Dr. McCoy
Fleet Admiral
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Ja, das ist gesetzlich so vorgeschrieben, dass diese Option besteht.Steffffan79 schrieb:Wenn man die Nummer auf jeden Fall portieren kann auch bevor der Vertrag gekündigt werden kann..
https://www.gesetze-im-internet.de/tkg_2021/__59.html#:~:text=(1) Anbieterwechsel und Rufnummernmitnahme erfolgen,während des Anbieterwechsels ausreichende Informationen.
Für die Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass der Endnutzer jederzeit die Mitnahme der ihm zugeteilten Rufnummer verlangen kann. Der bestehende Vertrag zwischen dem Endnutzer und dem Anbieter öffentlich zugänglicher Mobilfunkdienste bleibt davon unberührt. Auf Verlangen hat der abgebende Anbieter dem Endnutzer eine neue Rufnummer zuzuteilen.