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Schon, aber eine Mitschuld hast du ja trotzdem. Es gibt ja nicht aus Spaß die Sicherung des Knopfes, damit sie sich eben nicht selbstständig öffnen kann. Ich denke nicht, dass du damit einen Schadensersatz erhältst.
Du solltest dir erstmal ne Rechtsschutzversicherung zulegen, wobei die bei der Klage wegen Versicherungsbetrugs auch nicht helfen wird.
Nach der Beschreibung, liegt die Farlässigkeit die den Schaden verursacht hat eher bei dir, als bei dem der an den Rucksack gekommen ist. Warum der überhaupt Haften soll sehe ich da nicht.
Das du, dazu mehr besorgt bist was es für ihn an Konsequenzen gibt, als das du deinen Schaden ersetzt bekommst legt die Vermutung des Betrugs eben besonders nahe.
Willkommen in 2023, wo fahrlässigkeit quasi überall mitversichert ist, weil sonst keiner mehr versicherungen abschließt. Verantwortung zu übernehmen ist doch heutzutage völlig out.
Einfache Fahrlässigkeit ist bei Haftpflichtversicherungen schon immer versichert, weil sonst würde sie gar keinen Sinn machen. Denn Haftbarkeit bedingt ja eine Pflichtverletzung des Haftenden, in der Regel Verstoß gegen Sorgfaltspflichten, und die werden meist fahrlässig begangen. Anschluss gab es früher bei „grober Fahrlässigkeit“ , die wird in der Tat bei Versicherungen mit „Allgefahrendeckung“ mit eingeschlossen. Ist am Ende für die Versicherungen meist billiger, weil sie sich etliche Rechtsstreitigkeiten ersparen.
Im vorliegenden Fall liegt aber, falls er sich so zugetragen hat, die eventuell grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des TE, der eine undichte Flasche zusammen mit dem MacBook im Rucksack gelagert hat, vor.
Ich würde den Fall so, wahrheitsgemäß, bei der Versicherung schildern. Man wird sehen was dabei herauskommt.
Vielleicht sollten sich hier mal manche mit ihren völlig haltlosen Anschuldigungen in Richtung Versicherungsbetrug etwas zurückhalten.
Dein Mitbewohner soll den Schaden seiner Versicherung melden, die werden dir dann schon mitteilen ob sie eine Mithaftung sehen und in welcher Höhe der Schaden reguliert wird.
Das mit der Fahrlässigkeit ist doch völlig egal. Der TE hat fahrlässig/grob fahrlässig gehandelt. Und das ist sicher nicht in der versicherung desjenigen versichert oder nicht, der den schaden verursacht haben soll. Da ist nur interessant, ob der schädiger fahrlässig oder grob fahrlässig gehandelt hätte. Die fahrlässigkeit des TE ist bur insofern relevant, ob der andere dadurch überhaupt haftbar gemacht werden kann weil nur dann seine haftpflicht überhaupt greift.
Im Grunde ist die Sache doch recht einfach, der Verursacher meldet den Schaden mit Schadenshergang seiner Versicherung. Versicherung bewertet, ob dies so passiert sein kann und reguliert den Schaden, oder auch nicht.
Habe das gerade erst durch, mein Stiefsohn wirft in der Schule versehentlich das iPad vom Nebensitzer runter, Schaden gemeldet, Schadenshergang beschrieben, Versicherung hat komplett neu ersetzt, da das iPad erst wenige Wochen alt war. Versicherungsbeitrag ist nicht gestiegen.
Das du, dazu mehr besorgt bist was es für ihn an Konsequenzen gibt, als das du deinen Schaden ersetzt bekommst legt die Vermutung des Betrugs eben besonders nahe.
Naja den Schaden will ich so oder so ersetzt bekommen, wie das am ende geschieht kann ich aber auch mit meinem Mitbewohner dann unabhängig von seiner Haftpflichtversicherung klären wenn sie hochgestuft werden würde, daher die frage bevor es an die versicherung geht, statt es persönlich unter der hand zu klären
laptop und trinkflasche mit inhalt im rucksack, und dann auch noch so leichtsinnig abgestellt, dass man dagegen stossen kann-da würde ich dir als dein mitbewohner etwas husten.
Eine Haftpflichtversicherung hat keine Höherstufung bei einem Schadensfall, aber auch das ließe sich problemlos mit der Versicherung klären, dazu noch zuverlässiger als in einem Forum.
Ergänzung ()
Einen Anruf bei der Versicherung und man hat dieses Thema binnen weniger Minuten geklärt.
