Glasfaser Hausanschluss ohne Tarif, Telekom Glasfaser, Mehrfamilienhaus

Squicky

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Hallo

Wenn Telekom für eine Adresse den Glasfaserausbau plant, dann kann man vorab einen Glasfaseranschluss bestellen:
https://www.telekom.de/netz/glasfas...MI9_ftm4SfhwMVCZdQBh34zACOEAAYASAAEgKM1vD_BwE

Bei der T-Map kann man sehen, weo der Glasfaserausbau geplant ist:
https://t-map.telekom.de/tmap2/cove...erage5G,coverageGlasfaser1000,coveragePlanned


Wenn für eine Adresse der Glasfaserausbau geplant ist, dann muss man nicht sofort eine Telekom Tarif buchen; man kann auch nur einen "Hausanschluss ohne Tarif" bestellen.

Leider finde ich keine Informationen, was dies für ein Mehrfamilienhaus bedeutet. Wir dann, genau wie in einem Einfamilienhause, nur im Keller ein Glasfaserübergabepunkt eingebaut? Oder wird bei einem Mehrfamilienhaus auch eine Glasfaserleitung bis in die Wohnung verlegt, genau so, als wenn man den Anschluss mit einem Tarif bestellt hätte?

Hat jemand mit dieser Situation Erfahrung?


Danke
 
Ich kann das nur von der Mieterseite aus beantworten: Hier in der Straße wurde vor zwei Jahren Glasfaser verlegt und das Haus hat einen Hausanschluss bekommen. Seitdem klingelt regelmäßig ein Telekom Vertriebler und möchte Glas verkaufen.

Die Nachbarn, die bereits gebucht haben, haben dann jeweils einzeln einen Glasfaseranschluss in die Wohnung bekommen. Die Kabel dafür wurden durch einen stillgelegten Kamin gelegt.

Hoffe, das hilft dir weiter!
 
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Wenn eine Partei aus dem Haus bestellt, wird das gesamte Haus ausgekundet und die leitung ins haus entsprechend dimensioniert. Die finale Verlegung erfolgt nur in die Wohnung, die auch wirklich bestellt haben.
 
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Kann so kann so, Stichwort FTTH FTTB. Meist wird jedoch FTTH bei der Telekom gelegt, sprich Glasfaser zu jeder einzelnen Partei.
 
Kommt halt drauf an, was genau gemacht wird und wie die Situation im Haus ist.
Wenns "nur" FTTB ist, dann wird nur ein Hausanschluss, vermutlich im Keller, verlegt.
Dann bekommt ihr ein Leerrohr bis in die Handwand, wo dann eine Abschlussbox montiert wird.
Für die interne Hausverkabelung, egal ob Kupfer oder LWL, ist in den meisten Fällen der Kunde/Vermieter zuständig.

Edit: es sei denn, man bestellt einen Tarif bei einem Provider und er übernimmt die Verlegearbeiten im Hause.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei einem Mehrfamilienhaus kommt es drauf an, ob es hier um eine "WoWi" oder um Privateigentümer geht. Dann sind als nächstes diverse Zustimmungen nötig und erst dann kann was gebaut werden. Wenn der Eigentümer oder die WoWi kein Bock auf Telekom hat, dann gibts erstmal nix.

PS: als nächstes kommt jemand und zeigt diverse Internetseiten auf, die das Gegenteil behaupten :freaky:
 
Ich habe es gerade machen lassen, MFH, einmal 8 Parteien und einmal 6 Parteien. Der Mieter bestellt einen Glasfaseranschluss, woraufhin die Telekom (Glasfaser Nordwest) bei uns sich um einen Auskundungstermin kümmert.
Hierzu kommt ein Außendienstler vorbei, macht viele Fotos und beschreibt wo Durchbrüche etc. gemacht werden müssen.
Dieses Auskundungsprotokoll wird dem Eigentümer der Wohnung des Mieters übersandt, der den Glasfaseranschluss beantragt hat. Auf der nächsten Eigentümerversammlung kann dieses Protokoll dann beschlossen/genehmigt werden - Alternativ über einen Umlaufbeschluss machen, das geht schneller.

