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GTX 1080 für 493,90€ bei ebay mit Sofort Kauf erworben von gewerblichem Verkäufer
- Ersteller itm
- Erstellt am
GERmaximus
Rear Admiral
- Registriert
- Sep. 2015
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- 5.288
Plumpsklo schrieb:Das Ebay Angebot ist nichts anderes als eine sog. invitatio ad offerendum - also eine Einladung an dich, ein Angebot an den Verkäufer abzugeben.
Dieses Angebot hat der Verkäufer nicht angenommen.
Grund für diese Konstellation: Der Verkäufer sichert sich so ab. Bestellen gleichzeitig zB. 300 Leute, der Verkäufer kann aber nur 5 Karten liefern, läuft er Gefahr mit Schadensersatzansprüchen überhäuft zu werden.
Ergebnis: Du hast keine Chance da was zu machen. Möglicherweise ist die Karte wirklich nicht lieferbar, weil eben alle verkauft.
Meine Rechtsschutz sagte es mir mal so: erst die Bestätigung des Verkäufers schließt den Verkauf ab, widerruft er dies, bzw gibt die erst gar nicht, hast du Pech. Das war vor 2 Jahren. Ob das noch so ist, keine Ahnung
@inge70
Also ich habe inzwischen Antwort (und das ist auch die Antwort im Prinzip die hier auch im Forum schon geteilt wurde Rund um den Mining Hype) zur Lieferbarkeit von GTX 1050,60,70,80, RX570,RX580 wurde. Wann die wieder lieferbar ist ist fraglich.
Und nein Minen wollte ich mit der 1080 nicht, ich wollte damit eine R270 ersetzen in mit einer Xeon 1230v3
Also ich habe inzwischen Antwort (und das ist auch die Antwort im Prinzip die hier auch im Forum schon geteilt wurde Rund um den Mining Hype) zur Lieferbarkeit von GTX 1050,60,70,80, RX570,RX580 wurde. Wann die wieder lieferbar ist ist fraglich.
Und nein Minen wollte ich mit der 1080 nicht, ich wollte damit eine R270 ersetzen in mit einer Xeon 1230v3
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- Mai 2011
- Beiträge
- 4.279
In jedem Fall entscheiden Gerichte durch die Umstände anders. Also der Kaufvertrag auf Ebay hat keine Gültigkeit, denn Ebay hat genug Optionen einen Kauf abzubrechen.
Jede Wette, dass du die 1080 niemals sehen wirst.
Versuch mal Recht zu bekommen, wenn der Verkäufer sich weigert
Jede Wette, dass du die 1080 niemals sehen wirst.
Versuch mal Recht zu bekommen, wenn der Verkäufer sich weigert
GERminumus schrieb:Meine Rechtsschutz sagte es mir mal so: erst die Bestätigung des Verkäufers schließt den Verkauf ab, widerruft er diese, hast du Pech. Das war vor 2 Jahren. Ob das noch so ist, keine Ahnung
Solche Klauseln gelten bei Händlern mit eigenen Shops, aber m.W. nicht bei Ebay. Ebay-Verkäufe kommen verbindlich per Mausklick zustande, Ausreden zählen normalerweise nicht:
https://www.heise.de/newsticker/meldung/Urteil-zu-abgebrochener-Ebay-Versteigerung-Ein-Auto-fuer-einen-Euro-2453014.html
Janz
Fleet Admiral
- Registriert
- Juni 2004
- Beiträge
- 13.699
noja also wenn ich als Privatperson was versteigere ist das bindend wenn die Auktion vorbei ist, absolut egal ob Sofortkauf oder eben als Auktion. Wenn dann eben nur 2000 Euro für nen Auto z.B. bei rum kommen obwohl die Karre locker 3000 wert ist ist das mein Problem. Dazu gabs doch schon zig Fälle. Der Verkauf ist mit Abschluss der Auktion bindend, das sollte jawohl auch für Händler gelten. Wenn der nen Angebot drin hat was er nicht erfüllen kann is das sein Problem, er muss liefern, wie er das macht ist sein Problem und auch wenn er dabei auf weiteren Kosten sitzen bleibt. Und ne Aussage "Lieferzeit unbekannt" wird sicherlich auch nicht rechtens sein
Anders is das natürlich bei normalen Onlineshops, da ist das erst bindend wenn der Laden den Vertrag eingeht. Und das ist erst der Fall sobald es geliefert wurde. Deswegen können Preisfehler auch alle storniert werden. Bei den eBay Auktionen ist das aber eben nicht der Fall
Anders is das natürlich bei normalen Onlineshops, da ist das erst bindend wenn der Laden den Vertrag eingeht. Und das ist erst der Fall sobald es geliefert wurde. Deswegen können Preisfehler auch alle storniert werden. Bei den eBay Auktionen ist das aber eben nicht der Fall
Wiii-Fi
Das ist so schlicht nicht richtig. Es gibt immer wieder Ausnahmen. ZB wenn ein Verkäufer sichtlich eine 1€ Auktion gestartet hat und ein Fehler vorlag.
