Ist das als BKW erlaubt?

habichtfreak

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Hallo,

wir haben aktuell als BKW das was gesetzlich erlaubt ist, also 2kWp Modulleistung. Unser "Speicher" ist dank altem (rückwärtslaufendem) Zähler das Netz. Natürlich ist die Anlage angemeldet, irgendwann wird sicherlich jemand mit einem neuen Zähler vor der Tür stehen. Ob ein Speicher dann sinnvoll ist, welcher geeignet ist etc. darum geht es mir gar nicht. Was mich interessiert: Gesetzlich sind maximal 800W aus dem Wechselrichter (ggf. Summe aller WR) erlaubt. Wenn es mehrere WR gibt die ins Netz einspeisen ist die Sache klar.

Nehme ich aber mal als Beispiel die Speicher von Sunlit und ihr EV3600 Modul, dann ist dort ja auch ein WR drin.

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Der speist zwar nicht ins öffentliche Netz ein, aber ist es erlaubt, zB einen großen Verbraucher wie eine Klimaanlage dort über den internen Wechselrichter laufen zu lassen und zeitgleich bis 800W ins Hausnetz einzuspeisen? Oder muss auch hier die Summe aller WR max. 800W betragen? Falls man das System als reine Inselanlage aufbaut erübrigt sich die Frage, klar. Aber es geht mir explizit um den Fall mit WR ins Hausnetz einzuspeisen und gleichzeitig über die Steckdosen des EV3600 Modul ebenfalls Strom zu nutzen. Gibt es in diesem Fall etwas zu beachten oder bleibt alles beim alten: Der WR der ins Hausnetz einspeist darf maximal 800W leisten, über das EV3600 Modul kann ich zusätzlich so viel Verbraucher anschließen wie das System schafft zu versorgen?

Gruß habichtfreak
 
Dein letzter Satz ist richtig. Die zusätzlich angeschlossenen Gerät und die vom Sunlit dafür bereitgestellte Leistung sind ja unabhängig vom Netz. Die Frage ist, ob das Klimagerät auch versorgt wird wenn die Sonne gerade nicht scheint (und der Akku leer ist).
 
Es geht um die mit dem Hausnetz verbundene Abgabeleistung. Wenn die nur 800W beträgt ist alles i.O.
 
Ich weiß zwar nicht, warum das nicht erlaubt sein sollte, aber in Deutschland ist alles möglich.

Ich sag Dir wie es ist. Mir wäre das sch... egal.

Warum sollte da jemand vor der Tür stehen?
Solange Du einen Drehscheibenzähler hast, ganz sicher nicht.
Und bei diesen Leistungen interessiert das auch sonst niemanden.
 
IBISXI schrieb:
Warum sollte da jemand vor der Tür stehen?
Solange Du einen Drehscheibenzähler hast, ganz sicher nicht.
Spätestens wenn man es übertreibt und der Jahresverbrauch zu weit sinkt oder sich gar umkehrt.
 
Was geht es den Energieversorger an, wie weit der Jahresverbrauch sinkt?
Und interessieren wird ihn das auch nicht.
Und weshalb sollte er deshalb vor der Türe stehen?
 
Die 800W-Regel gibt es, damit Deine Buchte nicht abfackelt.
Wenn die Klima ne eigene Leitung hat, dann fackelt die Buchte nicht ab und alles ist schön.
 
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HisN schrieb:
Wenn die Klima ne eigene Leitung hat, dann fackelt die Buchte nicht ab und alles ist schön.
Dann muss die Einspeisung aber vor dem Automaten erfolgen und das ist dann ebenso nicht mehr zulässig.



HisN schrieb:
Die 800W-Regel gibt es, damit Deine Buchte nicht abfackelt.
Richtig, denn zu den abgesicherten wert des Automaten, welche die Leitung vor Überlast schützt, kommen diese 800w noch hinzu.

Mehr wird es aus technischer Sicht auch nicht erlaubt werden, da das Gefahrenpotential steigt.
 
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IBISXI schrieb:
Was geht es den Energieversorger an, wie weit der Jahresverbrauch sinkt?
Und interessieren wird ihn das auch nicht.
Und weshalb sollte er deshalb vor der Türe stehen?

Weil sie bares Geld verlieren.

Mit Ferraris Zähler "rentiert" sich ein BKW erst so richtig.
Sobald dieser in einen digitalen 2-Richtungs-Zähler getauscht wird, spart man sich im Prinzip nur noch die Grundlast.

Halbes Jahr hats bei mir gedauert, dann wurde der Zähler getauscht.
 
@IBISXI Wahrscheinlich interessiert es ihn erstmal nicht, aber eine Anlage, deren Generatorleistung 2kWp und vor allem 800VA nicht übersteigen darf, hat einen erwartetet Jahresertrag. Wenn jemand jahrelang 4000kWh verbraucht hat und auf wundersame Weise seit Inbetriebnahme eines "BKW" nur noch 500 verbraucht, könnte der ein oder andere aufmerksam werden, diese Differenz ist physikalisch nicht möglich. Und wie gesagt, wenn der Verbrauch negativ wird isses eh klar, dass jemand gucken kommt.
Die Energieversorger bilanzieren auf reellen Verbrauchswerten und berücksichtigen nach wie vor Erzeugungsanlagen, auch die kleinen.
 
Du darfst nur ein BKW verbauen. 2 WR bedeutet 2 BKW, und das ist nicht erlaubt. Natürlich kannst du mehr als 800 W erzeugen, und du kannst auch 2 WR mit 2 BKW verwenden. Allerdings gilt diese Anlage dann als PV-Anlage und muss andere Richtlinien erfüllen.
 
yxcvb schrieb:
Du darfst nur ein BKW verbauen. 2 WR bedeutet 2 BKW
So pauschal ist diese Aussage nicht korrekt.