Das geht dann wieder zurück zur Telekom. Dann kommt ein Trupp der die ganzen Durchbrüche und Kabelkanäle macht etc. und dann noch mal jemand, der den Wohnungsdurchbruch macht. Von der Bestellung des Anschlusses bis zur Fertigstellung waren es bei uns knapp 20 Monate.

PS: Verweigern können die Eigentümer das nicht, am Ende ist das Prozedere (die Genehmigung) an sich eine reine Formalie.
 
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Es kann dir aber auch passieren, dass lange Zeit einfach nix passiert.
Die Telekom zieht Anschlüsse mit echten Tarifbestellungen vor.
 
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gaym0r schrieb:
Wenn eine Partei aus dem Haus bestellt, wird das gesamte Haus ausgekundet und die leitung ins haus entsprechend dimensioniert. Die finale Verlegung erfolgt nur in die Wohnung, die auch wirklich bestellt haben.
Kann ich nur für uns sprechen hier, Norddeutschland, für jede Wohnung wurde vom Keller aus bereits eine Faser vor die Wohnungseingangstür gelegt. Wenn der Mieter/Eigentümer nun bestellen möchte, kommt ein Techniker, macht den Wohnungsdurchbruch und die Verkabelung in der Wohnung. Im Treppenhaus etc. finden dann keine weiteren Arbeiten (verlegen etwaiger zusätzlicher Leitungen etc.) statt. Der Hausanschluss ist ja auch bereits so dimensioniert und angeschlossen, dass alle Parteien bestellen könnten.
AB´solut SiD schrieb:
Kann so kann so, Stichwort FTTH FTTB. Meist wird jedoch FTTH bei der Telekom gelegt, sprich Glasfaser zu jeder einzelnen Partei.
Genau so kenne ich das auch.
snakesh1t schrieb:
Für die interne Hausverkabelung, egal ob Kupfer oder LWL, ist in den meisten Fällen der Kunde/Vermieter zuständig.
Ich weiß nicht, bei wem ihr da beauftragt, aber bei der Telekom ist das grundsätzlich für MFH unzulässig. Der Übergabepunkt für die Wohnungen muss innerhalb der Wohnungen liegen. Anders ist das in 99% der Fälle gar nicht möglich, weil dort wie die Leitung reinkommt, kein Platz für einen riesigen Kasten ist, an welchem jeder Eigentümer an die für ihn passende Box kommen könnte oder (noch viel komplizierter), in der Regel liegt da sowieso nur Allgemeinstrom. Damit kann die Kiste eh nicht betrieben werden dann.
 
@Sithys Verweigern vielleicht nicht unbedingt aber absichtlich "behindern".
Die Eigentümerversammlung kann beschließen, wie die Leitung im Gemeinschaftseigentum verlegt werden soll.
Wenn einer Verlegung Aufputz aus irgendwelchen Gründen nicht zugestimmt wird, dann hat es sich ganz schnell mit dem Ausbau des Objekts erledigt. Die Kosten für eine Verlegung Unterputz wird, wenn nicht sowieso der Großteil Glasfaser möchte, niemand tragen wollen.

Es ist also erstmal wichtig, ob man Kompletteigentümer, Eigentümer einer Wohnung im MFH oder Mieter ist. Und dann gibts da noch die Wohnungswirtschaften...
 
Sithys schrieb:
Verweigern können die Eigentümer das nicht,
Wie kommst du auf das Brett, das Eigentümer den Glasfaseranschluß nicht verweigern können. ?
Das können sie sehr wohl. Wenn der Eigentümer die Genehmigung für die Erschließung und auch der Inhouse Glasfaserinstallation verweigert, dann war es das mit Glasfaser. Denn der Eigentümer bestimmt immer noch, was an und im seinem Gebäude so alles passiert.

Ohne sein OK geht da nichts. Selbst wenn der Mieter bei einem vorhandenem Glasfaseranschluß im Keller die Verlegung vom Keller in die Wohnung auf eigene Kosten tätigen würde, braucht er dazu die Genehmigung des Eigentümers. Bekommt er diese nicht, gibt es auch kein Glasfaseranschluß in der Wohnung.
 