Das ist hier wohl sicher nicht so.
Und wenn diese Verträge allgemein nicht gültig wären, dann gäbe es noch mehr Betrüger!
Das ist so schlicht nicht richtig. Es gibt immer wieder Ausnahmen. ZB wenn ein Verkäufer sichtlich eine 1€ Auktion gestartet hat und ein Fehler vorlag.
Das ist hier wohl sicher nicht so.
Und wenn diese Verträge allgemein nicht gültig wären, dann gäbe es noch mehr Betrüger!
Willi-Fi schrieb:In jedem Fall entscheiden Gerichte durch die Umstände anders. Also der Kaufvertrag auf Ebay hat keine Gültigkeit, denn Ebay hat genug Optionen einen Kauf abzubrechen.
Jede Wette, dass du die 1080 niemals sehen wirst.
Versuch mal Recht zu bekommen, wenn der Verkäufer sich weigert
Ich habe mich jetzt mit dem Verkäufer auf Aufhebung des Kaufvertrages geeinigt (Schade das mein Rechtsschutz hier nicht greifen will). Zwischen Recht haben und Recht bekommen ist leider immer noch ein Unterschied das habe ich inzwischen gelernt...
Und ja das war die Karte die du verlinkt hast (den Link würde ich aber rausnehmen)
tmkoeln
Zuletzt bearbeitet:
- Registriert
- Mai 2011
- Beiträge
- 4.279
Ich verkaufe auf Ebay: Käufer zahlt nicht. Ich kaufe auf Ebay und breche danach den Kauf ab. Oder ich reagiere einfach nicht. Das passiert jeden Tag auf Ebay. Es gibt zwar einen Malus für säumige Käufer/Verkaufe bzw Abbrecher, aber wer schaltet schon die Ebay Filter scharf?
Also Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.
Bei einem Laden hatte ich einen Kühler bestellt, aber nach dem Kauf kam eine Email, dass der Preis falsch sei und man mir den Kühler dennoch zum Vorzugspreis anbieten würde, also rund 5 Euro mehr. Im anderen Fall letztens auf Amazon wurden mehrere Bestellungen seitens Amazon aufgrund von Preisfehlern storniert. Es sind aber nicht immense Preisfehler von 1 Euro. Meist fehlt dann die Mehrwertsteuer. Im anderen Fall auf Ebay hatte ich bei einem bekannten Shop einen Barebone sofortgekauft und danach kam eine Storno Mail samt Sperre bei Paypal. Der Laden hat den Preis um 20% zu günstig angegeben und die Käufer bei Paypal als potentielle Betrüger gemeldet - einfach aus Frust.
Ich habe als Käufer noch nie eine Ware bekommen, die ein Laden storniert hat.
Btw: die 960 OC 4gb des Händler für 150 Euro sieht günstig aus.
Also Recht haben und Recht bekommen sind zwei verschiedene Dinge.
Bei einem Laden hatte ich einen Kühler bestellt, aber nach dem Kauf kam eine Email, dass der Preis falsch sei und man mir den Kühler dennoch zum Vorzugspreis anbieten würde, also rund 5 Euro mehr. Im anderen Fall letztens auf Amazon wurden mehrere Bestellungen seitens Amazon aufgrund von Preisfehlern storniert. Es sind aber nicht immense Preisfehler von 1 Euro. Meist fehlt dann die Mehrwertsteuer. Im anderen Fall auf Ebay hatte ich bei einem bekannten Shop einen Barebone sofortgekauft und danach kam eine Storno Mail samt Sperre bei Paypal. Der Laden hat den Preis um 20% zu günstig angegeben und die Käufer bei Paypal als potentielle Betrüger gemeldet - einfach aus Frust.
Ich habe als Käufer noch nie eine Ware bekommen, die ein Laden storniert hat.
Btw: die 960 OC 4gb des Händler für 150 Euro sieht günstig aus.
Mit recht habe und bekomme stimme ich überein mit Dir (siehe oben, ich habe in frage gestellt ob sich das alles lohnt).
Aber bitte nochmal, Amazon ist was anderes als Ebay. Komplett!!
Es ging mit dem 1€ nicht um einen Unterschied sondern um einen falsch gesetzten Sofortkaufpreis.
Grüße
tmkoeln
OK. Wenn es vom Versicherer selber kommt. Eine "Wartefrist" gibt es normalerweise (Spezialvertröge mal ausgenommen) für ne Vertragstechtsschutz nicht, Genicbruch ist wohl die Gewerblichkeit vs Provates Problem.
Aber bitte nochmal, Amazon ist was anderes als Ebay. Komplett!!
Es ging mit dem 1€ nicht um einen Unterschied sondern um einen falsch gesetzten Sofortkaufpreis.