Melde den Schadenhergang wie er war. Solltest Du, wie hier vermutet und ganz so abwegig ist diese Vermutung nicht, irgendwas weglassen oder dazu dichten wollen, dann lass es bleiben.
Die Fahrlässigkeit ein Getränk und einen Laptop im gleichen Rucksack zu transportieren sehe ich nicht. Wieso auch. Ein Getränk ist in der Regel dicht, sonst dürfte ich es ja niemals im Rucksack transportieren. Bücher oder ähnliches was im Rucksack ist, ist auch nicht wasserresistent.
Puh das ist sehr sehr dünnes Eis.
Das Unfallgeschehen wirkt extrem herbeigezogen.
Vorallen das sich die Flasche durch Umkippen/anstoßen geöffnet haben soll sieht mir extrem unglaubwürdig aus , so wie der Verschluß aussieht muss man doch mit den Finger auf den unteren Teil des Verschlusses drücken.
Wenn das so ist wäre es schon extrem unwahrscheinlich das sich die Flasche jemals geöffnet hat nur weil ein Rucksack umfällt/angestoßen wird.
Ich hoffe auch das das Schadensbild des Macbook auch zu dem Vorfall paßt denn wenn du/jemand eine Flüssigkeit auf die aufgeklappte Tastatur verschüttet hat paßt niemals zu einen Schaden der im zugeklappten Zustand in einem Rucksack passiert.
Man kann halt durch Trocknungsspuren sehr gute sehen wo überall wasser eingedrungen ist.
Aber Primär kommt es halt auf die Versicherung/deren Vertrags-Verlauf an.
Wenn der Versicherungsnehmer langjähriger Kunde ohne Vorfälle ist wird sowas beim ersten mal oft ohne nähere Prüfung durchgewunken.
Ohne den Tarif zu kennen ist dies eine sehr spannende Aussage. Wenn im Tarif kein Wiederbeschaffungswert versichert ist, dann wird dieser auch nicht von der Versicherung gezahlt. Keine Hoffnung durch Wissen ersetzen.
Kommt immer drauf an. Bei einem Macbook, gleich wie alt könnte schon eher genauer hingeschaut werden.
Es kommt ja vor allem auch darauf an ob der Sachverhalt für die Versicherung stimmig ist, denn wenn es das nicht ist, dann wird nicht gezahlt, egal ob 0 Vorfälle in 10 Jahren, 500 oder 5000€
Je nachdem wie weit es die Versicherung treibt kann es auch bis zum Gutachter gehen.
Ich verstehe die ganze Aufregung nicht.
Der TE sagt es wäre so passiert, dann glauben wir das einfach bzw. müssen es glauben.
Der Verursacher hat eine Haftpflichtversicherung, die ist genau für solche Fälle da.
Also den Schadenfall dann auch genauso melden und dann halt abwarten wie die Versicherung reagiert.
Mehr kann man nicht machen.
Bzw. man kann schon, aber das wäre dann die Wahrheit etwas umzubiegen, zb indem man sagt der Verursacher hätte ein Glas Wasser umgestoßen (anstatt der Geschichte mit dem Rucksack) etc.
Aber das wird dann ebenfalls hinterfragt und kann dann ganz schön ins Auge gehen.
Also bei der Wahrheit bleiben und das so einreichen.
Wofür sollte man auch sonst eine private Haftpflicht haben.
Worauf du dich als Geschädigter einstellen musst, ist die Ablehnung der Versicherung. Dann musst du Rechtsmittel gegen die Versicherung einlegen und im schlimmsten Fall gegen die Versicherung einen Prozess führen. Auf den Schädiger kommt maximal eine Kündigung der Versicherung bzw. die Androhung dieser, bei weiteren Schäden in nächster Zeit. Prämien bei Haftpflicht kann nicht steigen, ist für alle Kunden der Versicherung der gleiche Preis.
Aber: Ich meine, gelesen zu haben, der Schädiger ist erst 4. Wenn die Versicherung tatsächlich über ihn abgeschlossen wurde, würde ich als Versicherungsunternehmer ablehnen mit Verweis auf nicht durchgeführte Aufsichtspflicht und den Schaden auf die Aufsichtsperson schieben. Meine Versicherungen haben mich darüber informiert, dass es genauso laufen wird, bei versicherten Kindern unter 12, teilweise unter 16. Und aus diesem Grund macht eine Haftpflichtversicherung für Kinder unter 16 im Haushalt keinen Sinn, da es dort immer auf die Aufsichtspflicht geht.