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Hardwareversand toppt momentan alles
- Ersteller speedy55
- Erstellt am
B
BernardSheyan
Gast
Wie bitte kannst du eine Rechnung per Paypal bezahlen? Denn du hast ja auf Rechnung bestellt und da fällt Paypal eigentlich weg.
Du schreibst auch, dass bei der Prüfung der rückgesendeten Artikel Manipulationen festgestellt wurden und die Sache der Polizei übergeben wurde. Das hört sich nicht gut an, und zwar für dich!
Du schreibst auch, dass bei der Prüfung der rückgesendeten Artikel Manipulationen festgestellt wurden und die Sache der Polizei übergeben wurde. Das hört sich nicht gut an, und zwar für dich!
WhiteShark
Admiral
- Registriert
- Mai 2002
- Beiträge
- 9.949
Auch eine Rechnung kann man per PayPal nach erhalt der Ware bezahlen. Das schließt sich nicht aus.
Aber hier wurden zwei Fehler gemacht. Einmal das bei einem insolventen Händler bestellt wurde (warum macht man das?) und dann wird trotz Widerruf bezahlt.
Du hättest klarna nur mitteilen müssen, dass alles widerrufen wurde und somit kein Zahlungsanspruch mehr besteht.
Jetzt könnte es wirklich schlecht für dich ausgehen. Wird wohl ein teures Lehrgeld.
Btw klingt es so als würde HVW eine Manipulation deinerseits vermuten.
Denn sonst gäbe es keinen Grund die Zahlung zu verzögern. Ist ja deren Problem.
Aber hier wurden zwei Fehler gemacht. Einmal das bei einem insolventen Händler bestellt wurde (warum macht man das?) und dann wird trotz Widerruf bezahlt.
Du hättest klarna nur mitteilen müssen, dass alles widerrufen wurde und somit kein Zahlungsanspruch mehr besteht.
Jetzt könnte es wirklich schlecht für dich ausgehen. Wird wohl ein teures Lehrgeld.
Btw klingt es so als würde HVW eine Manipulation deinerseits vermuten.
Denn sonst gäbe es keinen Grund die Zahlung zu verzögern. Ist ja deren Problem.
Ich hatte bisher nie Probleme mit HWV. Da Klarna-Rechnungskauf angebote wurde, dachte ich mir nichts schlimmes dabei.
Wenn was mit der Ware sein soll, habe ich über Klarna einen Käuferschutzt wie bei PayPal.
HWV meint, dass die Waren beim Einkauf, beim Versenden und bei Retouren allesamt kontrolliert werden.
Kurz gesagt: Meine Bestellung wurde einwandfrei versendet!
All solche Fälle werden inzwischen von HWV der Polizei übergeben.
Ich denke einfach mal, dass HVW sich keine Mühen mehr selber machen möchte. Also Kundenservice = 0; Übergabe an Polizei: Wir haben keine Scherereien...
HWV sagt nun wahrscheinlich, dass der Kunde Manipulationen vorgenommen hat. Bzw. auf dem Postweg ist irgendetwas passiert (geöffnet, ...).
Ich habe die letzten Tage nochmal versucht, eine Stellungnahme seitens HWV zu bekommen. Bisher gab es keine Regung und natürlich ist der zuständige Mitarbeiter nicht mehr zu erreichen.
Bei Klarna habe ich alles dem Kundenservice mitgeteilt. Die werden sich nun darum kümmern.
Wenn was mit der Ware sein soll, habe ich über Klarna einen Käuferschutzt wie bei PayPal.
HWV meint, dass die Waren beim Einkauf, beim Versenden und bei Retouren allesamt kontrolliert werden.
Kurz gesagt: Meine Bestellung wurde einwandfrei versendet!
All solche Fälle werden inzwischen von HWV der Polizei übergeben.
Ich denke einfach mal, dass HVW sich keine Mühen mehr selber machen möchte. Also Kundenservice = 0; Übergabe an Polizei: Wir haben keine Scherereien...
HWV sagt nun wahrscheinlich, dass der Kunde Manipulationen vorgenommen hat. Bzw. auf dem Postweg ist irgendetwas passiert (geöffnet, ...).
Ich habe die letzten Tage nochmal versucht, eine Stellungnahme seitens HWV zu bekommen. Bisher gab es keine Regung und natürlich ist der zuständige Mitarbeiter nicht mehr zu erreichen.
