Illegale Downloads - wie schnell könnte man einen Brief vom Anwalt bekommen?

Jensos schrieb:
im prinzip ist den ihr gesamtes vorgehen rechtlich fragwürdig aber in deutschland kommen sie ja damit durch...

Ja sowas habe ich mir gedacht. Ich bin Österreicher deshalb kenne ich mich mit dem deutschen Recht nicht so wirklich aus.
Danke für die Antwort :)


LG

Rehrei
 
wo ist "hier"?


edit:
Schwizermann schrieb:
Ja wo denn wohl in deutschland

und das ist natürlich klar, weil mit "hier" nimmt man automatisch "deutschland" an :rolleyes:
nur weil es computerbase.de ist, bedeuted es nicht sofort, dass hier nur deutsche anwesend sind, und da es gerade bei solchen fragen unterschiede gibt, sollte man vielleicht einfach mal präzisieren wo man wohnt, wenn jemand danach fragt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Für solche Themen und fragen kann ich dir den Youtubekanal von Christian Solmecke empfehlen. Er ist Anwalt einer Kanzlei für Medienrecht und Spezialist für derartige Themen. Und gerade zu deinem Thema gibt es sogar ein passendes Video:
https://www.youtube.com/watch?v=i0wOpbvEdLA
 
Zuletzt bearbeitet:
Also ich denke dann mal, so acht Wochen muss man abwarten, wie es ein Vorredner erklärt hat, das finde ich realistisch.
 
Nur um kurz was zu klären: Wenn du hochgeladen hast, was bei Torrents nahezu immer immer der Fall ist, hast du wahrscheinlich kopierrechtlich geschütztes Material verteilt. Das wird verfolgt. Soviel sollte klar sein.
 
Ich habe die Datei ja nicht komplett runtergeladen.
Ergänzung ()

Die Datei konnte ich auch nicht abspielen, da dass nicht ging, weiß nicht warum, wahrscheinlich nicht komplett runtergeladen.
 
miac schrieb:
Strafbar ist natürlich schon das Downloaden. Aber verfolgt wird es wohl noch nicht so stark.
Das wäre ein privater Einzelfall bei dem der rechtliche Schaden gerade mal der Wert des digitalen Inhalts, also bei einem Film, die Kosten der DVD wären. Besitzt man das Original wäre das sogar eine Grauzone.
Die Abzocke wird ja dadurch untermauert, dass man vorrausetzt, das man das A) vorsätzlich und B) gewerblich macht. Es wird dabei ein imaginärer Schaden ausgedacht, in dem man annimmt, man verteilt den Inhalt an zig Leute (die es stattdessen gekauft hätten).
Die ganze Basis ist großer Unfug, aber in unserem Rechtssystem leider so drin.

Für dein Beispiel besteht die Gefahr, einfach deshalb weil 15 Minuten lang ein für Jeden ein digitaler Inhalt zugänglich war.
Wird das mitgeloggt, wird die IP erfasst und es gibt eine Abmahnung, weil vorsätzlich und gewerblich Jedem ein Inhalt zugänglich gemacht worden ist. Ist dieser Fall einmal angefangen, kann sie das Thema 3 Jahre hinziehen, erst dann greift eine Verjährung.
 
Es geht nicht um den Download. Bei non-leecher Torrentprogrammen wirst du immer auch hochladen. Dabei ist egal, ob du 1% oder 100% heruntergeladen hast. Das Seeden (Teilen der Datei mit anderen Downloadern) geschieht bereits beim ersten fertigen Chunk (kleiner Dateischnipsel).
Übrigens sind Kanzleien als Vertreter der Rechteinhaber hiervon ausgenommen.
 
es ist egal, ob du das ganze runtergeladen hast oder nur 1kb des files. sobald der anwalt vom rechteverwalter den auftrag bekommt diesen verstoss zu Anden, wird mit speziellem tool die ip mitgeloggt. dieser anwalt muss nur deinem provider eine verfügung schicken, der wiederum weiss, wer die besagte ip zu dieser zeit benutzt hat (also du oder deine familie) und schon hat er die adresse und schickt dir eine unterlassungserklärung. punkt. schluss. aus
 
Nö, damit ist es noch lange nicht aus. Siehe das oben verlinkte Video. Die aktuelle juristische Lage ist gerade im Wandel und es ist durchaus möglich, dass der Upload von Datenfragmenten wie im geschilderten Falle bald keine ausreichende Grundlage mehr für einen Rechtsverstoß ist. Damit wird es auch schwierig, eine Grundlage für eine Abmahnung bzw. Klage seitens des Rechteinhabers zu rechtfertigen.

