So nachdem ich leider eine Woche mit anderen Sachen beschäftigt war hab ich meinen Fall mal der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geschildert. Die Antwort war sehr ausführlich und bestätigt im Prinzip schon das was hier genannt wurde: In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Händler mir nachweisen, dass die Ware sein Haus ordnungsgemäß verlassen hat. Da kein Händler alle Boards die er verschickt vorher testen kann ist dies in der Regel nicht möglich.
Das selbe hat mir auch nochmal die RMA Abteilung der Firma in der ich selbst arbeite bestätigt. Mit deren Hilfe habe ich dann die passenden Paragraphen des BGB zusammen gesucht und hoh.de wieder geschrieben:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
der Hersteller wickelt einen RMA Fall selbst nicht ab. Ich habe meinen Fall der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geschildert. Entsprechend meinen Rechten als Käufer fordere ich nach § 437 als Nacherfüllung gemäß §439 BGB die Lieferung einer mangelfreien Sache, da sie laut §434 BGB ihren vertraglichen Pflichten als Verkäufer nicht nachgekommen sind.
Sollten sie dieser Aufforderung wider erwarten nicht nachkommen werde ich im nächsten Schritt zu einem Anwalt gehen, auch wenn die mir dadurch entstehenden Kosten den Kaufpreis eines neuen Boards übersteigen.
mit freundlichen Grüßen
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Leider interessiert sich der Laden wenig für Gesetze... folgendes war die Antwort:
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Guten Tag Herr xxx,
der Hersteller selber sollte Ihnen bestätigen dass eine Service-Abwicklung auf Garantie mit dem u.g. mechanischen Defekt nicht möglich ist. Das der Hersteller keinen Endkunden-Service anbietet ist uns bekannt.
Die Ware hat bei Ihrer ursprünglichen Bestellung wie bereits erwähnt ordnungsgemäß und ohne mechanische Beschädigung unser Haus verlassen.
Unser Standpunkt bleibt wie ich Ihnen bereits mehrmals mitgeteilt habe unverändert. Wir können in so einer Sachlage leider nichts weiter für Sie tun.
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Ich spare mir an der Stelle jetzt nachzufragen woher sie denn wissen das die Ware vorher einwandfrei funktioniert hat und werde die Woche zu einem Anwalt gehen.
Ich habe keine Ahnung was so etwas kostet und wahrscheinlich wird es bei dem geringen Streitwert sinnvoller sein einfach ein neues Board zu kaufen, jedoch sehe ich nicht ein warum ich mich als Kunde so behandeln lassen muss, erst recht wenn ich absolut im Recht bin.
Das selbe hat mir auch nochmal die RMA Abteilung der Firma in der ich selbst arbeite bestätigt. Mit deren Hilfe habe ich dann die passenden Paragraphen des BGB zusammen gesucht und hoh.de wieder geschrieben:
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Sehr geehrte Damen und Herren,
der Hersteller wickelt einen RMA Fall selbst nicht ab. Ich habe meinen Fall der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geschildert. Entsprechend meinen Rechten als Käufer fordere ich nach § 437 als Nacherfüllung gemäß §439 BGB die Lieferung einer mangelfreien Sache, da sie laut §434 BGB ihren vertraglichen Pflichten als Verkäufer nicht nachgekommen sind.
Sollten sie dieser Aufforderung wider erwarten nicht nachkommen werde ich im nächsten Schritt zu einem Anwalt gehen, auch wenn die mir dadurch entstehenden Kosten den Kaufpreis eines neuen Boards übersteigen.
mit freundlichen Grüßen
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Leider interessiert sich der Laden wenig für Gesetze... folgendes war die Antwort:
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Guten Tag Herr xxx,
der Hersteller selber sollte Ihnen bestätigen dass eine Service-Abwicklung auf Garantie mit dem u.g. mechanischen Defekt nicht möglich ist. Das der Hersteller keinen Endkunden-Service anbietet ist uns bekannt.
Die Ware hat bei Ihrer ursprünglichen Bestellung wie bereits erwähnt ordnungsgemäß und ohne mechanische Beschädigung unser Haus verlassen.
Unser Standpunkt bleibt wie ich Ihnen bereits mehrmals mitgeteilt habe unverändert. Wir können in so einer Sachlage leider nichts weiter für Sie tun.
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Ich spare mir an der Stelle jetzt nachzufragen woher sie denn wissen das die Ware vorher einwandfrei funktioniert hat und werde die Woche zu einem Anwalt gehen.
Ich habe keine Ahnung was so etwas kostet und wahrscheinlich wird es bei dem geringen Streitwert sinnvoller sein einfach ein neues Board zu kaufen, jedoch sehe ich nicht ein warum ich mich als Kunde so behandeln lassen muss, erst recht wenn ich absolut im Recht bin.