Bei Klarna habe ich alles dem Kundenservice mitgeteilt. Die werden sich nun darum kümmern.
Und soll die Polizei die Warenkontrolle von Retouren machen? Wäre mir neu, dass die so einen Service anbieten! Wenn HWV etwas der Polizei übergeben hat, dann als Beweismittel weil sie Strafanzeigen erstellt haben, aufgrund welches Paragraphen auch immer, denn alleine ein Kauf mit Inanspruchnahme des Widerrufrechts ist erst mal nur eine Zivilsache und da HWV das Geld ja bekommen hat, wäre an Dir sie auf Rückzahlung des Kaufpreises zu verklagen und das würde ich auch mal so langsam machen. Dann müssen sie im Zweifel die Beweise vorlegen, wieso sie meinen Dir die Rückzahlung oder einen Abzug zu verweigern und wenn sie da Betrug oder sowas wittern und deswegen die Polizei eingeschaltet haben, dann wirst Du sicher bald Post von der Staatsanwaltschaft bekommen und spätestens dann solltest Du sowieso zu einem Anwalt gehen.
Dein Riisko ist bei einem Händler in Insolvenz aber natürlich, dass Du am Ende zwar Recht bekommst, aber kein Geld weil nichts in der Konkusmasse für Dich übrig bleibt.
Dein Riisko ist bei einem Händler in Insolvenz aber natürlich, dass Du am Ende zwar Recht bekommst, aber kein Geld weil nichts in der Konkusmasse für Dich übrig bleibt.
Ich bin ja schon dabei, das Geld über Klarna einzufordern!
Laut dem Insolvenzverwalter geht alles vor dem 23.07.2015 in die Insolvenzmasse.
Alle Bestellungen danach sind nicht betroffen ...
Was ich so gelesen habe im Internet, geht es bei HWV eh seit Wochen drunter und drüber. Waren werden falsch verschickt, Retouren werden nicht abgearbeitet, ...
Was auch immer die da versuchen/vorhaben mit mir ... werde ich dann bei der Vernehmung wissen!
Laut dem Insolvenzverwalter geht alles vor dem 23.07.2015 in die Insolvenzmasse.
Alle Bestellungen danach sind nicht betroffen ...
Was ich so gelesen habe im Internet, geht es bei HWV eh seit Wochen drunter und drüber. Waren werden falsch verschickt, Retouren werden nicht abgearbeitet, ...
Was auch immer die da versuchen/vorhaben mit mir ... werde ich dann bei der Vernehmung wissen!
Habe ich richtig verstanden, du hast tatsächlich bereits an Klarna gezahlt?
Meine bescheidene Einschätzung:
Die Frage ist zuerst, wem du das Geld schuldest. Gläubiger ist ursprünglich der Verkäufer - aus dem Kaufvertrag hat er einen Anspruchauf Kaufpreiszahlung. Dieser Anspruch wird nach den Bestimmungen, die ich von außen spontan dazu finden konnte, vom Verkäufer an Klarna abgetreten. Wird nun der Vertrag widerrufen, geht auch der Anspruch unter - was an Klarna abgetreten wurde, besteht also gar nicht. Der vom Verkäufer behauptete Anspruch auf Wertersatz besteht ganz selbstständig, dh er ist nicht ohne Weiteres dem Kaufzahlungsanspruch unterzuordnen oder ähnliches.
Den Wertersatzanspruch wird Klarna sich demgegenüber wohl kaum abtreten lassen - wird eher sagen "da kannste dich selber drum kümmern, Verkäufer".
Soweit also an Klarna eine Zahlung geleistet wurde, geschah dies ohne Rechtsgrund (es wäre dies der Kaufvertrag gewesen).
Meine bescheidene Einschätzung:
Die Frage ist zuerst, wem du das Geld schuldest. Gläubiger ist ursprünglich der Verkäufer - aus dem Kaufvertrag hat er einen Anspruchauf Kaufpreiszahlung. Dieser Anspruch wird nach den Bestimmungen, die ich von außen spontan dazu finden konnte, vom Verkäufer an Klarna abgetreten. Wird nun der Vertrag widerrufen, geht auch der Anspruch unter - was an Klarna abgetreten wurde, besteht also gar nicht. Der vom Verkäufer behauptete Anspruch auf Wertersatz besteht ganz selbstständig, dh er ist nicht ohne Weiteres dem Kaufzahlungsanspruch unterzuordnen oder ähnliches.
