HP Garantie, wo einreichen?

Pet1

Lt. Junior Grade
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Hallo

Weiss einer was und wohin ich im falle einer garatnie eines hp notebooks schicken soll?

Finde garnichts bei hp auf der seite von einer seite auf die nächste bin schon am ausrastenn..


Ist das extra so gemacht damit man nichts findet?

Wo kann ich anrufen ?

Bitte helft mir
 
AW: HP Garantie ausrasten

in der bedienungsanleitung stehen die nummern hinten drinne.
 
thx

fuck also wer ist nun verantwortlich der online händler oder zu hp melden?

Laptop hat irgendein prob mit aku lässt sich nichtmal einschalten...

Besitze nur eine Rechnung noch als pdf sonst hab ich garnix mehr
 
Unbedingt vorher mit dem Händler absprechen, sonst verzichtest du auf die vorzüge des Gewährleistungsrecht!
 
würde dir empfehlen das mit hp zu machen. die haben guten service.
Über den händler dauert meist länger.

Hatte schon 2 garantiefälle bei hp und ging sehr schnell!
 
ok werde mich entscheiden ob händler oder hp thx wenn noch was ist meld ich mich bye!
 
Ich hatte während meines Zivis öfters mit dem "buisness"-Service von HP zu utn und war über die Webseite immer schnell an Nummern gekommen.
Als ich letztes Jahr mit meinem Netbook von Alternate probleme hatte (Scharnier putt) haben sie mich gleich an Samsung verwiesen, "ginge schneller, als wenn's noch ne Woche bei uns liegt" so in die Richtung.
Ich würde den Händler davon in Kenntnis setzen, "is putt" und von ihm weitere Schritte erbeten. An ihn oder an HP, hat er dann zu entscheiden, ich bin beim zweiten scharnier nicht erst zu Alternate sondern habe mich gleich an Samsung gewandt gehabt.
HP-Support war bei "mir" damals irgendwo in den Niederlanden, war alles in allem aber fix, was die Reaktionszeiten anging, UPS stand wenn dann meist am nächsten Tag auf der Matte.

Viel Erfolg

Catos
 
Catos schrieb:
Ich würde den Händler davon in Kenntnis setzen, "is putt" und von ihm weitere Schritte erbeten. An ihn oder an HP, hat er dann zu entscheiden, ich bin beim zweiten scharnier nicht erst zu Alternate sondern habe mich gleich an Samsung gewandt gehabt.

Hätte ich nicht, gemacht, denn wenn dein Notebook jetzt zum 3. mal kaputt geht, kannste nicht so einfach dein Geld zurückverlangen.

Ich hätte Alternate auch beim 2. mal angeschrieben.
 
Sorry für's OT !

HP hat über 2 Monate gebraucht um bei meinem Defekten Pavilion DV das Board zu wechseln,das nach nur 4 Monaten Benutzung durchgebrutzelt war.(vor 2 Jahren)

Hatte es über den Örtlichen Händler,wo ich es gekauft hatte,eingeschickt.

Nach 4 Wochen war ich so''dreißt''mal zu fragen wo es denn bleibt:D da ich es auch Beruflich brauchte.

Antwort = Schulterzucken!

Der Rest war dann nicht mehr so freundlich da ich den Händler NATURGEMÄSS 3x Wöchendlich nervte was nu sei.:(

Wie gesagt,hat der ganze Spaß 9 Wochen gedauert.Daher mein Fazit für HP = FAIL = 1 Kunde weniger.

Ich hoffe allerdings für den TE das HP inzwischen besser ist,was den Service angeht.
 
Und Du denkst das es nicht am Händler lag?
 
Na wenn der Händler es einen HP Service Mitarbeiter in die Hände drückt..eher nicht !;)
 
Hatte es über den Örtlichen Händler,wo ich es gekauft hatte,eingeschickt.
Es stand nicht dabei, dass Du gesehen hast, wie der Händler es einem HP Servicetechniker gegeben hat.
 
Laut dem Serviceschein der Reparatur wurde es genau 1 Tag nach dem ich es zum Händler gebracht hatte dem HP Service MA übergeben.

Habe es gleich nach der Reparatur bei ebay Verkauft,da ich nicht so lange warten konnte und mich dann erstmal für nen Desktop Rechner entschieden hatte.

Dieser RMA Schein war da natürlich dabei,sonst könnte ich Dir jetzt das genaue Datum sagen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Jocotty schrieb:
Hätte ich nicht, gemacht, denn wenn dein Notebook jetzt zum 3. mal kaputt geht, kannste nicht so einfach dein Geld zurückverlangen.
Ich hätte Alternate auch beim 2. mal angeschrieben.

Geld zurück gibt es nur wenn das gleiche Teil als 3x MB wird getauscht innerhalb eines 1/2 Jahres!!!
 
Bin kein Jurist, aber der § 440 ist da besonders zu nennen.
Soweit ich weiß hat irgendein Gerichsurteil (sry, wie gesagt kein Jurist) ausgesagt, dass es egal ist was kaputt ist, da das Gerät als ganzes zu betrachten ist.

Das innerhalb eines halben Jahres ist eine Halbwahrheit.

Das Problem nach dem halben Jahr ist die Beweislastumkehr.
Nach einem halben Jahr muss der Käufer beweisen, dass das Problem von Anfang an vorlag.

Trotzdem gilt das während des gesamten Gewährleistungszeitraum, nur das nach nem halben Jahr die Beweislastumkehr wirkt.
 
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