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Meiner Erfahrung nach (Telekom Direktausbau):

-> Hausanschluss ohne Tarif war kostenlos wenn Telekom mit Wohnungswirtschaft einen Vertrag abgeschlossen hatte
-> Im Privathaus wollte die Telekom ca. 800€ dafür haben wenn kein Tarif gebucht wurde

Leerohre wurden aber immer kostenlos in die Häuser verlegt solange man zugestimmt hat.

Da das 1und1 Angebot (direkt mit Ausbau beworben und verfügbar) mit 29,90€ mit 50Mbit inkl. Glasfasermodem und 1&1 TV unschlagbar ist haben Alle darauf umgestellt die im Ausbaugebiet wohnen.
 
Sithys schrieb:
Verweigern können die Eigentümer das nicht
Doch, natürlich. Der Mieter braucht vom Vermieter/Eigentümer eine Grundstückseigentümererklärung.
Ansonsten kommt da keine Glasfaser ins Gebäude.
 
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Squicky schrieb:
Hat jemand mit dieser Situation Erfahrung?
Wir sind Eigentümer eines Hauses mit 8 Wohneinheiten. In einer Wohnung wohnt meine Mutter. Als die Vermarktung gestartet ist haben wir für meine Mutter einen FTTH mit Tarif bestellt und in der Survey angegeben, wie viel Wohneinheiten in dem Haus sind. Dann kam jemand raus, hat sich das angeschaut und auch schon Fotos gemacht wo der Übergabepunkt (Keller) hin kommt und Fotos und Notizen der Leitungswege zu den Wohnungen (Leerrohre wo der "Klingeldraht" drin liegt). Paar Monate später sind dann mehrere Fasern ins Haus gelegt worden und meine Mutter hat ihren Glasfaseranschluss geschaltet bekommen.

Den anderen Mietern haben wir auch bescheid gegeben und für jeden, der einen Auftrag gemacht hat, kam wieder jemand von der Telekom raus und hat von dem Verteiler im Keller eine Glasfaser in die Wohnung durch gezogen.
 
DaBas schrieb:
Wie kommst du auf das Brett, das Eigentümer den Glasfaseranschluß nicht verweigern können. ?
[...]

Ohne sein OK geht da nichts. Selbst wenn der Mieter bei einem vorhandenem Glasfaseranschluß im Keller die Verlegung vom Keller in die Wohnung auf eigene Kosten tätigen würde, braucht er dazu die Genehmigung des Eigentümers. Bekommt er diese nicht, gibt es auch kein Glasfaseranschluß in der Wohnung.

So einfach ist es auch wieder nicht. Zumindest meine Kurzrecherche ergibt: Wenn das Haus/die Wohnung im Glasfaserausbaugebiet liegt, dann darf der Anschluss nicht verweigert werden. Kosten dürfen aber wohl zum Teil umgelegt werden.

Ähnlich wie die Einrichtung eines E-Auto-Ladepunktes am zur Wohnung gehörigen Stellplatz.
 
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Yakomo schrieb:
Es ist also erstmal wichtig, ob man Kompletteigentümer, Eigentümer einer Wohnung im MFH oder Mieter ist. Und dann gibts da noch die Wohnungswirtschaften...
Dann bleibt dir wirklich nur der Klageweg, am Ende wird der Eigentümer aber den Kürzeren ziehen - behindern kann er es aber in jedem Fall.
DaBas schrieb:
Wie kommst du auf das Brett, das Eigentümer den Glasfaseranschluß nicht verweigern können. ?
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__134.html
JennyCB schrieb:
Doch, natürlich. Der Mieter braucht vom Vermieter/Eigentümer eine Grundstückseigentümererklärung.
Ansonsten kommt da keine Glasfaser ins Gebäude.
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__134.html

Am Ende zieht der Eigentümer immer den Kürzeren und das ist in diesem Fall auch gut so!
 
