Handy mit Vertrag vom Hersteller, Widerruf Mobilfunkvertrag angeblich dem Hersteller gegenüber zu erklären

Was sagt den die Widerrufsbelehrung von Samsung und regelt der Vertrag mit Samsung wirklich den Mobilfunkvertrag?

Kann ich mir nicht vorstellen, weil wenn ich keinen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber habe und mein Vertragspartner nur Samsung sein soll, dann kann der Mobilfunkbetreiber eine Abbuchung auf meinem Konto aber vergessen.
 
Also der Provider beruft sich auf seine Vereinbarungen mit Samsung und akzeptiert einen Widerruf nicht solange der nicht vom Händler kommt über den angeschlossen wurde und beteuert dass das mit geltenden Recht vereinbar wäre.
Da habe ich so meine Zweifel.
Habe aber auch geantwortet dass ich den Fall bzw die Aussage gerne mal im Rahmen einer Beschwerde zur Klärung an die Bundesnetzagentur melde.
Dann hat man da auch Mal ne klare Aussage.
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par4noid schrieb:
Was sagt den die Widerrufsbelehrung von Samsung und regelt der Vertrag mit Samsung wirklich den Mobilfunkvertrag?

Kann ich mir nicht vorstellen, weil wenn ich keinen Vertrag mit dem Mobilfunkbetreiber habe und mein Vertragspartner nur Samsung sein soll, dann kann der Mobilfunkbetreiber eine Abbuchung auf meinem Konto aber vergessen.
Der Vertrag besteht hier schon mit dem Betreiber über Samsung geschlossen. Aber so wie sie es darstellen erst nach Ablauf der Widerrufsfrist bis dahin soll rein Samsung zuständig sein.
Wobei selbst die Verbraucherzentrale aufklärt dass man bei solchen Kombinationen beide Komponenten widerrufen muss da man zwei Verträge hat. Gerät plus Vertrag.

Und der Passus von Samsung dass ein Tarif erst storniert wird wenn das Gerät zurück ist hebelt ja auch jede rechtmäßige Willenerklärung aus.
Kommt das Paket aufm Rückweg abhanden fällt der Widerruf flach? Wird ja immer besser ne)
Oder bist generell drauf angewiesen wie schnell oder langsam Samsung ist.
Sie schreiben ja grosszügig dass man evtl schon bezahlte Anschlusskosten und Grundgebühr dann eben nach paar Wochen zurückbekommt. Der Kunde als Kreditgeber.
 
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Einfallslos2023 schrieb:
Da habe ich so meine Zweifel.

Du kannst ja gerne Zweifel haben, aber der Link von @Froki erklärt es dir sehr gut. Du kaufst ein subventioniertes Smartphone inkl. Vertrag beim Hersteller/Händler. Jetzt kannst du nicht einfach den Mobilfunkvertrag kündigen ohne auch das Smartphone zu kündigen.

Zitat:
Der Widerruf des Mobilfunkvertrages muss an den Mobilfunkanbieter gerichtet werden.
Der Widerruf für das Gerät muss an den Händler gerichtet werden.
Rein vorsorglich sollten beiden Parteien das jeweilig andere Widerrufschreiben aber auch zur Kenntnis zugeschickt bekommen.

Achtung: Der Widerruf sollte aus Beweisgründen per qualifiziertem Fax (der Sendebericht zeigt eine verkleinerte Ansicht der 1. Seite) oder mindestens mittels Einwurfeinschreiben erklärt werden.
 
Das ist übrigens der Schritt bevor man bezahlt im Samsung Shop:
Da wird also eindeutig auf die Widerrufsbelehrung vom Provider verwiesen und kein Wort über irgendwelche Abkommen zwischen Samsung und Provider die was gegenteiliges
Ergänzung ()

Utensil1538 schrieb:
Du kannst ja gerne Zweifel haben, aber der Link von @Froki erklärt es dir sehr gut. Du kaufst ein subventioniertes Smartphone inkl. Vertrag beim Hersteller/Händler. Jetzt kannst du nicht einfach den Mobilfunkvertrag kündigen ohne auch das Smartphone zu kündigen.

