Hardwareversand toppt momentan alles

Alles klar! Wieder eine Ecke schlauer ...
Nächste mal wird alles haarklein dokumentiert mit Fotos und "haste nicht gesehen"!!!
Als ich halt die Nachricht mit der Polizeiübergabe bekomme habe, war ich -klar- erstmal geschockt. Der Mitarbeiter meinte halt, dass das ein Standardvorgehen ist: War die Ware bereits fehlerhaft, wurde bei der DHL ggf. das Paket geöffnet, hat der Kunde irgendetwas absichtlich manipuliert, ...
Sagte aber nichts weiter genaues über deren Fund(e) am Artikel, ...
 
Zuletzt bearbeitet:
speedy55 schrieb:
Beim Zusammenbau des PCs viel mir dann auf, dass bei zwei Artikel die Label auf dem Produkt komplett fehlten.
Die komplette Lieferung ist bereits bei denen wieder im Hause.
[....]
Letzte Woche toppte HWV alles: Ich wurde telefonisch quer durchs Haus gestellt. Der letzte Mitarbeiter meinte dann, dass während der Prüfung Manipulationen gefunden wurden und man alles der Polizei übergab.
Ich könnte momentan nur k***** ...
Genauere Details bekomme ich nicht (ich habe nachträglich um Stellungnahme gebeten). Der Herr, der meinen Fall bearbeitet, ist komischerweise nie im Haus anzutreffen.

Ja, was war es denn? Irgendwas mit Label und Produkt? Dann packt der Threadersteller mal alles ein und schickt es zurück? Möchtest du und rätseln lassen, was mit deiner erhaltenen Ware angeblich nicht in Ordnung war?

Aus Spaß an der Freude wird Hardwareversand solche Vorfälle wohl kaum der Polizei melden.

Der Thread klingt für mich eher nach "ich hab Käuferschutz, dann kann ich mir ja alles erlauben" und die anschließende Konfrontation mit der Realität.
 
can320 schrieb:
was mit deiner erhaltenen Ware angeblich nicht in Ordnung war?

Das ist eigentlich egal, da du ein gesetzliches Widerrufsrecht (im Prinzip das alte Rückgaberecht) beim Online Handel hast (ich gehe davon aus, dass der TE innerhalb der Frist zurückgeschickt hat). Sprich, wenn dir die Ware aus welchem Grund auch immer nicht gefällt, darfst du diese zurückschicken.

Was mich noch interessieren würde, der Händler muss ja innerhalb von 14 Tagen nach Warenrückerhalt den Betrag rückerstatten (auf dem selben Weg wie bezahlt wurde). Muss bis dahin die Wertersatz Prüfung abgeschlossen sein, oder ist eine etwaige Wertersatzforderung dann sowieso gesondert zu stellen?

Da die Ware nachweislich beim Händler angelangt ist, muss dieser doch auf jeden Fall innerhalb der Frist den Betrag erstatten, oder gibt es da Aufschubgründe?
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo7 schrieb:
Das ist eigentlich egal, da du ein gesetzliches Widerrufsrecht (im Prinzip das alte Rückgaberecht) beim Online Handel hast

Nein, das ist nicht egal. Du könntest ja beim Einbau etwas kaputt gemacht haben und dann auf Widerruf zurückschicken. Bei der Rücksendung schadhafter Teile (oder wie in seinem Fall angenommen manipulierter Teile, wobei das ja anscheinend bereits der Polizei übergeben und zur Anzeige gebracht wurde) gibts NICHTS zurück. Bei Teilen mit starken Abnutzungserscheinungen gibt es auch nicht den vollen Kaufpreis retour.
 
was aber nichts daran ändert, dass HWV den Widerruf Akzeptieren muss.
klar, wenns Kaput ist, dürfen sie bis zu 100% Wertersatz einbehalten, aber davon hat HWV ja nichts geschrieben.
 
florian. schrieb:
was aber nichts daran ändert, dass HWV den Widerruf Akzeptieren muss.
klar, wenns Kaput ist, dürfen sie bis zu 100% Wertersatz einbehalten, aber davon hat HWV ja nichts geschrieben.

