GTX 1080 für 493,90€ bei ebay mit Sofort Kauf erworben von gewerblichem Verkäufer

Klingt für mich nach einer faulen Ausrede seitens des Verkäufers.
Wenn ein Verkäufer bei Ebay angibt, dass 5 Artikel vorrätig sind und 6 Leute bestellen diesen beinahe gleichzeitig, bekommt der 6. eine Fehlermeldung.
Das habe ich selber schon erlebt, leider war ich der 6. 😅
 
Wenn das so eindeutig wäre würde es nicht ständig wieder Gerichtsverfahren wegen solcher Fälle geben. Das bewertet jeder RA anders. Was nun stimmt entscheidet ein Richter
 
nun ja ne gebrauchte 1080 kann man nciht für 500€ bekommen? so verbraucht kann die ja nicht sein - nichtmal wenn se zum Schürfen eingesetzt wurde.
 
Demideku schrieb:
Dann Glaube es nicht, das ist das, was mir ein Anwalt für Kaufrecht gesagt hat. Ich habe selbst keinerlei Qualifikation das zu bewerten. Glauben kann aber jeder was er will, hier gilt wie immer: Man muss eine Person fragen, die dazu qualifiziert ist Rechtliche Auskunft zu geben und dies auch darf, diese wird man aber nicht kostenlos finden. Daher bin ich zu einem Anwalt gegangen und um eine sichere Auskunft zu erhalten musst du auch genau das tun.

Aber wenn ich Quellen im Internet suche, bestätigen diese das von mir geschriebene. Weswegen ich dem Anwalt auch geglaubt habe.

Du solltest dir einen besseren Anwalt suchen, das was dein Anwalt dir erklärt hat ist eben dieses "invitatio ad offerendum", es gibt aber auch "offerta ad incertas personas" und bei einem Sofortkauf, bei dem es keinen Spielraum für ein Gegenangebot gibt, handelt es sich genau um Zweiteres.
 
Hito360 schrieb:
nun ja ne gebrauchte 1080 kann man nciht für 500€ bekommen? so verbraucht kann die ja nicht sein - nichtmal wenn se zum Schürfen eingesetzt wurde.

Die war ohnehin als "Neu" ausgelobt. Deswegen hatte ich die ja ursprünglich mit Paypal bezahlt...
 
Grundsätzlich ist ein Internetangebot erst einmal eine "invitatio ad offerendum". Es gibt also nicht der Verkäufer sondern der Käufer das Angebot ab und der Verkäufer nimmt dieses an. Bei ebay Auktionen ist das aber anders. Ein Angebot bei eBay stellt nicht eine bloße invitatio ad offerendum dar, sondern ist bereits ein verbindliches Angebot. Der Vertrag kommt also mit Ablauf der Zeit mit dem Höchstbietenden zustande.
 
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