Piktogramm schrieb:
Das Problem ist, dass man vorher mit der Staatsanwaltschaft Probleme hat und selbst zum Anwalt rennen muss. Da geht Material, Geld und viel Zeit flöten.
Die Probleme fallen ja weg, wenn ich vorher die Bedingungen erfülle, die im Text genannt werden. Das ist vermutlich ein ähnlicher Aufwand wie die Suche nach einem Anwalt, nur dass er im Vorhinein erfolgen kann. Klingt für mich jetzt auch nicht nach einer perfekten Regelung, aber wer aktiv auf die Suche nach Sicherheitslücken gehen
möchte, bekommt jetzt einen Rahmen, in dem er das straffrei tun kann.
hallo7 schrieb:
Das Gesetz sollte lieber regeln wie lange ein Hersteller Zeit hat die Lücke zu schließen. Ich würde mir da eine EU weite Meldestelle vorstellen, an die Lücken gemeldet werden können und die dann überprüft das die Lücken auch geschlossen werden. Dann mit Strafandrohung gegen die Hersteller.
Das wäre wünschenswert, ist aber keine Angelegenheit des StGB. Das würde ja erst greifen, wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden.
tomgit schrieb:
Muss aber für die Justiz wichtig sein, wer die Sicherheitslücke gefunden und den entsprechenden Organen gemeldet hat? Nur weil man nicht als Security Researcher gilt, soll man zufällig gefundene Sicherheitslücken nicht melden dürfen?
Das meinte ich ja mit "Unwissenheit...". Aus Sicht der Entdecker von Sicherheitslücken ist das ein Problem. Aber wie schon gesagt, zieht das Finden solcher Lücken in vielen Fällen eben auch einen Gesetzesbruch nach sich, der unvermeidbar ist. Die Behörden müssen dann der Sache nachgehen, weil sie sich sonst selbst strafbar machen würden.
Wahrscheinlich wäre eine Einrichtung, wie
@hallo7 sie gefordert hat, ein guter Kompromiss. Dann könnte man sich bei zufälligen Funden zumindest an eine Stelle wenden, die keine eigene Befugnis zur Strafverfolgung hat.