Was ist eigentlich daran falsch zu verstehen, wenn HWV Manipulationen vermutet und das Ganze der Polizei übergeben hat? Oder glaubst du die machen das nur weil sie gerade zu viel Freizeit haben? Und bei Betrug oder Rücksendung schadhafter Ware brauchen die gar nichts zu akzeptieren
 
BernardSheyan schrieb:
Was ist eigentlich daran falsch zu verstehen, wenn HWV Manipulationen vermutet und das Ganze der Polizei übergeben hat?

Der Polizei wurde gar nichts übergeben, was denn auch? Die nehmen höchstens eine Anzeige wegen Betruges auf mehr interessiert die nicht. Das hier geschilderte ist eine Zivilrechtliche Geschichte. (Ich gehe jetzt von deinem geschilderten Fall aus. Es könnte auch sein, dass ein Mitarbeiter von HWV einen Bock geschossen hat und deswegen die Polizei im Spiel ist, nur das sind jetzt alles Vermutungen und haben mit dem TE nichts zu tun)

Es ist eben die Frage ob die 14 tägige Frist vom Widerrufsrecht verlängert werden kann, wenn eine Prüfung länger dauert. Sollte es schon geprüft sein, dann müsste der TE über das Ergebnis informiert werden damit dieser sich entsprechend Äußern und etwaige Beweise vorlegen kann.

Weiters sollte der Händler auch beweisen können, dass eine einwandfreie Ware beim Käufer angelangt ist. Wie gesagt, sollte hier ein Mitarbeiter eigenmächtig beispielsweise Waren ausgetauscht haben, wird es kompliziert.
 
Zuletzt bearbeitet:
hallo7 schrieb:
Der Polizei wurde gar nichts übergeben, was denn auch? Die nehmen höchstens eine Anzeige wegen Betruges auf mehr interessiert die nicht. Das ist eine Zivilrechtliche Geschichte.

Bitte? Betrug ist zivilrechtlich? Seit wann dieses?
 
BernardSheyan schrieb:
Bitte? Betrug ist zivilrechtlich? Seit wann dieses?

Gut die Sätze stehen etwas nah beisammen und kann man sehr einfach anders verstehen als ich wollte. Also nochmal hoffentlich klarer:

Das hier beschriebene ist eine Zivilrechtliche Geschichte, es gibt keine Anzeichen für einen Betrug seitens des TE. (hätti, täti, wari brauchen wir hier nicht diskutieren, ich wollte nur klarstellen dass die Polizei nichts mitnimmt, vor allem keine Ware)
 
soooooooooo ... mal ein kleines Update für ggf. weitere Geschädigte:
(Tip: Am Besten so früh wie möglich einen Anwalt hinzuziehen!)
Die strafrechtliche Anzeige durch hwv wurde durch das Gericht zu meinen Gunsten entschieden.
Die Polizei war persönlich bei mir vor Ort und wollte sich meine Räumlichkeiten bzw. das Innenleben meines PC`s zeigen lassen bzw. anschauen. Ich konnte entsprechend für alles Rechnungen vorzeigen, was dann auch in meiner Aussage protokolliert wurde.

Mein Anwalt kümmert sich nun um die zivilrechtliche Geschichte (laut seinen Recherchen war dies wohl kein Einzelfall): Klarna kann man getrost vergessen und ich werde nie wieder über Klarna eine Zahlung tätigen. Der Kundenservice sowie deren Werbung bzgl. Kundenschutz ist einfach ein Witz!
Leider ist alles sehr kompliziert, da hwv pleite ist und verkauft wurde. Alle Geschäfte wurden durch K&M übernommen.
Leider fühlt sich keiner für mich zuständig ... mein Anwalt verfasste mehrere Forderungen und setze Fristen. Sowohl die Chefebene von -dem damaligen- hwv, sowie der Insolvenzverwalter und auch K&M reagierten auf die Schreiben nicht.
Kurz und knapp: Ich darf wohl -mit großen Kostenaufwand- meine Ware einklagen ...

