Halbtagsjob und Gewerbe (Freiberufler)

aggroman

Lt. Junior Grade
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Sep. 2008
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449
Guten Tag,

folgender Sachverhalt.

Ich arbeite momentan bei einem Unternehmen als Aushilfe (IT Bereich). Da ich noch Student bin, darf ich bis zu einem gewissen Betrag steuerfrei eine Rechnung stellen (korrigiert mich wenn ich falsch liege), das dürfte aber spätestens nach der Exmatrikulation nicht mehr der Fall sein.

Mein Studium ist demnächst zuende. Ab Mitte des Jahres wollte ich eine Halbtagsstelle annehmen und nebenbei als Freiberufler bei der Firma als Aushilfe weiter arbeiten.

Ist es möglich ein Gewerbe (als Freiberufler) und parallel dazu in einem anderem Job zu arbeiten? Welche Steuern muss ich zahlen? Was gibt es zu beachten?

Vielleicht hat der ein oder andere bereits Erfahrungen in diesem Umfeld.

Ich wäre für jede Hilfe dankbar.
 
Hallo,

ein Freiberufler braucht kein Gewerbe anzumelden, er zahlt auch keine Gewerbesteuer. Und so einfach erhält man nicht den Status "Freiberufler" vom Finanzamt.
 
Wie kann ich es dann am schlausten anstellen ohne dabei in die steuerklasse 3 und 6 zu rutschen ?
 
Mit Steuer meinst Du wahrscheinlich die Umsatzsteuer. Als Kleinunternehmer (Umsatz kleiner 17.500€ kannst Du wählen, ob du zur Umsatzsteuer optierst.

Freiberufler und Gewerbe sind zwei verschiedene Dinge. Als Freiberufler hat man noch ein paar Vorteile, z .Bsp. keine Buchführung sondern nur Einnahme/Überschuß Rechnung. Keine Rechnungsabgrenzung / Sollbesteuerung....
Allerdings kann das Finanzamt dies ablehnen, wenn Du keine typische Freiberufler-Tätigkeit ausführst, bzw. keinen entsprechenden Beruf hast.

Wenn Du ein Gewerbe anmelden mußt, wirst Du wahrscheinlich als Kaufmann behandelt und mußt auch bilanzieren. Dann kommt die Gewerbesteuer und Abgaben an Industrie- bzw. Handwerkskammer. Zusätzlich wollen auch noch GEZ und diverse Versicherungen Geld.
 
miac schrieb:
z .Bsp. keine Buchführung sondern nur Einnahme/Überschuß Rechnung.
Das stimmt so nicht. Keine doppelte Buchführung. ;)

@aggroman;

Wieso Klasse 3? Naja, nicht heiraten.
 
Sagen wir es so ich hab mehrere möglichkeiten.
Arbeiten in der Administration, als Webentwickler (pflege und funktionserweiterung) und Designer (Hauptsächlich im Webbereich)
Ich werde bei diesen Unternehmen jedoch nicht ewig arbeiten. Wenn die arbeit zuende ist werd ich mir was neues suchen. Zählen diese Tätigkeiten zu den Freiberufen oder kann ich es gleich vergessen ?

Steuerklasse 3 weil ich verheiratet bin :)
 
Zuletzt bearbeitet:
Versteh gerade das Problem nicht:

Die Halbtagsstelle wird ganz normal mit Klasse 3 versteuert.
Der bisherige Aushilfsjob kann ja als Minijob (400,-€-Job) angemeldet werden. Wieviele Stunden macht der Job im Monat aus?

Daher ist die Idee mit dem Gewerbe eigentlich recht sinnlos?!

Genaueres können Dir die Service-Center der Finanzämter sagen. Die kennen sich aus und müssen sich mit sowas auch rumschlagen :D
 
Applikationsentwickler werden gerne vom Finanzamt als Gewerbetreibende eingestuft. Da muß man eben ein bisschen kreativ argumentieren. Administration und Design in den Vordergrund rücken und in der Rechnungsstellung eher allgemein bleiben. Das Finanzamt kann bei einer Betriebsprüfung aber deine Verträge einsehen.

Die Steuerklasse hat damit eigentlich wenig zu tun, da die Einnahmen am Ende ja auch in deiner Einkommensteuererklärung anzugeben sind.
 
In diesem Fall kannst Du Klasse 3 und Minijob abhaken, das wird nicht funktionieren.
 
freiberufler - kuenstlerisch, wissenschaftlich od. erzieherisch...

webdesign und der ganze kram wird nicht als freier beruf anerkannt, denn solche taetigkeiten unterliegen der gewerbeordnung. d.h. zum gewerbeamt und dich beraten lassen.

ansonsten alle einkuenfte aus angestelltenverhaeltnis und selbststaendiger arbeit, beim gewerbe ist es die gehaltentnahme, zusammenfassen und in der steuertabelle nachschauen, was nach abzug der lohnsteuern noch an einkommenssteuern uebrig bleibt..
 
wamp schrieb:
freiberufler - kuenstlerisch, wissenschaftlich od. erzieherisch...

webdesign und der ganze kram wird nicht als freier beruf anerkannt, denn solche taetigkeiten unterliegen der gewerbeordnung. d.h. zum gewerbeamt und dich beraten lassen.

Beispiele, wo das nicht stimmt sind Ärzte, Ingenieure und Architekten.

Es geht mehr um den persönlichen Einsatz, Selbstbestimmtheit (keine Weisungsbefugnis) und natürlich die Fähigkeit dazu aus der beruflichen Ausbildung.


Was dir allerdings noch blühen kann. ist die Scheinselbständigkeit.
 
Es ist in der Tat ein wenig abhängig davon, wie man "Webdesiger" verkauft.
Der Fokus liegt auf dem Wort Design. Man muss den Begriff nur gut verkaufen.

Verkaufen, dass man geistig, ja schöpferisch tätig ist. Sich Webdesigner zu nennen, das ist meistens tödlich.
Auch ein Grafiker kann Webdesign machen, sich aber als Grafiker Webdesigner zu nennen, das wäre dumm.
 
was stimmt da nicht? webdesigner ist nicht grafiker. und als grafiker brauchst du eine entsprechende ausbildung bzw. berufserfahrung.

es mag sicherlich finanzaemter geben, welche da toleranter sind, aber die mehrheit ist es nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, aber ein Grafiker kann auch andere Tätigkeiten machen. Und umgekehrt geht das natürlich auch.
Wie gesagt, man muss nur (s)eine Ausbildung und Tätigkeit gut verkaufen können.
 
wenn man ihm den grafiker abnimmt soll er es damit versuchen..

@miac das wird bei ihm wohl zutreffen, da bisher keine weiteren auftraggeber.. geplant wohl auch nicht.
 
Gar nichts, aber es kommt ja darauf an, WAS Du machen möchtest. Kleinunternehmer haben ein paar Vorteile, aber auch Nachteile. Es entfällt der Vorsteuerabzug, dadurch ist auch keine permanente Umsatzsteuererklärung nötig.

Aber über die nicht ausgewiesene Umsatzsteuer, die darfst Du nicht in Rechnung stellen, sind manche Geschäftspartner nicht begeistert. Ich kann Dir nur raten umfangreiche Informationen einzuholen, bevor Du Dich einfach so ins Business stürzt.
 
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