Madman1209 schrieb:
und das Zauberwort hier ist "strafbar". Das entscheidet wer? Der Mitarbeiter, der die Melde-Mail erhält? Oder wer genau?
Eigentlich müssten das deutsche Gerichte entscheiden. Und bis dahin dürfte auch nicht zensiert werden.
Schlimm genug, daß Banalitäten wie "Beleidigung" überhaupt strafbar sind, während Diffamierung als z.B. "Rassist" offensichtlich völlig ok sind.
Aber wieso sollte ein Webseiten-Betreiber Inhalte löschen, nur weil sie angeblich "Hass" enthalten.
Hass ist erstmal ein Gefühl, das da unterstellt wird. Und strafbar ist Hass sowieso nicht.
Worum geht es hier eigentlich?
Wer soll angeblich beeinträchtigt sein durch sogenannte "Hass Kommentare"?
Wo ist hier bitte die Rechtfertigung/Motivation, dagegen vorgehen zu müssen?
Wir reden hier ja nicht von Rufmord, Verleumdung, Diffamierung, oder ähnlichen Vergehen, bei denen Lügen verwendet werden, um Personen zu schaden.
Nein, wir reden hier von der Äußerung von Meinungen, die durch eine staatliche Institution zensiert werden soll!
HominiLupus schrieb:
Das ist Humbug. Mit dieser Zensur werden ungelogen Milliarden € gespart. Was meinst du was eine Gerichtsverfahren für jedes "Flüchtling raus!l" auf Dauer kosten würde?
"Flüchtling raus" ist eben auch keine strafrechtlich relevante Aussage.
Und die Lösung für das Kosten-Problem kann doch nicht die Abschaffung unserer Grundrechte sein!
Die überflüssigen Gesetze müssen entschärft werden!
Gerade Beleidigung sollte nicht strafbar sein. Wir reden hier nicht davon, daß Lügen über Personen verbreitet werden, um sie zu schädigen, sondern von harmlosen Schimpfwörtern, die lediglich Ausdruck von Abneigung, Hass oder Verachtung sind.
In wiefern ist eine Person dadurch beeinträchtigt, wenn ich sie beispielsweise als Ar***loch bezeichne?
Das Ganze ist hochgradig absurd!
Es werden teilweise ganze Artikel über Personen verfasst, die einem erklären, wieso man diese Personen zu verachten hat, diese inkompetent, rassistisch, etc. seien, aber wehe es steht eine direkte Beleidigung ohne jegliches Gewicht mit drin!
DANN erst muss der Artikel geändert oder offline genommen werden und der Autor muss sich öffentlich entschuldigen, um kein Bußgeld zu fürchten.
Was für ein Schwachsinn.