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Sithys schrieb:
Am Ende zieht der Eigentümer immer den Kürzeren und das ist in diesem Fall auch gut so!
Den Rest hast du ja wegzitiert mit den Belegen etc...
Das TKG ist das eine, aber einen Anbieter haben der das auch mit dir durchziehen will ist das andere.
Mir ist als Telekom Mitarbeiter, der tägliche Glasfasern legt und Auskundungen (Protokoll mit Bild wie weiter oben schon mehrfach angesprochen) kein Fall bekommt, wo die Telekom den Anschluss ins Haus und/oder in die Wohnung gelegt hat ohne Zustimmung der Hausverwaltung/Eigentümergemeinschaft/Eigentümer.
Die Telekom (und alle anderen Anbieter) und meistens auch die Mieter/Teileigentümer haben gar kein Interesse daran das durch zu ziehen. Irgendwer knickt in der Kette sowieso meistens vorher ein oder lässt sich umstimmen (z.B. wenn plötzlich verstanden wird, dass der Ausbau quasi nichts kostet oder man Wege findet das Treppenhaus zu umgehen), sodass es gar nicht soweit kommt.

Squicky schrieb:
Wenn für eine Adresse der Glasfaserausbau geplant ist, dann muss man nicht sofort eine Telekom Tarif buchen; man kann auch nur einen "Hausanschluss ohne Tarif" bestellen.
Wurde hier im Thema schon gesagt, dass man sich mindestens auf längere Wartezeiten einstellen muss für den Hausanschluss. Es kann tatsächlich auch sein, dass der Anschluss ohne Tarifbestellung gar nicht gebaut wird (so wie es bei Einfamilienhäusern schon einige Zeit der Fall ist).
Das ist zumindest meine aktuelle Info zu dem Thema.
 
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blastinMot schrieb:
Den Rest hast du ja wegzitiert mit den Belegen etc...
Ja, das schreibe ich dann im ersten Moment meiner Emotionen, weil ich dann genervt bin... und dann denke ich mir, führt eh zu nichts, hier im Internet jetzt 'n Fass aufzumachen und ist auch nicht sachlich. Klappt bei mir auch nicht immer, manchmal aber schon ;)

blastinMot schrieb:
...kein Fall bekommt, wo die Telekom den Anschluss ins Haus und/oder in die Wohnung gelegt hat ohne Zustimmung der Hausverwaltung/Eigentümergemeinschaft/Eigentümer.
Nein, das ist schon richtig, aber am Ende wird es aus der Richtung immer eine Zustimmung geben, weil eine Ablehnung nicht möglich ist. Das das mit Wartezeiten und viel Kopfschmerzen verbunden ist, möchte ich gar nicht in Abrede stellen aber die rechtliche Basis, dass ein Jeder in Genuss von schnellem Internet kommen kann, ist zumindest da. :)
 
Sithys schrieb:
Nein, das ist schon richtig, aber am Ende wird es aus der Richtung immer eine Zustimmung geben, weil eine Ablehnung nicht möglich ist.
Das habe ich in der Praxis schon anders erlebt, beispielweise wo in Gebäuden ohne stillgelegte Schornsteine o.ä. das Treppenhaus nicht mit Metallkanal verschönert werden durfte weil die Eigentümergemeinschaft nicht zugestimmt hat. Der oder die entsprechenden Eigentümer, die den Anschluss wollten, haben dann Zugunsten der Hausgemeinschaft auf den Anschluss verzichtet obwohl sie es ggf. hätten durchdrücken können.
 
Sithys schrieb:
Am Ende zieht der Eigentümer immer den Kürzeren und das ist in diesem Fall auch gut so!
Da wäre ich mir gar nicht so unbedingt sicher. Das Gesetz bzw. der Paragraph im Speziellen zielt meiner Meinung nach vorrangig darauf ab, dass er nicht verhindern kann, dass überhaupt ein Netzanschluss verlegt bzw. ein vorhandener modernisiert wird. Das deckt nicht zwangsweise auch den Fall eines zusätzlichen Telekomunikationsnetzes ab.
Je nachdem, wie der Richter dann den Paragraphen auslegt, könnte der Eigentümer mit der Begründung durchkommen, dass ja mit der Kupferleitung bereits eine Anbindung an ein Telekomunikationsnetz besteht und damit dem Gesetz bereits Genüge getan wurde. Und eine Modernisierung ist es auch nicht, da die Glasfaser ja zusätzlich zum bereits vorhandenen Kupfernetz verlegt werden würde und dieses (erstmal) nicht ersetzt/modernisiert.
 
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