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Das Löschen ist ein automatischer Prozess bei für den Verkäufer entschiedenen Käuferschutzfällen.
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Acrylium schrieb:Der Verkäufer hat mir auch nochmal geschrieben dass es ihn nicht interessiert was mein Anwalt oder Gerichte sagen, denn einzig und allein eBay urteilt letztendlich darüber was bei eBay als Betrug oder irreführend gilt, und da hat eBay ja schon zu seinen Gunsten geurteilt.
Tambay schrieb:Psychisch? Inwiefern? Der Anwalt regelt doch alles. Finanziell, klar. Wobei man bestenfalls ja nur in Vorkasse treten muss.
Wenn man immer alles ruhen lässt, dann verwundert es nicht, dass gerade solche Kleinbetrüger wie Pilze aus dem Boden schießen.
Damit du dann zivilrechtlich belangt wirst oder was?Dass ich die Karten doch einfach genau so weiterverkaufen soll wenn ich sie nicht möchte.
sensaifail schrieb:Stark theoretische Frage: Die Karten sind nicht zum weiterverkauf gedacht (steht drauf), ist das ein evtl. Angriffspunkt gegen den Verkäufer? (er hat ja mehrere davon und auch andere der art in einem größeren Stil verkauft)