LG
 
Zuletzt bearbeitet:
speedy55 schrieb:
Die strafrechtliche Anzeige durch hwv wurde durch das Gericht zu meinen Gunsten entschieden.
Was wurde Dir denn nun eigentlich konkret vorgeworfen?

speedy55 schrieb:
Klarna kann man getrost vergessen und ich werde nie wieder über Klarna eine Zahlung tätigen. Der Kundenservice sowie deren Werbung bzgl. Kundenschutz ist einfach ein Witz!
Das war aber, wie ich schon im
https://www.computerbase.de/forum/t...entan-alles.1536664/page-2#post-18194243]Post #37[/URL] geschrieben hatte, schon aufgrund von der Aussagen auf deren Homepage nicht anderes zu erwarten.

speedy55 schrieb:
Kurz und knapp: Ich darf wohl -mit großen Kostenaufwand- meine Ware einklagen ...
Da kann man Dir nur viel Erfolg wünschen, aber haben wirst Du den wohl nicht, denn K&M dürfte die Geschäfte auf der Konkursmasse erworben haben und ist damit kein Rechtsnachfolger, also auch für Deinen Fall nicht zuständig und weder bei der ehemaligen Geschäftsführung noch dem Insolvenzverwalter dürfte was zu bekommen sein, denn die GF sind für sowas sicher nicht persönlich haftbar und die Insolvenzmasse dürfte nichts hergeben, wenn man nicht schon an verpassten Fristen scheitert. Weiß man denn, wo die von Dir konkret gekaufte Karte abgeblieben ist?
 
Im Insolvenzverfahren werden die Banken und die Lieferanten bevorzugt ich würde mir da keine großen Hoffnungen machen.
 
@ Kronos

Im Insolvenzverfahren wird berücksichtigt wie die Gläubiger abgesichert sind. Wenn die Lieferanten die Ware nur Sicherungsübereignet haben, dann steht ihnen die Ware weiterhin zu ... ist noch deren Eigentum, wenn die Banken sich eine Grundschuld eintragen lassen haben, dann steht auch ihnen der Erlös aus der Immobilie als erste zu.

Als Kunde hat man im Einzelhandel typischerweise kaum Sicherungsmaßnahmen mit den Händler vereinbart. Ist gibt somit keine "Bevorzugung". ;)
 
Mir wurde versuchter Betrug vorgeworfen. Angeblich soll ich falsche bzw. minderwertige Ware zurückgesendet haben. Es hat sich auch keiner die Mühe gemacht, die SSDs mal einzubauen und komplett auszulesen.

Als das Ganze hat mit dem Insolvenzverfahren nichts zu tun, da die Bestellung nach dem Antrag auf Insolvenz getätigt wurde. Somit ist der Insolvenzverwalter für alles verantwortlich. Da K&M halt alle Geschäfte rückwirkend bis zum Insolvenzantrag übernommen hat, sollte diese ggf. verantwortlich für meine Bestellung sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist echt blöd für dich gelaufen. Also hast du die "minderwertige Ware" einer Reklamation bekommen (weil nicht geprüft, etc.) und als du dann reklamiert hast, da war der Schuldige (aus Händlersicht) „gefunden“? Was für ein Albtraum. Ich drück die Daumen für den weiteren Verlauf.
 
speedy55 schrieb:
Die strafrechtliche Anzeige durch hwv wurde durch das Gericht zu meinen Gunsten entschieden.
Die Polizei war persönlich bei mir vor Ort und wollte sich meine Räumlichkeiten bzw. das Innenleben meines PC`s zeigen lassen bzw. anschauen. Ich konnte entsprechend für alles Rechnungen vorzeigen, was dann auch in meiner Aussage protokolliert wurde

Gut, das sie das gesuchte Teil nicht in deinem PC gefunden haben.
 
Kurzes Update:
Der ehemalige Geschäftsführer von HWV hat in meinem Fall weiterhin eigenmächtig gehandelt (ohne Wissen des Insolvenzverwalters). Er verweigerte die Herausgabe der Waren.
Letztlich wurde durch meinen Anwalt eine Strafanzeige gestellt. Da K&M sämtliche Geschäfte rückwirkend übernommen haben, meldete sich nun der Geschäftsführer von K&M zu Wort.
Meine Zahlung sowie sämtliche Kosten für Gericht und Anwalt werden mir erstattet.
 
Super, dass es am Ende - nach fast einem Jahr ( :eek: ) - endlich gut für dich ausgegangen ist.
 
Zurück
Oben