf ich an und wenn die nö sagen bekommt es der ebay verkäufer wieder.
Erst ein paar Tage und wenn er sich querstellt schallte ich ebay er hat diese Art von Mängel garnicht beschrieben beim Verkauf lediglich das sie an seinem Computer überhaupt nicht funktioniert und er es deshalb an Caseking geschickt hat und die haben ihn die Karte zurückgeschickt weil sie einwandfrei funktioniert und deshalb ist sie wie neu verkauft worden
Da die Karte aber Mängel vorweist kann ich sie zurück geben ich glaube aber nicht das er sich quer stellt
Erst ein paar Tage und wenn er sich querstellt schallte ich ebay er hat diese Art von Mängel garnicht beschrieben beim Verkauf lediglich das sie an seinem Computer überhaupt nicht funktioniert
Ebay wird da nichts machen, glaub mir...
Er hat das sehr klug gemacht. Er sagt bei ihm funktioniert sie gar nicht und am ende hat er sicher noch geschrieben Privatverkauf, Garantie/Gewährleistung ausgeschlossen?
Aber an sich verstehe ich nicht, warum die Karte bei ebay an dich verkauft wurde. Wenn die Karte bei jemandem nicht geht (Karte kaputt, andere Hardware Schuld, Unfähigkeit), dann kann man den Kauf doch innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Kein Plan, warum man sie dann mit Verlust bei ebay verkauft.
Q-6600, gibt doch diverse Gründe, warum mach den Kauf nicht widerruft oder widerrufen kann. Da die Karte schon mal bei Caseking zur Überprüfung eingeschickt war, waren 14 Tage wohl schon rum oder es lag etwas vor, warum Caseking dem nicht entsprochen hat.
Das stimmt ja alles, aber mir ging es um den Grundsatz, um das Recht, was aber manche nicht verstehen wollen und pauschal "Abtretung geht nicht" sagen.
Denn man hat das Recht, seine Ansprüche im Rahmen der Gewährleistung an einen Dritten abzutreten.
Die Beweislastumkehr hat darauf keinen Einfluss. Dass es sie gibt, das ist dabei irrelevant, das Recht der Abtretung bleibt durch sie unberührt und erhalten.
Achtung, jetzt aber bitte RICHTIG lesen:
Man kann auch seine Ansprüche im Rahmen der Garantie an einen Dritten abtreten.
Darauf hat man aber keinen Anspruch, dies gilt nur dann, wenn man es dem Erstkäufer freiwillig zugesteht.
Das ist soweit auch korrekt, dass habe ich meinerseits nicht bestritten.
Hatte sogar geschrieben dass ich auf MF danach gefragt hatte und es dort auch möglich gewesen wäre.
Bei der Garantie hat es nur was mit der AGB des Herstellers zu tun und wie kulant die sind.
Boah steht hier drin viel Unsinn seit heute mittag. Wenigstens wissen ein paar Bescheid.
@moqai: Danke fürs richtigstellen und aufklären.
@Thandorius:
Warte ab was Caseking sagt. Eigentlich müssen sie die abgetretene Gewährleistung akzeptieren. Wenn sie sich weigern sollten (was ich nicht glaube, deren Support ist eigentlich top) geh den Verkäufer über Ebay an und vergiss auch nicht bei PayPal rechtzeitig einen Fall aufzumachen.
vielen lieben dank an alle =) also Caseking sagt geht klar mit der Gewährleistung so nun würde ich mir gerne zu 100% sicher sein ob die karte auch wirklich defekt ist was kann ich da noch machen mir fällt dazu nichts mehr ein...
könnte es noch an nem anderen rechner testen nur kenne ich hier in stuttgart keinen bei dem das Gerät passen würde xD
Ich habe nichts anderes erwartet. Und wie deutlich oder undeutlich die gesetzlichen Regelungen auch sein mögen, Caseking ist auf CB präsent, steht quasi in der Öffentlichkeit, die "können" und würden sich gar keinen Fauxpas erlauben und die User wegen so einer Sache verärgern. Denn jeder will oder sollte zufriedene Kunden haben.
Leg der Rücksendung am besten ein Foto bei, auf dem man die Artefakte sieht bzw. schick ein Bild davon vorab per email hin.
Das beschleunigt die Abwicklung meist weil der Bearbeiter beim Test gleich weiß nach was er suchen soll.
Caseking schreibt heute in seinem Forum zu diesem Fall dass sie eine Abtrittserklärung unterschieben von beiden Parteien(Verkäufer+Käufer) brauchen um dieses Anliegen bearbeiten zu können.