Multimedia & Elektronik
Die Ware sollte grundsätzlich persönlich übergeben werden.
Andernfalls haben Sie keine Möglichkeit sich vorab von der Existenz und Funktionstüchtigkeit des Gerätes zu überzeugen.
Stimmt der angegebene Artikelstandort in der Anzeige mit dem vom Verkäufer genannten Abholort überein?
Erkundigen Sie sich nach den marktüblichen Preisen. Im Betrugsfall liegt der Preis des Angebots weit darunter.
Besonders hier gilt: Angebote die zu gut sind um wahr zu sein, sind nicht wahr.
Versuchen Sie sich bei der persönlichen Übergabe ein Bild von der Seriosität des Verkäufers und der Ware zu machen.
Lassen Sie sich ggf. einen Personalausweis und Kaufbelege zeigen.
Bei Zahlungsbeträgen von mehreren hundert Euro empfehlen wir zusätzlich, eine Begleitperson mitzunehmen.
Eine bekannte Betrugsmasche:
Ein Käufer ist auf ein scheinbar unglaubliches Schnäppchen gestoßen: Ein nagelneues iPhone Smartphone weit unter dem üblichen Marktpreis. Da der Verkäufer nicht aus der unmittelbaren Umgebung stammt, sich der Käufer das Angebot aber auf keinen Fall entgehen lassen möchte, fragt er den Verkäufer kurzerhand nach dessen Bankdaten, damit dieser ihm das Gerät zusendet. Nach der Überweisung des Geldes wartet der Käufer vergebens auf die Lieferung seines iPhones