Wie schon dargestellt: Garantie ist freiwillige Leistung des Herstellers, manchmal auch des Verkäufers. Insofern gibt es für Garantie keine (gesetzlich) vorgeschriebene Zeit / Frist und über den Umfang der Garantie (die Leistung de erbracht wird). Die Gewährleistung beträgt 24 Monate. Hierbei gilt: Die ersten 6 Monate wird ein Herstellungsfehler angenommen, die Fehler muß der Händler auf seine Kosten beseitigen, es sei denn, der Händler kann präzise und bestimmt nachweisen, dass der Käufer den Fehler verursacht hat (z.B. Handy ins Wasser gehalten). Zumutbar für den Kunden sind in der Regel 2 Reparaturversuche, danach hat der Kunde das Rückgaberecht gem. Gestz gegen Erstattung des Kaufpreises in bar. Ab dem 7. Monat muß der Käufer dem Händler nachweisen, dass der Fehler produktionsbedingt ist und nicht durch seine Handhabung entstanden ist. Das ist natürlich schwer zu belegen. Ansprechpartner im Sinne des Gesetzes ist immer der Händler NICHT der Hersteller. Deshalb das Gerät immer zum Händler bringen. Man kann darauf achten, dass es auch Händler gibt, die eine freiwillige Garantie über einen freiwilligen Zeitraum anbieten, manchmal sogar sehr weitgehende Garantieleistungen. So z.B. Berlett: 12 Monate Garantie, bei Fehlern Umtausch ohne Reparaturversuch und / oder Rücknahme gegen Bargeld (Verkaufspreis). Man braucht sich dann nicht auf vielleicht langfristige Reparaturen vertrösten zu lassen. Wie immer gilt: Man muß seine Rechte kennen und ggf. auch mal energisch einfordern. Tipp: Reklamation bei vollem Laden machen, dann bekommen andere Käufer / Interessenten das mit und der Händler ist zu Kompromissen viel schneller bereit um sein Image zu wahren.