Handy mit Vertrag vom Hersteller, Widerruf Mobilfunkvertrag angeblich dem Hersteller gegenüber zu erklären

Einfallslos2023

Lieutenant
Registriert
März 2023
Beiträge
854
Hi
ich wollte mal in die Runde hören was man so davon hält da ich mir in Deutschland schwer vorstellen kann dass dem so sein könnte?
Kunde 123 kauft bei Hersteller Apple/XIaomi/Samsung was auch immer ein Gerät, subventioniert mit Vertrag, so wie das auch in jedem Media Markt, Expert oder sonst wo zu eben besseren Konditionen möglich ist als beim Netzbetreiber direkt.
In der Folge mit dem Gerät unzufrieden, also Widerruf, der Widerruf des Handyvertrags ist ja dem Netzbetreiber gegenüber zu erklären als Vertragspartner.
Denkst, der Netzbetreiber lehnt den Widerruf ab da man ein Bundle beim Hersteller erworben habe.
Rechtlich Unsinn in Deutschland bei geltender Rechtslage nehme ich an?
 
Einfallslos2023 schrieb:
Rechtlich Unsinn in Deutschland bei geltender Rechtslage nehme ich a
Nö. Du Widerrufst da, wo Du es gekauft hast.
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Goldsmith
Was sagen denn deine Wiederrufsbelehrung aus, an wen Du den Wiederruf zu richten hast?
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: up.whatever und Samurai76
Wer ist dein Vertragspartner. Du hast ja nen Kaufvertrag und da müssen garantie und weiderrufsbelehrungen dabei sein.erster Ansprechpartner sollte immer da sein wo gekauft
 
Ok, ich sag euch mal was, konnte es selbst kaum glauben bei einem "etablierten" Hersteller.

Samsung Shop. Mit Vertrag. In keiner der Emails eine Widerrufsbelehrung, nix. Nur Verweise darauf wenn man etwas umtauschen, reklamieren oder so will doch im Kundenkonto zu schauen oder anzurufen.
Eine Widerrufsbelehrung in Textform auf dauerhaftem Datenträger fehlt in der tat.

Kann jederzeit im Rahmen der Blackweek bei Samsung dort nachvollzogen werden.

https://www.samsung.com/de/smartphones/galaxy-s24-ultra/buy/

unter Tarifdetails ausklappbar wird jederzeit vom vertragspartner Provider gesprochen.
 
Eben das hatte ich auch gefunden.
Und da die angebotenen Verträge keine GMx Drillisch Freenet was auch immer sondern nur bei den drei großen Netzbetreibern sind wundert mich die Antwort von dort a la Presservertriebsspielerei schon sehr.
Ergänzung ()

knoxxi schrieb:
https://www.samsung.com/de/estore/static/link_terms_and_conditions_of_sale/

In den Shop AGB wird mit keiner Silbe erwähnt das ich meinen Widerruf an jemanden anderes zu richten habe als Samsung. Und die wären für mich zum Zeitpunkt der Bestellung bindend.

https://www.samsung.com/de/shop-faq/products-and-orders/widerruf-rucktritt-vom-vertrag/
Da geht es nur um Ware nicht um Bundles.
In Shops wo das korrekt aufgeklärt wird gibt es zwei Absätze beim Widerrufsrecht, Ware, Ware mit Dienstleistung, das g fehlt bei Samsung komplett.
Ergänzung ()

So, ich denke die Seite hier ist eindeutig wenn man ausklappt, egal welches Modell, egal welcher Tarif, sobald man bundelt kommt der Hinweis auf obiges Formular:

https://www.samsung.com/de/tarife/

1. allgemeine Hinweise findest du hier-----
https://images.samsung.com/is/content/samsung/assets/de/mobile/disclaimer_tarif.pdf

Und wenn solch ein Mobilfunkvertrag nach Vermittlung zwischen dem Netzbetreiber und mir geschlossen wird kann er auch von mir widerrufen werden, laut VZ muss er das sogar.
 
Zuletzt bearbeitet:
Den Mobilfunkvertrag willst Du aber doch gar nicht widerrufen, sondern den des Telefons, hast Du am Anfang gesagt.
 
