Illegale Downloads - wie schnell könnte man einen Brief vom Anwalt bekommen?

chrigu schrieb:
naja, das wird ja tagtäglich und weltweit gemacht... z.t. auch mit der erlaubnis des staatsanwaltes... drogen... menschenhandel... waffen... glücksspiele... usw. da wird was angeboten und dann klicken die handschellen. wieso sollte das digital anders laufen?
Soweit ich weiß dürfen das aber nur polizeiliche Ermittler mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft (ist wohl zumindest in den meisten Ländern so). Hier gehts aber um private Ermittler bzw. um Ermittlungsfirmen, die einzig und allein im Auftrag der Kanzleien der Urheberrechtsinhaber handeln.

Wobei... ersteres gilt ja für Strafrechtsverstöße, während letzteres Urheberrechtsverstöße sind. Neben unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen werden daher höchstwahrscheinlich auch andere Maßstäbe anzulegen sein. Trotzdem: da könnte ein Rechteinhaber ja auch genausogut auf seiner Page ein Musikstück oder einen Film über das Torrent-Netzwerk anbieten, das Angebot entfernen und alle, die es dann weiter anbieten, wegen Urheberrechtsverletzung belangen :lol: .

Abgesehen davon war es meines Wissens schon zu eD2K-Hochzeiten so, dass die ermittelnden Firmen das Anbieten von urheberrechtlich geschütztem Material tunlichst vermieden haben. "Bestenfalls" wurden Dummy-Dateien mit gefälschten Hash-Werten über modifizierte Client-Software angeboten, aber keinesfalls das Original. Daher würde es mich wundern, wenn es bei Torrents anders wäre. Es ist schließlich meiner Ansicht nach riskant (denn wer weiß, ob das im Falle einer Zurwehrsetzung eines Abgemahnten und einer darauf folgenden Gerichtsverhandlung nicht sogar gegen die Ermittler verwendet werden kann) und eben auch unnötig. Die reinen Downloader bringen schließlich kein Geld, sondern einzig und allein die Uploader. Deshalb dürfte es ja eher im Sinne der Ermittler sein, mit ihrer Client-Software den Eindruck zu erwecken, dass sie noch kein einziges Stück der Datei geladen haben und diese sich daher mit so vielen Seedern wie möglich verbindet. Alles andere würde die Anzahl der Seeder nur einschränken oder verfälschen.

Sind aber auch nur Vermutungen meinerseits. Die ermittelnden Firmen schweigen sich schließlich darüber aus, wie sie ermitteln. Ob aus geschäftlichen Gründen oder aufgrund der Tatsache, dass man ihnen daraus einen Strick drehen könnte, sei mal dahingestellt ;) .
 
Zuletzt bearbeitet:
Kommt auch darauf an in welchem Land der Server steht wo du runterladen tust
 
Es geht aber nicht um "vom Server runterladen", sondern um dezentrales Filesharing.
 
moshimoshi schrieb:
Wie wehren?
Wenn die protokolldaten vorliegen? Willst du etwa sagen bei mir hat jemand eingebrochen und mit dem pc über meinen anschluss eine mp3 datei heruntergeladen?
Na ist doch logisch, nicht einfach blind zahlen, sondern mit einem eigenen Anwalt über die Thematik sprechen. Ich habe bereits zwei Videos verlinkt, in denen ein Anwalt über das Thema spricht. Im einen Fall wurde das Verfahren eingestellt, weil die Tat nicht vom Anschlussinhaber, sondern einem Familienangehörigen und nicht vom abgemahnten Anschlussinhaber durchgeführt wurde. Sippenhaft gibt es zum Glück in Deutschland nicht. Im anderen kann es ebenfalls darauf herauslaufen, dass das Verfahren eingestellt wird und die Abmahnung verpufft. Und es gibt noch zig weitere Fälle.

Abmahnungen sind ein Geschäft mit Einschüchterung und Angst. Ja, es gibt rechtliche Grundlagen und eine Rechtfertigung dafür, trotzdem sollte es keine Einnahmequelle für zweilichtige Kanzleien sein, die damit überzogene Forderungen stellen.

Und bedenkt bitte, dass in Deutschland Honeypots nicht erlaubt sind. Wir können davon ausgehen, dass die abmahnenden Kanzleien keine Daten seeden müssen. Wahrscheinlich müssen sie nichtmal den Download aktiv durchführen, um die IPs der Seeder zu sehen. Zwar kennt niemand die Methoden der Kanzleien, dass sie aber gewöhnliche Torrentsoftware nutzen ist extrem unwahrscheinlich. Lasst uns also die Mistgabeln wieder einpacken.


pupsi11 schrieb:
das spielt keine rolle.
du hast angefangen zu laden und das reicht aus um erwischt zu werden.
ein bekannter wurde für 10min saugen belangt, ~980euro. dabei spielt es keine rolle ob die datein vollständig sind oder du damit nichts anfangen kannst
Wann war des denn bitte? 980€ klingt danach, als wäre das schon ein, zwei Jahre her. Einerseits sind heute die Summen etwas geringer, es sei denn, man erkennt sofort die Abmahnung samt überzogenen Kosten an. Andererseits ist es möglich, dass sich die Rechtslage bald in dem Punkt ändert. Schaut denn niemand die von mir verlinkten Videos an? Die sind dann auch noch die einzigen externen Referenzen und damit keine Mumaßungen von Laien, aber gerne könnt ihr eigene Quellen dagegen einbringen. Man muss auch kein Jurist dazu sein, bin ich auch nicht. Aber was dort von einem Juristen gesagt wird, widerspricht dem, was hier dauernd gepredigt wird. Hier nochmal:
https://www.youtube.com/watch?v=i0wOpbvEdLA

Und bevor mir jemand unterstellt, ich würde Schwizermanns Verhalten gutheißen oder verteidigen wollen: Er wird seine Strafe schon noch erhalten. Entweder durch Zahlung der Abmahnkosten oder durch das eigene Vorgehen dagegen. Wer noch nie einen Prozess am Laufen hatte, der weiß nicht, wieviel Nerven und auch Geld das alles kostet. Der aktuelle Thread zeigt ja auch schon, dass er sich Sorgen macht, das spricht durchaus für Reue.
 
