Das ein gerichtsverfahren keine unschuld beweisen muss ist mir klar, aber solang das verfahren noch nicht beendet ist mit dem ergebnis, dass sie unschuldig sind.
Hat man doch das gute recht anzunehmen, dass sie es nicht sind (das bleibt an der stelle ja jedem selbst überlassen, was für ein bild er sich über die sache macht), den die gründe die ich angesprochen habe bzw. die beschuldigungen sind auch punkte in den anklagen (formulierung lass ich hier mal außer acht) und solange die von einem richter noch nicht als nichtig erklärt worden sind, besteht das recht darauf hin zuweisen.
Allerdings sollte man da auch erwähnen, dass dies bestandteil eines aktuellen gerichtsverfahren ist, wo das urteil noch offen ist, da gebe ich dir recht.
Und darüber hat nun jeder die freie wahl wie er sich seine meinung bildet, so sehe ich das.
Zu 2. verstehe ich nicht wie du da auf althaus kommst? Vielleicht habe ich mich da etwas undeutlich ausgedrückt, mir ging es hierbei nur um die verfahren die gegen intel laufen.
Zu der quelle, ein ausführliches protokoll konnte ich leider in google nicht finden, wobei es denk ich sicher interessant gewesen wäre und auch informativ. aber das sowas in den umlauf kommt ist wohl gegen die interesse von intel, denk ich. Aber was hierbei zählt, ist das es zu einer vorurteilung gekommen ist und die richter werden ja schon ausreichende gründe für eine verurteilung gehabt haben, sonst wäre es ja sicherlich nicht dazu gekommen.
Ob es vermutungen, gerüchte oder anschuldigungen sind, darüber lässt sich streiten und ich bin mir sicher dazu gibt es viele unterschiedliche meinungen.
Für mich steht aber fest, dass es handfeste beweise gibt (wäre schön, wenn AMD diese offen legen würde), da sonst diese ganze aperator nicht ins rollen gekommen wären, denn wenn es z.b. ein gerücht ist, wäre es schon längst widerlegt worden und verschwunden
Denoch erwarte ich die urteile mit spannung und dann werden wir hoffentlich sehen, wie weit meine behauptungen bestätigt werden (wobei ich diese aus den medien entnommen habe) oder eben nicht zutreffen.
mfg