Hallo,
Ich habe über Ebay von einem gewerblichen Verkäufer am 9.12.13 ein gebrauchtes iphone Gerät erworben.
Dieses Gerät (iphone 5) ist am 9.06.14 einfach ausgegangen und lässt sich nicht mehr einschalten.
Ich habe das Gerät nicht modifiziert oder fallen lassen, es ist einfach ausgegangen.
In der Rechnung stand, dass ich 1 Jahr Gewährleistung auf das Gebrauchtgerät habe.
Ich wollte natürlich davon Gebrauch machen und habe den Händler kontaktiert.
Nach 3-4 Tagen und vielen Anrufen bei ihm, hab ich endlich eine Antwort erhalten.
Ich sollte das Gerät zu Überprüfung der Gewährleistungsansprüche an ihn schicken.
Das habe ich auch getan. Nach etwa einer Woche kam das Gerät zurück mit einem Schreiben.
Da steht "Im Rahmen unserer Gewährleistung haften wir nur für Fehler, die bereits bei Lieferung vorhanden waren."
"Die Geräte werden vor Verkauf von uns ausführlich geprüft und für jedes Gerät ein Prüfungsprotokoll angefertigt."
"Dies besagt in Ihrem Fall, das der Artikel unser Haus in einwandfreiem Zustand verlassen hat."
Also mein Anspruch wurde abgelehnt mit der Begründung, dass "der Fehler nicht beim Kauf vorhanden war"
Ich hatte früher noch in der Schule was von der Beweislast-umkehr gelernt, die nach 6 Monaten eintritt.
Das Gerät ist genau am letzen Tag kaputt gegangen (9.Juni).
Es ist jetzt etwas zu kompliziert für mich. Bin ich jetzt im Recht oder der Händler?
Falls Ihr noch Fragen habt, fragt mich ruhig
Ich bitte um Rat.
Gruß,
Cordis
Ich habe über Ebay von einem gewerblichen Verkäufer am 9.12.13 ein gebrauchtes iphone Gerät erworben.
Dieses Gerät (iphone 5) ist am 9.06.14 einfach ausgegangen und lässt sich nicht mehr einschalten.
Ich habe das Gerät nicht modifiziert oder fallen lassen, es ist einfach ausgegangen.
In der Rechnung stand, dass ich 1 Jahr Gewährleistung auf das Gebrauchtgerät habe.
Ich wollte natürlich davon Gebrauch machen und habe den Händler kontaktiert.
Nach 3-4 Tagen und vielen Anrufen bei ihm, hab ich endlich eine Antwort erhalten.
Ich sollte das Gerät zu Überprüfung der Gewährleistungsansprüche an ihn schicken.
Das habe ich auch getan. Nach etwa einer Woche kam das Gerät zurück mit einem Schreiben.
Da steht "Im Rahmen unserer Gewährleistung haften wir nur für Fehler, die bereits bei Lieferung vorhanden waren."
"Die Geräte werden vor Verkauf von uns ausführlich geprüft und für jedes Gerät ein Prüfungsprotokoll angefertigt."
"Dies besagt in Ihrem Fall, das der Artikel unser Haus in einwandfreiem Zustand verlassen hat."
Also mein Anspruch wurde abgelehnt mit der Begründung, dass "der Fehler nicht beim Kauf vorhanden war"
Ich hatte früher noch in der Schule was von der Beweislast-umkehr gelernt, die nach 6 Monaten eintritt.
Das Gerät ist genau am letzen Tag kaputt gegangen (9.Juni).
Es ist jetzt etwas zu kompliziert für mich. Bin ich jetzt im Recht oder der Händler?
Falls Ihr noch Fragen habt, fragt mich ruhig
Ich bitte um Rat.
Gruß,
Cordis