JDownloader KabelDeutschland Drosslung per VPN umgehen?

Hi,

richtig, und nachdem ich keinen Traffic über P2P oder OCH verursache, sondern regulären Traffic zu meinem VPN Anbieter ist alles im grünen Bereich.

OBWOHL man einvernehmlich dafür unterzeichnet hat und den Geschäftsbedingungen zugestimmt.

Und genau diese Geschäftsbedingungen aktzeptiere ich vollumfänglich und verstoße nirgends dagegen.

Vertragsklauseln muss man nicht interpretieren, wofür sie vielleicht gedacht sein könnten spielt keine Rolle. Fakt ist: wenn ich einen VPN nutze, was explizit nicht ausgeschlossen ist, verstoße ich nirgends gegen irgendwelche Klauseln - auch wenn du noch so darauf pochst, es macht das Ganze nicht richtiger.

Dreht das doch hin wie ihr wollt^^

Brauchen wir nicht, das erledigst ja du schon laufend...

VG,
Mad
 
Ok dann versuche ich es noch ein letztes mal und zwar mit einer Frage:
über welches Netz laufen die Daten wenn du oder sonst wer über ein VPN auf die genannten Dienste zugreifst/en?

Ohne KD könnte keiner auf die Dienste zugreifen, ob das mit einem VPN realisiert werden soll oder nicht spielt keine Rolle. Wenn es nicht KD wäre müsste man eben einen anderen ISP als Beispiel nehmen. Und genau das ist der Punkt. Die Klausel möchte die Auslastung reduzieren, die unweigerlich entsteht. Für den- derjenigen dem/der das aber unverzichtbar ist und diese Dienste benötigt sollte sich einen entsprechenden Vertragspartner aussuchen.
 
Hi,

über welches Netz laufen die Daten wenn du oder sonst wer über ein VPN auf die genannten Dienste zugreifst/en?

Und ich darf mein bezahltes Netz nicht vertragsentsprechend nutzen? Warum das bitte?

Ohne KD könnte keiner auf die Dienste zugreifen

Richtig, und dafür bezahle ich KD jeden Monat Geld.

Du verderhst die Tatsachen: ich darf und werde mein Netz vertragsentsprechend so auslasten wie ich das möchte. Wenn KD mit der überlast nicht klarkommt sollen sie Volumentarife anbieten, ganz einfach. Man kann nicht erwarten, dass ich meinen Anschluß nur nutze wenn es allen gerade passt - sonst muss man mir auch das Recht einräumen, den Vertrag nur zu zahlen, wenn es mir gerade passt! Einseitigkeit gibt es bei einem solchen Vertrag nicht!

Die Klausel möchte die Auslastung reduzieren, die unweigerlich entsteht.

Das ist aber doch deine Interpretation! Fakt ist: ich könnte mit einem legalen HTTP Download exakt die gleiche Last erzeugen. Oder mit einem Steam Download. Oder mit HD Streams. Oder ein Beispiel aus der Realwelt: eine 5-köpfige Familie, die Spotify, YouTube und Amazon Video nutzt. Alles legal, alles vertraglich abgedeckt, lastet die Leitung voll und ganz aus. Und jetzt?

VG,
Mad
 
Und ich darf mein bezahltes Netz nicht vertragsentsprechend nutzen? Warum das bitte?

Natürlich darfst du. Eben die durch die Klausel für P2P u. OCH Dienste bedingtes Volumen von 10GB am Tag (welche ja auch nur durchgesetzt wird, wenn die Netze überlastet sind).
Du hast demnach hier deinen Volumentarif (wie du es so schön nennst), der einsetzen kann u. wird - den du und andere aber umgehst/en.
Du und alle anderen haben nach wie vor das recht sich seinen passenden Vertragspartner auszusuchen. Nehmt doch einfach gebrauch davon, den passenden zu finden ;)


Das ist aber doch deine Interpretation!

Nein, das steht so in der AGB:

2. ÜBERTRAGUNGSGESCHWiNdiGKEiT U m allen Kunden jederzeit die schnellstmögliche Übertragungsgeschwindigkeit im Breitband- kabelnetz zu bieten, nutzt Kabel Deutschland folgende Qualitätssicherungsmaßnahmen: a.) A n den Knotenpunkten des Breitbandkabelnetzes werden automatisch Gesamt-Verkehrs- volumenmessungen durchgeführt. Grundsätzlich wird jede Art von Verkehr gleichmäßig durchgeleitet. Nur wenn die Gefahr einer Überlastung des Netzes besteht, ist Kabel Deutschland berechtigt, in den betroffenen Netzsegmenten den Verkehr zur Sicherung der Servicequalität folgendermaßen zu priorisieren: 1.) Zeitkritische Anwendungen (z. B. Video-Streaming, Internet-/Videotelefonie, Online-Gaming) erhalten Vorrang vor allen anderen Anwendungen, 2.) alle anderen Anwendungen (z. B. Internetsurfen, Social Network) haben immer Vorrang vor Filesharing-Anwendungen (z. B. Peer-to-Peer, One-Click-Hoster und Net-News). Dadurch kann sich in den betroffenen Netzsegmenten die Übertragungs- geschwindigkeit zunächst für diese letztgenannten Anwendungen reduzieren. Lediglich wenn hierdurch Engpässe nicht beseitigt werden können, ist eine Reduzierung der Über- tragungsgeschwindigkeit für vorrangig transportierte Anwendungen, nur zuletzt auch für zeitkritische Anwendungen möglich. b.) L ädt ein Kunde an einem Kalendertag ein Gesamtdatenvolumen von mehr als 10 GB herunter, ist Kabel Deutschland berechtigt, die ihm zur Verfügung stehende Übertragungs- geschwindigkeit ausschließlich für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen. Alle anderen Anwendungen (Internetsurfen, Social Networks, E-Mails, Video-Streaming, Video-on-Demand, Chat etc.) sind davon zu keiner Zeit betroffen und bleiben unverändert nutzbar. c.) K abel Deutschland behält sich vor, die Maßnahmen nach a.) und b.) anzupassen, wenn und soweit dies aus technischen Gründen oder aufgrund neuer Anwendungen und/oder derzeit noch nicht absehbaren Nutzungsverhaltens erforderlich ist, um das durch die beschriebenen Qualitätssicherungsmaßnahmen verfolgte Ziel weiterhin erreichen zu können.

Jetzt erklär mir mal bitte was es da falsch zu interpretieren gibt?
Das ist kein Wunschkonzert oder freie Interpretation. Lesen und verstehen ;)

Es geht mir ja auch gar nicht darum ob das eine Grauzone wäre den Umstand auszunutzen, dass gewisse Dienstanbieter davon (noch) ausgeschlossen sind, oder das es gar Vertragsbruch ist/wäre. Ich wollte nur verständlich machen, dass die Klausel durch euer Vorgehen hinfällig bzw völlig bedeutungslos wird/ist. Das ist sicher nicht Sinn der Sache ;)

Man sollte vielleicht andere Wege finden das durchzusetzen und bei Verstoß auch härter durch greifen.
Dann gäbe es solche Diskussionen gar nicht.
 
Hi,

Natürlich darfst du. Eben die durch die Klausel für P2P u. OCH Dienste bedingtes Volumen von 10GB am Tag (welche ja auch nur durchgesetzt wird, wenn die Netze überlastet sind).

Nochmal: ich lade nur von meinem VPN Anbieter herunter. Ich lade nichts von P2P oder OCH. Wieso sollte ich den Vertragspartner bitte wechseln, wenn KD explizit nicht ausschließt, dass ich einen VPN nutzen darf? Was ich über den VPN lade - ob Linux Images per P2P, freie Musik oder legale HD Streams - ist doch immer noch mein Bier.

Jetzt erklär mir mal bitte was es da falsch zu interpretieren gibt?
Das ist kein Wunschkonzert oder freie Interpretation. Lesen und verstehen

Genau beim "verstehen" hapert es scheinbar, du gehst in keiner Weise auf mein Beispiel ein, das genau die gleiche Last erzeugt (wenn nicht sogar mehr) und vollkommen ok zu sein scheint. Was KD dort schreibt ist doch nur ein vorwand, nicht einmal in der Theorie funktioniert deren Rechnung, die kennst du ja mit Sicherheit, wenn du die AGB so gut kennst.

Dass hier mit zweierlei Maßstab gemessen wird lässt du einfach unter den Tisch fallen, obwohl es für dich am Ende das gleiche bedeutet. Das macht nicht nur keinen Sinn, es ist falsch und rechtlich noch nicht einmal einwandfrei von jedem so akzeptiert. Nicht umsonst gab es genug Gerichtsurteile und nach wie vor Streitigkeiten bzgl Drosselungen.

Man sollte vielleicht andere Wege finden das durchzusetzen und bei Verstoß auch härter durch greifen.

Sofern VPN nicht verboten wird lässt sich so etwas eben nicht durchsetzen, ausser du hast die zugrundeliegende Technik nicht verstanden. Und wenn ein Anbieter VPN verbietet ist er nicht konkurrenzfähig.

Was "Netzneutralität" bedeutet muss man dir scheinbar noch erklären. Traurig.

VG,
Mad
 
Wir sind da scheinbar getrennter Auffassung.
Für mich ist Fakt, dass die Klausel dadurch obsolet ist. Und in dem Punkt sind wir doch hoffentlich einer Meinung(?)
Da liegt der Fehler eben bei KD bei der Umsetzung.
Tut, was ihr nicht lassen könnt und KD muss eben andere Wege finden. Mag evtl auch niemals eintreffen, da es ohne die Abschaffung der Netzneutralität bzw auf Verzicht von Datenschutz kaum umsetzbar wäre. Gewisse Handlungen schreien aber gerade zu danach diesen Weg gehen zu müssen. Ist nun mal ein shared Medium was KD betreibt.
Sollte man vielleicht mal drüber nachdenken.

mfg

So, ich bin dann mal raus hier. Diese Disskusion findet kein Ende.
 