Den Wertersatzanspruch wird Klarna sich demgegenüber wohl kaum abtreten lassen - wird eher sagen "da kannste dich selber drum kümmern, Verkäufer".
Soweit also an Klarna eine Zahlung geleistet wurde, geschah dies ohne Rechtsgrund (es wäre dies der Kaufvertrag gewesen).
Genau ... die Ware wurde über Klarna bezahlt.
Da ich aber den Kaufvertrag wiederrufen haben, bekäme ich im Normalfall von HWV eine Verrechnung geschickt.
Da ich keine Ware mehr habe (bzw. diese fehlerhaft ist), müsste hier dann der Käuferschutz von Klarna einspringen (laut deren Versprechungen).
Ka wo nun die Artikel sind. Ich denke mal bei der Polizei. Ob die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft mir nun ein Schreiben zukommen lässt, weiß man ja auch noch nicht. Vill. wird alles vorher geklärt!
Auch wenn ich nun kein Geld zurückbekomme, bleibt es letztlich dann meine Ware. Ich habe dann wohl einen Recht auf Herausgabe der Ware von wem dann auch immer ... ich habe momentan überhaupt keine Ahnung, warum die so einen Stress schieben (bzw. was ich verbrochen haben sollte)
Momentan habe ich erstmal alles Klarna übermittelt. Hätte, Wäre, Wenn, Aber ... hier kann man nun lange hin und her philosophieren.
Irgendwer wird sich schon melden und dann sehe ich weiter ...
Wenn ich eine Vorladung bekomme, gehe ich natürlich hin und werde meine aufgeschriebenen Notizen denen übergeben (Anrufliste, Email, Bestellverlauf)
Da ich aber den Kaufvertrag wiederrufen haben, bekäme ich im Normalfall von HWV eine Verrechnung geschickt.
Da ich keine Ware mehr habe (bzw. diese fehlerhaft ist), müsste hier dann der Käuferschutz von Klarna einspringen (laut deren Versprechungen).
Ka wo nun die Artikel sind. Ich denke mal bei der Polizei. Ob die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft mir nun ein Schreiben zukommen lässt, weiß man ja auch noch nicht. Vill. wird alles vorher geklärt!
Auch wenn ich nun kein Geld zurückbekomme, bleibt es letztlich dann meine Ware. Ich habe dann wohl einen Recht auf Herausgabe der Ware von wem dann auch immer ... ich habe momentan überhaupt keine Ahnung, warum die so einen Stress schieben (bzw. was ich verbrochen haben sollte)
Momentan habe ich erstmal alles Klarna übermittelt. Hätte, Wäre, Wenn, Aber ... hier kann man nun lange hin und her philosophieren.
Irgendwer wird sich schon melden und dann sehe ich weiter ...
Wenn ich eine Vorladung bekomme, gehe ich natürlich hin und werde meine aufgeschriebenen Notizen denen übergeben (Anrufliste, Email, Bestellverlauf)
"Hätte, Wäre, Wenn, Aber ... hier kann man nun lange hin und her philosophieren."
Ich bemühe mich durchaus, auf rechtlichem Boden zu bleiben, und gehe eher selten zu dem, was du Philosophieren nennst, über Meine Beiträge auf "hätte, wäre, wenn, aber" zu reduzieren erscheint mir weit unangemessen; aber du kannst das wohl besonders gut einschätzen, um es derart zu vereinfachen^^
Übrigens habe ich keines dieser Worte in deinem Sinne verwendet : lediglich "wäre"; allerdings eben nicht in der von dir angedeuteten Weise. Dass der Kaufvertrag nicht mehr besteht, ist eine Tatsache; der Konjunktiv meint hier keine bloße Vermutung.
Ich bemühe mich durchaus, auf rechtlichem Boden zu bleiben, und gehe eher selten zu dem, was du Philosophieren nennst, über Meine Beiträge auf "hätte, wäre, wenn, aber" zu reduzieren erscheint mir weit unangemessen; aber du kannst das wohl besonders gut einschätzen, um es derart zu vereinfachen^^
Übrigens habe ich keines dieser Worte in deinem Sinne verwendet : lediglich "wäre"; allerdings eben nicht in der von dir angedeuteten Weise. Dass der Kaufvertrag nicht mehr besteht, ist eine Tatsache; der Konjunktiv meint hier keine bloße Vermutung.