Dazu kommt eine weitere Frage: Ist Schwizermann der Anschlussinhaber? Wenn nicht, dann wird die abmahnende Kanzlei deutlich mehr Aufwand haben, den tatsächlichen Schuldigen ausfindig zu machen und vermutlich schnell aufgeben. Beispiel:
https://youtu.be/upIFkoVuLiE

Trotzdem würde ich schonmal etwas Geld zur Seite legen, eine Verteidigung in dem Falle ist ja auch nicht kostenlos zu haben, zumal man teils in Vorleistung gehen muss. Dass eine Abmahnung sehr wahrscheinlich ist, das ist Konsens. Ob sie heutzutage noch durchsetzbar ist, kann bezweifelt werden. Zumal das Geschäftsmodell bei Abmahnungen ja hauptsächlich daraus besteht, Leuten Angst zu machen um sie dazu zu bringen die Schuld voreilig anzuerkennen und damit die geforderte Summe zu zahlen. In der Masse scheint es ja auch aufzugehen, aber nicht mehr lange.
Wichtig ist wie immer: Nichts vorschnell anerkennen und bezahlen. Und die Verteidigung fällt auch nicht vom Himmel, man muss sich gemeinsam mit einem eigenen Anwalt wehren.
 
Wie wehren?
Wenn die protokolldaten vorliegen? Willst du etwa sagen bei mir hat jemand eingebrochen und mit dem pc über meinen anschluss eine mp3 datei heruntergeladen?
 
Rehrei schrieb:
Machen sich die "IT Leute" dieser Kanzleien eigentlich auch strafbar dadurch, dass sie ja auch die gleichen Torrents seeden oder dürfen die das??
Sie müssen die Datei ja nicht mal gezwungenermaßen seeden. Es ist durchaus anzunehmen, dass die ermittelnden "IT-Leute" eine spezielle Client-Software nutzen, die nur Daten lädt, aber nichts von diesen geladenen Daten anbietet/rausschickt.
 
@Tom Keller @Rehrei

wenn sie den auftrag des rechte-inhabers bekommen, ist es relativ egal, dass sie die datei selber runterladen/seeden oder sonstwie abgreifen. die sind bestimmt nicht so doof, sich vorher keine "erlaubnis, diese urhebergeschützte datei mit allen mitteln ....." zu besorgen..
 
Reicht denn eine Erlaubnis aus? Ich bin zwar der letzte, der sich mit den entsprechenden Gesetzesgrundlagen auskennt - aber durch das Anbieten der Datei würden sie ja aktiv die Urheberrechtsverletzung fördern. Gerade mit der Erlaubnis des Rechteinhabers wirkt das ungefähr so, als ob jemand zuerst sein Eigentum verschenken lässt, um dann lautstark "Diebstahl!" zu rufen ;) . Zudem ist das Anbieten ja auch unnötig, da schließlich Uploader und nicht Downloader erwischt werden sollen.
 
naja, das wird ja tagtäglich und weltweit gemacht... z.t. auch mit der erlaubnis des staatsanwaltes... drogen... menschenhandel... waffen... glücksspiele... usw. da wird was angeboten und dann klicken die handschellen. wieso sollte das digital anders laufen?
 
Schwizermann schrieb:
Also ich denke dann mal, so acht Wochen muss man abwarten, wie es ein Vorredner erklärt hat, das finde ich realistisch.

NEIN.

es wurde dir doch schon gesagt das es bis 3 jahre dauern kann.

ich kenne welche wo es nach einem jahr post gab vom anwalt.
Ergänzung ()

Schwizermann schrieb:
Ich habe die Datei ja nicht komplett runtergeladen.
Ergänzung ()

Die Datei konnte ich auch nicht abspielen, da dass nicht ging, weiß nicht warum, wahrscheinlich nicht komplett runtergeladen.

das spielt keine rolle.
du hast angefangen zu laden und das reicht aus um erwischt zu werden.
ein bekannter wurde für 10min saugen belangt, ~980euro. dabei spielt es keine rolle ob die datein vollständig sind oder du damit nichts anfangen kannst
 
Zurück
Oben