INTEL - CPU Garantie nur für Erstkäufer ?

modiple

Lt. Commander
Registriert
Feb. 2008
Beiträge
1.097
Also ich hab folgendes Problem:

Habe jetzt eine C2D e8400 günstig bekommen. Sie ist neu (1 Monat) und mit Rechnung (auf den Namen ausgestellt, von dem ich die CPU habe).

Nun habe ich (hatte nichts anderes zu tun) mir mal den "Beipackzettel" von der CPU durchgelesen, und dort unter dem Punkt Gewährleistung gesehen, dass nur der Erstkäufer diese in Anspruch nehmen kann. :(

Heisst das, dass ich im Falle eines defektes (was zwar selten vorkommt, aber es passiert ja immer mal), keine Chance habe die CPU zu reklamieren, weil ich ja nicht der Erstkäufer bin?
Ist sowas in Deutschland überhaupt rechtens?

Jetzt könnte man ja anmerken, dass im Falle eines defektes, ich die CPU vom Erstkäufer reklamieren lassen könnte. Aber man weiß ja nicht wann sowas passiert, und ob ich dann noch Kontakt zu diesem habe.

Eigentlich müsste es doch ausreichen, dass ich die Rechnung habe, und diese dann im Falle einer Rekla einfach vorlege!?

Vielleicht "schwirrt" hier ja einer rum, der mir dazu eine genaue Auskunft geben kann.
 
Die Garantie ist freiwillig, und damit kann der Hersteller sagen, dass selbige nicht übertragbar ist.
 
Also kann ich nur hoffen, dass die CPU nochlange hält, und ich kein "Montagsprodukt" habe (wie man ja so schön sagt). :freak:

Ist ja schon blöd. Da denkt man (ich), man spart, aber wenn man Pech hat dann doch am falschen Ende.

Wenn ich das gewusst hätte, hätte ich doch etwas mehr ausgegeben und mir einen beim Händler gekauft.
Na ja. Man lernt ja nie aus.
 
Der übliche Verwechsler.

Gewährleistung bekommst 2 Jahre vom Händler. Innerhalb der ersten 6 Monate muss der beweisen, dass du die CPU vorsätzlich geschrottest hast. Danach musst du nachweisen, dass du die CPU nicht mutwillig geschrottet hast.

Garantie bekommst vom Hersteller. Der kann jegliche Garantiebedingungen bestimmen, denn die Garantie ist eine freiwillige Leistung vom Hersteller.
 
Zurück
Oben