Nein,, ich habe gesagt ich bin mit dem Gerät unzufrieden und daher widerrufe ich.
Bei einem Bundle gibt es nur ganz oder gar nicht und da der Vertrag der größere Kostenfaktor ist habe ich den natürlich direkt beim Provider widerrufen um nicht ein Gerät zurückzuschicken dann aber trotzdem 24 Monate Gebühren an der Backe zu haben.
Bei dem was man über den Samsung Shop und Retouren so liest wäre es ja nicht verwunderlich wenn man dort zwar das Gerät zurücknehmen würde aber mit dem Vertrag für den man Provision bekommt nichts zu tun haben wollte.
Gerade nach meiner Erfahrung bis heute von keiner Seite in keiner Email eine Widerrufsbelehrung bekommen zu haben.
Am Ende heisst es dann ja stand doch unter Fußnote 1, Provider ist zuständig.
Es gibt bei denen drei Schritte:
Bestellbestätigung Samsung, Auftragsbestätigung Samsung, Vertragsbestätigung Mobilezone (Vermittler Vertrag) und Versandbestätigung.
Und in keiner Email Belehrungen, lediglich die Hinweise auf...wenn es dich juckt schau online oder ruf an.
Das ist doch unseriös peinlich für einen Hersteller dieser Umsatz/Absatzgröße.
Mobilezone sind wohl die die ein paar Onlineshops haben.
Da belehren sie aber korrekt.
 
Das kann jetzt keiner von uns genau nachvollziehen, wenn er nicht selber so ein Bundle kauft. Vom Gefühl würde ich aber auch sagen, dass der Verkäufer des Bundles Dein Ansprechpartner ist.
 
Ja weil es unseriös ist.
Mobilezone selbst schreibt auf deren Homepage Sparhandy und so im Absatz Widerrufsrecht dass der Netzbetreiber Vertragspartner ist ein Widerruf aber an Mobilezone als Vermittler zu richten sei.
Ob sowas gesetzlich standhält keine Ahnung.
Es bleibt jedenfalls unseriös dass bei einer Bestellung über den Samsung Shop in keiner Email die Widerrufsbelehrung in gesetzlich vorgeschriebener Textform, dauerhaft, dem Kunden zugeht.
Also nix Homepage hat sie ja sondern sie muss dem Kunden zu gehen.
Nirgend nichts.
Wie auch immer, ich hab mehrere Emails, Samsung, Netzbetreiber, Mobilezone, und allen gegenüber habe ich nun fristgerecht den Widerruf erklärt.
Sicherheitshalber dann auch dem Shop gegenüber mit carbon copy an den Netzbetreiber so dass man dort und beim Shop gleich sieht dass es so ist und jeder von jedem weiß.
Somit werden sie mir den Vertrag wohl kaum berechnen können.
Einmal und nie wieder dort.
 
Zitat:
Willenserklärungen an einen Empfangsboten gehen dem wirklichen Adressaten in dem Zeitpunkt zu, in dem nach dem regelmäßigen Verlauf der Dinge die Weiterleitung an diesen zu erwarten war.
Übermittelt nun der Empfangsbote die Willenserklärung verspätet, falsch oder überhaupt nicht, geht dies zu Lasten des Empfängers.

Soll mir dann auch recht sein, ich hab ja nachweislich
Der Widerruf ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung und muss grundsätzlich demjenigen zugehen, demgegenüber der Widerruf seine Wirkung entfalten soll
als auch
Der Unternehmer des verbundenen Vertrages kann aber als Empfangsbote der Widerrufserklärung gegenüber dem Darlehensgeber fungieren. Empfangsbote ist, wer vom Empfänger zur Entgegennahme von Erklärungen bestellt worden ist oder nach der Verkehrsauffassung als bestellt anzusehen ist

Wenn Samsung also trödelt zählt nach wie vor nur meine Willenserklärung und da ich alle gegenseitig in cc genommen hab kann sich keiner rausreden.
 
Media Markt schreibt es ganz eindeutig in die Widerrufsbelehrung beim Kauf eines subventionieren Smartphones.

Der Vertrag über den Kauf des Mobilfunkgerätes und der Mobilfunkvertrag bilden eine wirtschaftliche Einheit, weshalb eine Verbundenheit
zwischen ihnen gegeben ist, so dass sich mit dem Widerruf bezogen auf den Kauf des Mobilfunkgerätes auch der Mobilfunkvertrag auflöst und umgekehrt.
 
Ich habe die Frage so verstanden, ob der Widerruf des Mobilfunkvertrages auch den Kaufvertrag des Mobilfunkgerätes zu Fall bringt. Dies würde ich im Fall des Kaufes eines subventionierten Mobilfunkgerätes bejahen.
 
Ja darum ging es, aber es kommt darauf an wie der Vertrag zustande kam, deshalb muss man hier gezielt auf samsung schauen da es im die samsung agb geht. Leider kann es zwischen den Händlern unterschiedliche gehandhabt werden. Mal als Vermittler mal als Zwischenhändler
 
  • Gefällt mir
Reaktionen: Einfallslos2023
Zurück
Oben