Grüße
Ergänzung ()
tmkoeln
OK. Wenn es vom Versicherer selber kommt. Eine "Wartefrist" gibt es normalerweise (Spezialvertröge mal ausgenommen) für ne Vertragstechtsschutz nicht, Genicbruch ist wohl die Gewerblichkeit vs Provates Problem.
T
TomPrankYou
Gast
Der Vertrag ist rechtlich zustande gekommen. Du kannst nun wie folgt vorgehen, setze dem Verkäufer eine Frist von 2 Wochen um die Ware zu liefern. Sollte er dies nicht tun, fordere von Paypal dein Geld zurück und kaufe die Karte wo anders zu einem höheren Preis. Die Differenz muss dir der Händler dann ersatten.
Hatte das Spiel schon 2x mitgemacht, funktioniert wunderbar. Ich würde den Händler auch drauf aufmerksam machen, dass du genau so vorgehen wirst. Dann wirst du sehen wie schnell deine Karte eintrudelt
Hatte das Spiel schon 2x mitgemacht, funktioniert wunderbar. Ich würde den Händler auch drauf aufmerksam machen, dass du genau so vorgehen wirst. Dann wirst du sehen wie schnell deine Karte eintrudelt
rg88
Fleet Admiral
- Registriert
- Feb. 2015
- Beiträge
- 35.148
@tmkoeln: Da würde ich aber nochmal nachharken, was eine ordentliche RS kostet. Meine kostet glaub ich 130 Euro pro Jahr und bei Nichtbenutzung bekomm ich 35 Euro im Jahr zurück. Die deckt eigentlich alles ab inkl. Mietrecht, Privatsachen und geschäftliche Sachen (Selbstständigkeit Kleingewerbe nebenbei). Erstberatungen sind kostenlos. Ansonsten 150 Euro SB.
Das Problem beim Sofortkauf bei Ebay ist, es ist kein Angebot, denn ein Angebot muss eindeutig an eine juristische Person gerichtet sein. D.h. die Vertragspartner müssen auch namentlich genannt sein, dies ist NICHT der Fall, mit dem Sofortkauf fordert man bei Ebay nur den Verkäufer dazu auf, ein Angebot an einen abzugeben. Denn die Anzeige des Verkäufers ist allgemein gehalten und nicht an eine bestimmte juristische Person gerichtet. Ist das Gleiche wie in einem Laden, die ausgeschilderten Preise sind kein Angebot, sondern nur ein Hinweis oder eine Aufforderung, aber halt keinsfalls bindend, da diese nicht direkt an eine Person gerichtet sind.
So hatte es mir mein Anwalt damals erklärt. ( zum Glück musste ich die Beratung nicht zahlen, danke Studentenwerk ).
So hatte es mir mein Anwalt damals erklärt. ( zum Glück musste ich die Beratung nicht zahlen, danke Studentenwerk ).
Merle
Fleet Admiral
- Registriert
- März 2009
- Beiträge
- 11.622
Meinem Rechtsverstand nach dreht sich hier die Lage; das Angebot wird offeriert vom Verkäufer beim Sofortkauf, ebenso bei Auktionen, bei denen ein variabler Preis ja bewusst in Kauf genommen wird, und der Käufer nimmt das Angebot an...
Ich bin jetzt kein Anwalt, aber eine Versteigerung ohne Mindestpreis wäre sonst ja absurd!
Ebenso nehme ich auch in allen anderen Lagen beim Bezahlvorgang das Angebot des Käufers an, bei dem die Ware vorher zum Fixpreis offeriert wurde. So zB in jedem Ladengeschäft.
Ich bin jetzt kein Anwalt, aber eine Versteigerung ohne Mindestpreis wäre sonst ja absurd!
Ebenso nehme ich auch in allen anderen Lagen beim Bezahlvorgang das Angebot des Käufers an, bei dem die Ware vorher zum Fixpreis offeriert wurde. So zB in jedem Ladengeschäft.
tomatoes schrieb:Ich glaune sas ist jetzt alles egal.
Er hat sich nach eigener Aussage mit dem Verkäufer geeinigt. Ich glaube da ist jetzt alles zu Spät an guten Ratschlägen.
Ergänzung ()
Demideku
Das glaube ich so nicht!!
Dann Glaube es nicht, das ist das, was mir ein Anwalt für Kaufrecht gesagt hat. Ich habe selbst keinerlei Qualifikation das zu bewerten. Glauben kann aber jeder was er will, hier gilt wie immer: Man muss eine Person fragen, die dazu qualifiziert ist Rechtliche Auskunft zu geben und dies auch darf, diese wird man aber nicht kostenlos finden. Daher bin ich zu einem Anwalt gegangen und um eine sichere Auskunft zu erhalten musst du auch genau das tun.
Aber wenn ich Quellen im Internet suche, bestätigen diese das von mir geschriebene. Weswegen ich dem Anwalt auch geglaubt habe.
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