Zitat:
Du davon war nie die Rede sondern lediglich davon dass man zwei Vertragspartner hat und O2 daher imo verpflichtet dazu ist den Widerruf über den Mobilfunkvertrag entgegenzunehmen und zu akzeptieren, und zwar auch von mir als Vertragspartner von denen.
Das bei einem Widerruf beide Teile, Mobilfunkvertrag als auch Hardwarekauf hinfällig sind stand ja nie zur Debatte.
Und das Kunden bei egal welchem Anbieter monatelang für Verträge zahlen weil ein Händler deren Widerruf nicht oder wer weiß wann erst an den Provider weiterreicht liest man oft genug im Internet.
Also ist es doch mein gutes Recht eben bei beiden zu widerrufen und vom Provider eine Bestätigung dafür zu bekommen statt blabla.
Insbesondere nach Bestellschritt siehe oben, WIderrufsbelehrung O2 im Samsung Shop.
 

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Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft oder nicht zugegangen, beginnt die 14tätige Widerrufsfrist gar nicht erst zu laufen (§ 356 Abs. 3 BGB) und das Widerrufsrecht verlängert sich dadurch auf ein Jahr.

Man hat also viel Zeit zu klären, an wen sich der Widerruf zu richten hat.
 
Na nach Gesetzeslage und obigem Screenshot Bestellvorgang ist es doch eindeutig.
Dass ein großer Player wie Samsung auf die korrekte Übermittlung einer Widerrufsbelehrung aber verzichtet bleibt davon ab nach wie vor ein Unding.
Ach und im Falle eines Bundles kannst du dir natürlich das Jahr Zeit lassen das zu klären ohne korrekt zugegangene Widerrufsbelehrung, zahlst aber im doofsten Fall Monat für Monat deine Grundgebühr und rennst ihr hinterher.
 
Im Screenshot steht was von Rufnummernmitnahme, besonders hilfreich für den Sachverhalt ist er daher nicht.
 
Was soll es sein, fake news, Photoshop?
Kannst ja selbst mal bestellen bis zur Kasse und es nachvollziehen.
ich hab das Ganze nach drei Ablehnungen des Widerrufs seitens des Netzbetreibers trotz zwischenzeitlicher carbon copy des Widerrufs gegenüber Samsung nun mal per Weiterleitung der drei nachhaltigen Absagen an Bundesnetzagentur und Verbraucherzentrale geschickt als Beschwerde, interessiert doch sicher noch mehr Leute hier was dann von offizieller Stelle bei rauskommt.
Dann hat man von der Bundesnetzagentur eine sichere Antwort und jeder der hier drüber stolpert weiß wie es am Ende korrekt ist.

Das Netz ist ja voll von solchen Fällen, die Telekom akzeptiert solche Widerrufe am Ende, Vodafone eher nicht, naja, bei denen darf ja auch jede Katze Kunde sein....aber das O2 in die Kerbe Vodafone einschlägt überrascht mich.
Scheinrabbatte/Verbesserungen, Rückholanrufe wenn man nicht widerspricht, alles klar, aber hier nicht zu sagen, okay, haben wir zur Kenntnis genommen, passt, das finde ich schon ein wenig....naja.
 
Einfallslos2023 schrieb:
Was soll es sein, fake news, Photoshop?
Ich weiß wirklich nicht mehr, was Du möchtest. Du zeigst einen Screenshot, da kann man keinem Link folgen, also habe ich auch keine Chance, die Widerrufsbedingungen aufzurufen. Du tust aber so, als wenn ich alle Informationen aus dem Screenshot entnehmen könnte.
Einfallslos2023 schrieb:
Kannst ja selbst mal bestellen bis zur Kasse und es nachvollziehen.
Ist nicht Dein Ernst oder?
 
Na es reicht doch wenn man dort sieht dass es die Widerrufsbelehrung/Bedingungen von O2 sind wenn man den Vertrag zum Gerät dazu nimmt. Also ist der Vertrag auch gegenüber O2 zu widerrufen.
Oder brauchst du den Link weil dann in der WIderrufsbelehrung von O2 stehen könnte du musst Samsung gegenüber widerrufen?