Fiese Socke
Ensign
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- Dez. 2012
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- 165
Es gibt noch andere Leute, die ähnliche Probleme haben,.
Auf der Facebookseite geht es rund.
Hatte 2 Rechner gekauft in den letzten 7 Jahren oder so. Nie ein Problem gehabt, aber bin echt am Grübeln. Vielleicht ist der stationäre Handel doch richtig für eine neue Grafikkarte.
Auf der Facebookseite geht es rund.
Hatte 2 Rechner gekauft in den letzten 7 Jahren oder so. Nie ein Problem gehabt, aber bin echt am Grübeln. Vielleicht ist der stationäre Handel doch richtig für eine neue Grafikkarte.
WhiteShark
Admiral
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- Mai 2002
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- 9.949
Mich wundert es ja, das keiner auf das sehr eigenartige Vorgehen von HVW eingeht.
Wenn eine Manipulation wie bspw verbogene Pins oder gebrochene Garantiesiegel entdeckt wird, so geht damit eigentlich keiner zur Polizei. Dann wird einfach die Rücknahme verweigert, bzw weniger/kein Geld erstattet.
Was das mit der Polizei soll ist mir schleierhaft.
Wenn eine Manipulation wie bspw verbogene Pins oder gebrochene Garantiesiegel entdeckt wird, so geht damit eigentlich keiner zur Polizei. Dann wird einfach die Rücknahme verweigert, bzw weniger/kein Geld erstattet.
Was das mit der Polizei soll ist mir schleierhaft.
Ganz ehrlich, an der Situation biste selbst Schuld. Erst wissentlich bei einem insolventen Händler bestellen und dann auch noch, trotz Widerruf, die Rechnung bezahlen.Mich k**** HWV momtentan einfach nur noch an.
Fr4g3r
Commander
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- Okt. 2003
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- 2.337
Wie schon mehrfach erwähnt wurde gelten für Bestellungen nach dem Insolvenzantrag andere Regeln.
Hier haftet sogar der Insolvenzverwalter wenn etwas daneben läuft.
Er hat einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen und war somit auch verpflichtet die Zahlung durchzuführen.
Wenn er nun vom Widerrufsrecht Gebrauch macht, dann steht ihm eine Rückabwicklung zu, sprich eine Erstattung des Betrags.
Ich selbst hätte zwar auch nicht mehr bei HWV bestellt, aber zu sagen er ist selbst schuld ist ja wohl ein Witz.
Hier haftet sogar der Insolvenzverwalter wenn etwas daneben läuft.
Er hat einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen und war somit auch verpflichtet die Zahlung durchzuführen.
Wenn er nun vom Widerrufsrecht Gebrauch macht, dann steht ihm eine Rückabwicklung zu, sprich eine Erstattung des Betrags.
Ich selbst hätte zwar auch nicht mehr bei HWV bestellt, aber zu sagen er ist selbst schuld ist ja wohl ein Witz.
WhiteShark
Admiral
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- Mai 2002
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- 9.949
Da er widerrufen hat, bestand der Kaufvertrag nicht mehr, folglich bestand auch keine Zahlungspflicht gegenüber Klarna.
Man kauft doch nicht auf Rechnung und zahlt dann obwohl man widerruft.
Und keiner weiß ob der Insolvenzverwalter den Laden halten kann. Wenns blöd läuft macht der irgendwann dicht und man hat keine Gewährleistung mehr.
Zwei dumme Fehler, daher ganz klar und eindeutig selbst Schuld.
Man kauft doch nicht auf Rechnung und zahlt dann obwohl man widerruft.
Und keiner weiß ob der Insolvenzverwalter den Laden halten kann. Wenns blöd läuft macht der irgendwann dicht und man hat keine Gewährleistung mehr.
Zwei dumme Fehler, daher ganz klar und eindeutig selbst Schuld.
Siehe Post #25, da habe ich dazu schon was geschrieben und ja, das ist extra seltsam wieso angeblich die Polizei da eingeschaltet worden sein soll.WhiteShark schrieb:Mich wundert es ja, das keiner auf das sehr eigenartige Vorgehen von HVW eingeht.