1337 g33k schrieb:
Wann war des denn bitte? 980€ klingt danach, als wäre das schon ein, zwei Jahre her. Einerseits sind heute die Summen etwas geringer, es sei denn, man erkennt sofort die Abmahnung samt überzogenen Kosten an. Andererseits ist es möglich, dass sich die Rechtslage bald in dem Punkt ändert. Schaut denn niemand die von mir verlinkten Videos an?

ich hab ja kene jahreszahl gesagt, auch nichts zum "was bezahlt" wurde oder nicht. :) geht ja schließlich niemand was an.

und das video kenne ich.
 
Gut, dann habe ich wohl den falschen Schluss gezogen aus der geforderten Summe. Ich bitte um Verzeihung.
In seinen anderen Videos nennt Solmecke ja regelmäßig die aktuellen mit Abmahnungen verbundenen Kosten. Das habe ich nochmal herausgesucht um meine Vermutungen verbessern zu können. Die dort genannten Filme waren mit Kosten um 800€ verbunden, davon 600€ Schadensersatz. Also sind die Abmahnkosten an sich schon geringer, die Gesamtsumme passt aber. Der Schadensersatz wirkt aber trotzdem ziemlich überzogen. Und um alle auf den selben Stand zu bringen hier die von mir konsultierte Quelle zu heutzutage üblichen Abmahnkosten:
https://www.youtube.com/watch?v=nCd6xKK7YwU
 
ist schon ok. es ging ja ums prinzip mehr nicht.
also egal wie lang man zieht, usw.

noch was zu dem anwalt aus dem video. die person die ich kenne und betroffen war hat sich mit der kanzlei in verbindung gesetzt gehabt. die wollten "wo das passiert war" fast 400 Euro haben damit die einem helfen. (und das alles nur online)
sucht euch wenn nötig einen Medienanwalt in der nähe)
 
Puh, nicht wenig. Aber weniger als die Abmahnung. Und ein guter Anwalt arbeitet wie gesagt auch nicht umsonst. Allein für eine Erstberatung, in der man nur die Situation erklärt, kostet ja schon 40€* oder so. Mit der von dir genannten Summe hätte man ein BluRay-Regal recht ordentlich befüllen können. Schade um's Geld.

Edit: *Danke für die Korrektur an pupsi.
 
Zuletzt bearbeitet:
erstberatung kostet 10 euro.
ein medienanwalt in der nähe will ca. 100 euro. das schon ein erheblicher unterschied.
wobei es kommt halt drauf an, wer mahnt ab, musik wenn ja wieviele lieder, dann mehrer künstler.
film, welcher film, von welchem studio istr der film, welche kanzlei usw.

und wer wenn er erwischt wird bezahlt ist selber schuld. anwalt suchen, bei dem die karten auf dem tisch und dann hat man gute chancen.
 
Ob das soviel billiger kommt als 1x Strafe zahlen ist fragwürdig... ich erinnere mich an jenes (war aber nix mit Downloads): der zu Rate gezogene Rechtsanwalt tätigt 1 Anruf irgendwohin, am nächsten Morgen kommt eine Rechnung von 180€ (wegen 1 Anruf). Der Rechtsanwalt stellt alles in Rechnung was geht. Man kann sich ausmalen wie schnell das auf Unsummen anwächst.

Es gilt zwar, dass der Kläger alle Kosten zu bezahlen hat, wenn der Angeklagte gewinnt, aber wenn es zu keiner Einigung kommt bzw. der Fall niedergelegt wird, bleibt der Angeklagte auf den Kosten sitzen. Diese können leicht das doppelte oder mehr des ursprünglichen Strafbetrags überschreiten.

Ich will damit nicht sagen, dass man immer klein beigeben soll, aber man muss sich bewusst sein, auf was man sich einlässt.
 
franzerich schrieb:
Ob das soviel billiger kommt als 1x Strafe zahlen ist fragwürdig..

wenn du ein mal zahlen tust ist das ein eingeständnis, dann kann dir die kanzlei nach belieben weitere abmahnungen schicken.
(mal salop ausgedrückt)
 
Ja, leider. Egal was man macht, es bleibt eine Kostenzwickmühle. Da hilft nur ein ehrlicher, redlicher Mensch zu werden :)
 
Das große Stichwort ist ja hier die modifizierte Unterlassungserklärung, die man abgeben sollte. Bei Anerkennung der Vorwürfe verpflichtet man sich in der Regel ja auch zu hohen Strafzahlungen bei erneuten Verstoßen an die Kanzlei bzw. Rechteinhaber. Aber das ist ja längst bekannt.
 
nö das ist falsch.@franzerich

medienanwalt nehmen, den anwalt bezahlen, was wie ich schon sagt eigentlich nicht mehr wie um die 100 euro kostet. dann sollte das thema aber durch sein und auch keine kosten mehr kommen. auch keine abmahnungen mehr von der kanzlei. das stichwort hei\t; modifizierte Unterlassungserklärung
(auf genaue einzelheiten verzichte ich hier. weil das auch von anwalt zu anwalt unterschiedlich ist. )
 
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