Du darfst pro Zähler Wechselrichter mit einer einer Abgabeleistung von insgesamt 800W verbauen.

Du kannst auch zwei Wechselrichter mit je 400W auf einen Zähler anmelden.
 
Bei meinem Vater haben 4x 500W Paneele verbaut. Um die Effizienz bei schlechtem Wetter zu steigern.
2 der Paneele laufen über einen Speicher, die mit dem Ausgang des Wechselrichter nichts zu tun haben.
Somit kann man ebenfalls mehr als 800w nutzen.
 
@Skudrinka damit kannst du trotzdem das 2kWp Limit nicht aushebeln.

Ich könnte theoretisch 8 Module an meinen Noah Stack anschließen. Diese wären dann auch nicht mit dem Wechselrichter verbunden. Die gesamte Anlage hätte dann trotzdem mehr als 2kWp und wäre nicht anmeldefähig als Steckersolaranlage.

Wie kommt denn bei deinem Vater der Strom wieder raus aus dem Speicher? Hat der einen integrierten WR + Schuko Dose verbaut? Falls ja, dann ist es vollkommen irrelevant und hat ja mit dem angemeldeten BKW gar nix zu tun.
 
SaxnPaule schrieb:
damit kannst du trotzdem das 2kWp Limit nicht aushebeln.
Der Ausgang des Speichers läuft selbstverständlich über den Wechselrichter mit 800w Ausgangsleistung.
Nur in dem Moment der "Produktion" kann man mehr wie 800w "verwerten", in dem ein Teil gespeichert wird.

Hoffe habe dich nicht falsch verstanden:)
 
Solange ein Inselbetrieb vorliegt kannst du die Anlage so bauen wie du willst.

Nur am Netz gelten die Vorschriften mit 2kwp oder 800w AC.

Ne Anlage mit 5 Kwh zu bauen, damit nen mobilen zu laden und denn dann im Haus zu verwenden wäre z.B. möglich.

Oder einfach ne getrennte Steckdose für Bkw und die Inselanlage.
 
Knighty schrieb:
Die Frage ist, ob das Klimagerät auch versorgt wird wenn die Sonne gerade nicht scheint (und der Akku leer ist).
Klimaanlage war nur ein Beispiel für einen großen Verbraucher um den zusätzlichen Strom "wegzukriegen" denn 2000W Panelleistung bringen ja viel mehr als die maximal 800W die man einspeisen darf. Und wenn ein neuer Zähler drin ist, würde ich den Speicher auch nur so viel einspeisen lassen, wie benötigt wird um nichts zu verschenken. Wenn man das macht, hat man eher das Problem, dass man nicht weiß wohin mit der Energie.

Und wenn die Sonne nicht scheint, kann man die Klimaanlage ja auch mal einen Tag aus lassen
IBISXI schrieb:
Was geht es den Energieversorger an, wie weit der Jahresverbrauch sinkt?
Und interessieren wird ihn das auch nicht.
Und weshalb sollte er deshalb vor der Türe stehen?
Das interessiert ihn durchaus. Als unser Gasverbrauch vor einigen Jahren um 75% gesunken ist, stand auch jemand vor der Tür und wollte prüfen ob der Zähler manipuliert wurde (was auch nicht schwer ist, aber ich sollte wohl nicht schreiben wie es geht). Als sie sich davon überzeugt hatten, dass jetzt mit Ofen geheizt wird, waren sie zufrieden.

HisN schrieb:
Die 800W-Regel gibt es, damit Deine Buchte nicht abfackelt.
Wenn die Klima ne eigene Leitung hat, dann fackelt die Buchte nicht ab und alles ist schön.
Da das Haus fast 90 Jahre alt ist und keiner so genau weiß auf welchem Stromkreis was läuft, haben wir das BKW direkt im Sicherungskasten vom Elektriker anklemmen lassen. Hat also nen eigenen Stromkreis.


danke an alle die mir meine Frage beantwortet haben. Es lassen sich also mehr als 800W gleichzeitig nutzen, wenn auch nur über einen Speicher.
 
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SaxnPaule schrieb:
Du darfst pro Zähler Wechselrichter mit einer einer Abgabeleistung von insgesamt 800W verbauen.

Du kannst auch zwei Wechselrichter mit je 400W auf einen Zähler anmelden.
Genauso
 
Zu dem Thema grad gestern einen Beitrag auf Youtube angeschaut, ein Solateur der im Studium auch Jura mit drin hatte. Seine Interpretation der Rechtslage: Es gibt eine Lücke. Du darfst an einen WR nur 2kW Module hängen. Aber theoretisch unbegrenzt viele an einen Speicher. An den Speicher dann den WR, der max 800W ins Netz liefert. Und theoretisch, wenn man die Installation dafür hat und den Stromverbrauch messen kann, könnte man auch 3 WR mit 10A max ans Hausnetz anschließen (natürlich nur bei 3 Steckdosen mit drei Phasen ohne weitere Abgänge/Verbraucher) und die Einspeisemenge auf tatsächliche 800W begrenzen. Damit wäre man Gesetzeskonform. Zumindest aktuell. Alles mit BKW einfach Anmeldung. Allerdings würde ich empfehlen, für die Anmeldung dann ein richtiges BKW zu kaufen, was wirklich nur einen WR mit 800W beinhaltet. Nach der Erstanmledung dann erweitern und nachmelden, wobei ich da keine Erfahrungen habe, wie das im System abgelegt werden muss.
 
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