Wenn eine Manipulation wie bspw verbogene Pins oder gebrochene Garantiesiegel entdeckt wird, so geht damit eigentlich keiner zur Polizei.
Du hast aber schon gelesen, was Klarna dazu schreibt:speedy55 schrieb:Da ich keine Ware mehr habe (bzw. diese fehlerhaft ist), müsste hier dann der Käuferschutz von Klarna einspringen (laut deren Versprechungen).
Wo ist da ein Käuferschutz? Wie kann/soll Klarna beurteilen ob die Ware wirklich fehlerhaft war? Scheinbar halten sie sich alleine an die Entscheidung des Verkäufers, denn wenn der das Geld verlangt, wird Klarna ihm das ja überweisen. Wo bist Du also besser gestellt, als ohne diesen angeblichen Käuferschutz?Sie haben schon bezahlt?
Eventuell erfolgte Ihre Zahlung bereits vor Erhalt Ihrer Ware oder bevor Sie herausgefunden haben, dass sie fehlerhaft ist. In diesem Fall Tun Sie bitte Folgendes:
1. Kontaktieren Sie den Händler, bei dem Sie die Ware gekauft haben und versuchen Sie zunächst die Angelegenheit mit ihm zu klären.
2. Falls keine Einigung erzielt werden kann, kontaktieren Sie bitte innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Bestellung Klarnas Kundenservice, damit wir Ihr Anliegen prüfen können.
Wenn Klarna die Ware für fehlerhaft erachtet, erstatten wir die von Ihnen entrichtete Summe.
Ihre Beziehung zum Online-Shop, in dem Sie eingekauft haben
Diese Käuferrichtlinie beschreibt die Behandlung der aufgeführten Fragestellungen durch Klarna. Auch wenn Online-Shops sich in den meisten Fällen an unsere Entscheidungen halten, können wir Ihnen nicht garantieren, dass der Online-Shop nicht dennoch Zahlung von Ihnen verlangt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn Klarna eine Forderung aufgrund einer Streitigkeit zwischen Ihnen und dem Online-Shop an diesen zurücküberträgt.
Wenn der Verkäufer einsieht das er keinen Anspruch auf das Geld hat, überweist er es auch jedem anderen Kunden der normal per Rechnung bezahlt hat, wieder zurück. Andernfalls muss der Kunden den Händler vor Gericht zerren, einen Richter überzeugen das er das Geld zurückzuerhalten hat und dann gerade im Falle einer Insolvenz auch noch hoffen, dass er das Geld auch wirklich bekommt. Aber bei einem Käuferschutz der den Namen verdient hat, muss es umgekehrt sein, da muss es reichen wenn der Kunden dem Zahlungsdienstleister den diesen Käuferschutz anbietet, darüber informiert das etwas mit der Ware nicht stimmt und er sein Geld zurück bekommen möchte, damit dies passiert. Dann liegt es am Verkäufer den Käufer vor Gericht zu zerren, einen Richter zu überzeugen das er das Geld vom Käufer zu bekommen hat und zu hoffen das er es auch wirklich eintreiben kann. Davon sehe ich hier aber nichts und praktisch hast Du ja Dein Geld auch nicht wieder und ich früchte, Du wirst auch von Klarna nicht wiedersehen, oder hast Du denen Beweise vorlegen können, die sie auch bei gegenteiliger Aussage des Verkäufers überzeugen könnten, dass die Ware nicht in Ordnung war?
"Wo bist Du also besser gestellt, als ohne diesen angeblichen Käuferschutz?"
Sehr schön, genau so ist auch mein Eindruck^^ Sicher lässt sich mit einigen Mühen ein Käuferschutz herauslesen - so eben die Möglichkeit, nicht sofort zahlen zu müssen, aber..
"Man kauft doch nicht auf Rechnung und zahlt dann obwohl man widerruft."
..hier ist das ja wunderbar auf den Punkt gebracht^^
Ich kann das schon irgendwo verstehen - man sorgt sich, gegenüber Klarna doch in der Pflicht zu sein; dass Verbraucher strukturell einigermaßen im Nachteil sind und Unternehmen das sogar bewusst ausnutzen können (nicht, dass ich das jetzt Klarna unterstellen wollte), kommt hier ja schon hin und wieder zur Sprache. Aber White hat es lakonisch so schön auf den Punkt gebracht, wie man die Lage bei klaren Zweipersonenverhältnissen wohl simpler erkennt; weniger erkennbar mag freilich sein, dass sich durch die Zwischenschaltung von Klarna daran nichts ändert.
