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Da hast du sicherlich Recht. Das Problem ist nur, dass ich bei meinem Unwillen, zu Klagen oder Rechtsbeistand zu suchen, dem ganzen Nachdruck verleihen kann.
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etzt aber der Einkaufspreis bei 1600€ liegt, dann würde ich das schon unter unverhältnismäßige Kosten subsummieren und damit wäre Galaxus rein rechtlich sauber
Hätte Galaxus halt in 1. Instanz hochwertige Ware verkauft.
Natürlich.brettler schrieb:Naja Defekte kann es immer geben und repariert wird immer weniger. Auch eine Premium Graka kann kaputt gehen.
florian. schrieb:Nennt sich unternehmerisches Risiko und das trägt Galaxus und nicht die Privatperson.
Aber immer wieder erstaunlich, wie sich die meisten schützend vor einen Großkonzern Werfen.
Dann würde der Händler diese Art der Abwicklung garantiert nicht wählen.TheManneken schrieb:Wenn die Preise in der Zwischenzeit gesunken wären, würde jeder Endkunde diese Art der Abwicklung dankbar annehmen.
Allerdings kann der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, etwa wenn durch eine Reparatur unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen (§ 439 Absatz 4 BGB).
Der Händler (NBB) hat mir aber den damaligen Kaufpreis zurückerstattet und ich hab mir das gleiche Produkt beim gleichen Händler für weniger Geld neugekauft.
Die Hürde für "unverhältnismäßig" ist aber sehr hoch
Es tut mir ausgesprochen leid, dass es zu diesen Umständen gekommen ist und dass Sie mit der erhaltenen Lösung nicht zufrieden sind. Gemäss Angaben im System konnte das Produkt nicht repariert werden und eine Ersatzlieferung konnten wir Ihnen leider nicht anbieten, da der betroffene Artikel leider nicht mehr lieferbar ist:
Wir würden den Artikel sehr gerne weiterhin anbieten, allerdings ist es so, dass unser Lieferant keine Nachlieferung seitens des Herstellers mehr erhält. Dieser hat den Artikel als EOL gekennzeichnet. EOL steht für End of Life und bedeutet, dass momentan keine Nachproduktion mehr stattfindet. Da keiner unserer Lieferanten diesen Artikel mehr vorrätig ab Lager verfügbar hat, haben wir leider keine Möglichkeit mehr, diesen nachzubestellen.
Das mit der 150-%-Grenze ist, wie gesagt, komplizierter, vor allem muss man den Gegenwert der defekten Grafikkarte berücksichtigen. Und der Händler kann nach wie vor nicht zurücktreten. Zum Beispiel kann der Käufer lieber warten wollen, bis es wieder Ersatz gibt. Oder er möchte woanders reparieren lassen.Madcat69 schrieb:Ok, wenn die Angabe von Geizhals stimmt ist die Karte wohl aktuell nicht zu bekommen, bzw. der einzige Händler, der sie anbietet liegt über der 150% Grenze (wenn man jetzt konstruieren würde, dass Galaxus sie dort kauft und an Dich weiterreicht). Damit wäre §439 Abs. 4 BGB wohl einschlägig.
Über die Lieferung eines gleichwertigen Ersatzes:
https://www.it-recht-kanzlei.de/nacherfuellung-unmoeglich-gewaehrleistung-muster-fuer-haendler.html
Da lese ich, der Händler kann das anbieten, muss aber nicht. Und dann landet man wieder bei der Erstattung des Kaufpreises.