Verhinderung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung
a. Der Provider kann zur Verhinderung einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung regulierter Endkundenroamingdienste, die zu geltenden inländischen Endkundenpreisen bereitgestellt werden, faire, angemessene und verhältnismäßige Kontrollmechanismen anwenden, die auf objektiven Indikatoren zur Bestimmung des Risikos einer missbräuchlichen oder zweckwidrigen Nutzung über vorübergehende Reisen in der Union hinaus beruhen.
b. Objektive Indikatoren dienen der Feststellung, ob die Inlandsnutzung die Roamingnutzung überwiegt und ob der Inlandsaufenthalt den Aufenthalt in anderen Mitgliedsstaaten überwiegt. Missbräuchliche oder zweckwidrigen Nutzung ist nicht anzunehmen, wenn die Inlandsnutzung bzw. der Inlandsaufenthalt höher (>50%) sind als die Roamingnutzung bzw. der Auslandsaufenthalt. Dazu können wir die erforderlichen Daten über Ihren Aufenthaltsort sowie Ihr Telefonie und Surfverhalten für mindestens 4 Monate verarbeiten und nutzen.
c. Objektive Indikatoren für eine missbräuchliche oder zweckwidrige Nutzung sind:
i. überwiegende Auslandsnutzung (>50%-Regel)
ii. überwiegender Auslandsaufenthalt (>50%-Regel)
iii. lange Inaktivität einer bestimmten SIM-Karte in Verbindung mit einer hauptsächlichen aber nicht ausschließlichen Nutzung zum Roaming;
iv. Verträge für mehrere SIM-Karten und deren aufeinanderfolgende Nutzung durch denselben Kunden zum Roaming.