@TE: Auch an anderer Stelle fällt ein wenig deine Fehlvorstellung auf. So wurde oben schon richtig darauf hingewiesen, dass nach Widerruf und Rücksendung die Sache nicht mehr dir gehört. Jetzt geht es aufs Gewöhnliche heruntergebrochen nur noch um eine Rückzahlung (Anspruch 1) des Kaufpreises und die Behauptung einer von dir zu ersetzenden (Anspruch 2) Verschlechterung, welche beiden Ansprüche sich grundsätzlich gegeneinander aufrechnen lassen. Die Beweislast liegt eigentlich beim Unternehmer - aufgrund der Aufrechnung ist aber nun doch der Verbraucher im Zugzwang, soweit er eben schon gezahlt hat..
Natürlich kann Klarna trotzdem dir das Geld erstatten und das für sich unter "Käuferschutz" subsumieren. Bis das abschließend geklärt ist, drücke ich dir die Daumen. Melde dich sehr gern hier; ggf, wenn du mit der Entscheidung unzufrieden bist, können wir hier ja weiter diskutieren
Sehr schön, genau so ist auch mein Eindruck^^ Sicher lässt sich mit einigen Mühen ein Käuferschutz herauslesen - so eben die Möglichkeit, nicht sofort zahlen zu müssen, aber..
"Man kauft doch nicht auf Rechnung und zahlt dann obwohl man widerruft."
..hier ist das ja wunderbar auf den Punkt gebracht^^
Ich kann das schon irgendwo verstehen - man sorgt sich, gegenüber Klarna doch in der Pflicht zu sein; dass Verbraucher strukturell einigermaßen im Nachteil sind und Unternehmen das sogar bewusst ausnutzen können (nicht, dass ich das jetzt Klarna unterstellen wollte), kommt hier ja schon hin und wieder zur Sprache. Aber White hat es lakonisch so schön auf den Punkt gebracht, wie man die Lage bei klaren Zweipersonenverhältnissen wohl simpler erkennt; weniger erkennbar mag freilich sein, dass sich durch die Zwischenschaltung von Klarna daran nichts ändert.
@TE: Auch an anderer Stelle fällt ein wenig deine Fehlvorstellung auf. So wurde oben schon richtig darauf hingewiesen, dass nach Widerruf und Rücksendung die Sache nicht mehr dir gehört. Jetzt geht es aufs Gewöhnliche heruntergebrochen nur noch um eine Rückzahlung (Anspruch 1) des Kaufpreises und die Behauptung einer von dir zu ersetzenden (Anspruch 2) Verschlechterung, welche beiden Ansprüche sich grundsätzlich gegeneinander aufrechnen lassen. Die Beweislast liegt eigentlich beim Unternehmer - aufgrund der Aufrechnung ist aber nun doch der Verbraucher im Zugzwang, soweit er eben schon gezahlt hat..
Natürlich kann Klarna trotzdem dir das Geld erstatten und das für sich unter "Käuferschutz" subsumieren. Bis das abschließend geklärt ist, drücke ich dir die Daumen. Melde dich sehr gern hier; ggf, wenn du mit der Entscheidung unzufrieden bist, können wir hier ja weiter diskutieren
Erstmal vielen Dank für die ganzen Texte hier ...
Ich warte jetzt einfach mal, was zu mir zurück kommt.
Ich habe jetzt erstmal Klarna informiert. Ich denke, die werden nun HWV bzgl. meines Falles kontaktieren -bekommen hoffentlich mehr Infos- und lassen mir eine Entscheidung zu kommen.
Ich habe heute nun zum dritten Mal versucht, von HWV eine Stellungnahme zu bekommen, was eigentlich genau Sache ist. Die Mitarbeiter der RMA am Telefon können mir nichts sagen (laut deren PC steht da nichts zu geschrieben) und die passende Ansprechperson wahr mal wieder nicht im Haus.