Es ist die normale Widerrufsbelehrung von O2.
Ach und weil es so schön ist auf der Rechnung von Samsung noch einmal, Zitat:
Vielen Dank für deinen Einkauf in unserem Online Shop. Du hast dich beim Kauf eines Mobilfunkgeräts für den Abschluss eines Mobilfunkvertrags entschieden. Der einmalige Anschlusspreis und die monatlichen Gebühren für deinen Mobilfunkvertrag werden zu einem späteren Zeitpunkt von deinem ausgewählten Netzanbieter eingezogen. Bei weitergehenden Fragen zu deinem Mobilfunkvertrag wende dich bitte direkt an den ausgewählten Netzanbieter.
 
Zuletzt bearbeitet:
Einfallslos2023 schrieb:
Na es reicht doch wenn man dort sieht dass es die Widerrufsbelehrung/Bedingungen von O2 sind
Ich bin kein Jurist, daher kann ich Dir nicht sagen, ob das reicht. In dem Text der da hinterlegt ist kann ja zudem auch was davon stehen, dass ein Widerruf auch oder nur an Samsung bez. den Vermittler zu richten ist. Nur das unterstrichene Wort in einem Screenshot gibt das halt nicht her.
 
Wie gesagt, ich warte jetzt mal ab nach der Beschwerde und berichte dann.
Von dort wird es ja keine falsche Antwort geben.
 
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Ja berichte mal, mich wundert es schon das samsung hier nicht klar auftritt welche Rolle sie einnehmen., aber wie schon geschrieben wäre da wo Kaufvertrag abgeschlossen immer der erste anlaufpunkt
 
ja mich wundert auch einiges.
Du bestellst bei Samsung, bekommst dann ne Email von Mobilezone, den Sparhandy etc B2B lern, weil die den Vertrag für Samsung abwickeln, und hast am Ende zig Stellen involviert.
Und Emails an die xxxx@sasmung-tarife.sonstwas Email von der Mobilzone schreibt landen als nicht zustellbar im Spam bei dir selbst wenn du dahinschreibst.
Sorry, aber seriös ist hier echt anders.
Wenn ich so google, leider erst hinterher, wer alles schon bei Samsung ein Schnäppchen mit Vertrag gemacht hat und dann beim WIderruf Probleme hatte...
Alleine die Aussage in den FAQs bei Samsung, die ja zum Glück kein Vertragsbestandteil sind...der Vertrag wird erst storniert wenn das Gerät zurück ist.
Dann die Tickets lahmarschig anlegen, im Chat auch keine Rücksendeadresse nennen sondern aufs Ticket und da meldet sich schon jemand verweisen, zack sind zwei Wochen rum.
Ich behaupte einfach mal da gehts schlimmer zu wie bei S Kontor von Saturn Media, hier hat Samsung als Hersteller die Geräte sogar zum Bestpreis als Hersteller und einfach nur Interesse an den Provisionen, daher auch so undurchsichtig imo.
Dann lieber woanders 50 Euro mehr Zuzahlung und stressfrei seriös in der Abwicklung.

Update:
Email von Samsung von einer no reply Adresse dass man gerne mit mir Telefonisch über die Retoure sprechen möchte.
Also auch nix mit einfach so akzeptieren und ner Ansage wohin womit.
Ticket online paralell dazu auf Status : wir haben dir geantwortet.
Also nun wird es lächerlich unseriös deluxe dort.

Update 2:
Wenn ich nun im Ticket antworte dass ich lediglich eine Bestätigung des Widerrufs möchte und eine Ansage wohin womit zurück wird der Status aktualisiert, allerdings ohne meine Antwort aufzuführen oder per Email zu zitieren, also null Nachweis und no reply Email Antworten.

ich sag dazu nix mehr.
 
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Incanus schrieb:
Ich weiß wirklich nicht mehr, was Du möchtest.
Ich schließe mich dieser Feststellung an und verabschiede mich damit aus diesem Faden.

Für so ein Durcheinander ist mir meine knappe Freizeit zu schade. :schluck:
 
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