Wenn ich nun kein Geld über Klarna oder HWV zurückbekommen, habe ich dennoch ein Anrecht auf Rückgabe meiner Ware, oder? Oder müsste ich alles per Anwalt zurückholen?
Ich warte jetzt einfach mal, was zu mir zurück kommt.
Ich habe jetzt erstmal Klarna informiert. Ich denke, die werden nun HWV bzgl. meines Falles kontaktieren -bekommen hoffentlich mehr Infos- und lassen mir eine Entscheidung zu kommen.
Ich habe heute nun zum dritten Mal versucht, von HWV eine Stellungnahme zu bekommen, was eigentlich genau Sache ist. Die Mitarbeiter der RMA am Telefon können mir nichts sagen (laut deren PC steht da nichts zu geschrieben) und die passende Ansprechperson wahr mal wieder nicht im Haus.
Wenn ich nun kein Geld über Klarna oder HWV zurückbekommen, habe ich dennoch ein Anrecht auf Rückgabe meiner Ware, oder? Oder müsste ich alles per Anwalt zurückholen?
Zuletzt bearbeitet:
Gern
"Wenn ich nun kein Geld über Klarna oder HWV zurückbekommen, habe ich dennoch ein Anrecht auf Rückgabe meiner Ware, oder? Oder müsste ich alles per Anwalt zurückholen?"
Wenn es dir möglich wäre, alles per Anwalt zurückzuholen, würde das zuvörderst daran liegen, dass entweder auf das eine oder auf das andere auch wirklich ein Anspruch besteht^^ Insofern gibt es also kein Geld oder Ware oder Anwalt mehr, sondern:
Das Geld (der Kaufpreis) steht dir schon unstreitig zu (insofern ist die Option "Ware" also ausgeschlossen): es geht nur darum, um wie viel der Betrag im Ergebnis (dh unjuristisch betrachtet) gekürzt werden kann, weil eine Verschlechterung in der Sache eingetreten wäre, die auf einen Umgang zurückzuführen ist, der über die normal notwendige Prüfung hinausgeht (siehe dazu § 357 Abs. 7 BGB).
Bezüglich der strafrechtlichen Ermittlungen geht es natürlich noch um Weiteres als "bloß" eine Kürzung oder ähnliches, sondern zB Betrug inkl dann wieder weiteren zivilrechtlicher Fragen. Und das musst du noch gar nicht mal vorschnell auf dich selbst beziehen - kann sein, dass es überhaupt nicht um dich selbst geht, sondern vllt hat zB der Insolvenzverwalter als unabhängiger Dritter ein besonders kritisches Auge auf sonst so etablierte Vorgänge im Arbeitsablauf geworfen und will da etwas auf strafrechtliche Relevanz überprüfen lassen.
"Wenn ich nun kein Geld über Klarna oder HWV zurückbekommen, habe ich dennoch ein Anrecht auf Rückgabe meiner Ware, oder? Oder müsste ich alles per Anwalt zurückholen?"
Wenn es dir möglich wäre, alles per Anwalt zurückzuholen, würde das zuvörderst daran liegen, dass entweder auf das eine oder auf das andere auch wirklich ein Anspruch besteht^^ Insofern gibt es also kein Geld oder Ware oder Anwalt mehr, sondern:
Das Geld (der Kaufpreis) steht dir schon unstreitig zu (insofern ist die Option "Ware" also ausgeschlossen): es geht nur darum, um wie viel der Betrag im Ergebnis (dh unjuristisch betrachtet) gekürzt werden kann, weil eine Verschlechterung in der Sache eingetreten wäre, die auf einen Umgang zurückzuführen ist, der über die normal notwendige Prüfung hinausgeht (siehe dazu § 357 Abs. 7 BGB).
Bezüglich der strafrechtlichen Ermittlungen geht es natürlich noch um Weiteres als "bloß" eine Kürzung oder ähnliches, sondern zB Betrug inkl dann wieder weiteren zivilrechtlicher Fragen. Und das musst du noch gar nicht mal vorschnell auf dich selbst beziehen - kann sein, dass es überhaupt nicht um dich selbst geht, sondern vllt hat zB der Insolvenzverwalter als unabhängiger Dritter ein besonders kritisches Auge auf sonst so etablierte Vorgänge im Arbeitsablauf geworfen und will da etwas auf strafrechtliche Relevanz überprüfen lassen.
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