Hi,

Mag evtl auch niemals eintreffen, da es ohne die Abschaffung der Netzneutralität bzw auf Verzicht von Datenschutz kaum umsetzbar wäre.

Wenn das passiert brauchen sich die Leute sicher keine Sorge mehr machen, dass ihnen jemand "ihr Netz wegsaugt", weil dann fast alle weg sind und einen anderen Weg gehen. Das Internet wäre dann aber nicht "leer" sondern einfach "weg". Das ist der Unterschied.

Bin auch raus, manche Leute wissen nicht, was Netzneutralität ist.

VG,
Mad
 
(welche ja auch nur durchgesetzt wird, wenn die Netze überlastet sind).

Falsch! Niemand kann mir Erklären das mitten in der Nacht (ca. 2 Uhr), dazu noch unter der Woche, das Netz so ausgelastet ist das ich nach 8GB schon gedrosselt werde!

So, ich bin dann mal raus hier. Diese Disskusion findet kein Ende.

Danke dir fällt zum Glück sehr spät (aber wenigstens überhaupt) auf das es hier nicht um eine Diskussion zu Thema KD und deren Verträge ging sondern um den Technischen Aspekt, diese Drosslung mit einzelnen Programmen zu umgehen.
 
@Madman1209
Es muss priorisiert werden. Anders geht es doch gar nicht.
Alles andere wäre unwirtschaftlich.


balmungd schrieb:
... das es hier nicht um eine Diskussion zu Thema KD und deren Verträge ging sondern um den Technischen Aspekt, diese Drosslung mit einzelnen Programmen zu umgehen.

Ohne Worte

Endgültig jetzt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man muss auch bedenken das KD mit einer Flatrate wirbt. Wenn gedrosselt wird ist es aber keine Flat. Auch die Telekom durfte ihre Drossel so nicht anbieten. Und die stand sogar in den Angebotdetails und nicht in den AGBs, wo sowas eh nix verloren hat (da es ein wichtiger Tarifbestandteil ist).

Die Drossel dürfte wohl nicht rechtens sein. Schon gar nicht für Bestandskunden die diese Klausel ursprünglich nicht im Vertrag hatten. Da es ein Tarifwechsel ist, hätte man kein ausserordentliches Kündigungsrecht, sondern Anspruch auf Erfüllung des Vertrags.

Folglich ist es vollkommen in Ordnung wenn man sich sein Recht nimmt und VPNs benutzt, anstatt den Klageweg zu gehen.
 
Natürlich ist es auch bei Drosselung eine Flatrate. Flatrate bedeutet dass es kein Zeit-/Trafficlimit gibt. Leute die lang genug im Internet unterwegs sind, können sich noch sehr gut daran erinnern wie man 1996 5 DM/h für ISDN bezahlt hat.

Die Kandidaten da oben (Madman1209/Balmungd) versuchen sich nur die AGB so zurecht zu drehen dass es für ihr Anliegen passt. Warum sie das hier tun, ist mir schleierhaft, keiner wird sie bei KD verpetzen und es würde auch nichts bringen, aber durch schönreden wir das was sie vor haben auch nicht richtig.

@Balmungd: doch, das Netz kann auch um diese Uhrzeit ausgelastet sein, nicht von der Bandbreite her, sondern vom Traffic her. KD hat ziemlich sicher Peeringverträge und vermutlich haben sie für weniger frequentierte Uhrzeiten auch geringere Trafficpakete, also verursacht alles darüber hinaus zusätzlich Kosten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Natürlich ist es auch bei Drosselung eine Flatrate. Flatrate bedeutet dass es kein Zeit-/Trafficlimit gibt.

Ich weiß nicht, ob man das so definieren kann. Schließlich hat jede Flatrate ein traffic-Limit. Durchsatz pro Zeiteinheit multipliziert mit der maximal nutzbaren Zeit (24h). Im Endeffekt also ein Volumentarif. Durch eine Drossel liegt das pro Tag mögliche Volumen damit in einem Bereich unter dem möglichen Volumen.

Bei 100MBit schafft man pro Tag in der Theorie maximal 1,05TB. Per Vertrag ist das damit abgedeckt, dass man das ausnutzen kann, insofern man entsprechende Server findet (und die Leitung das hergibt). Die Drossel bewirkt, dass man maximal 10GB + ~8 GB bekommt. Ergo maximal nur ~1,67% des möglichen Durchsatzes.
Hat man die 10GB bereits vorher anderweitig ausgeschöpft, kommt man nur auf ~8,24GB am Tag, also ~0,77%.

In meiner Vorstellung von einer Flatrate sollten theoretisch mind. 25% drinne sein, also aufgrund von Leitungsqualität und Netzauslastung.

Meinetwegen sollen sie (wie bei O2) ein generelles Trafficlimit setzen, was man durch einen Aufpreis "frei" kaufen kann. Aber die Drossel nur eines einzelnen Dienstes ist beim besten Willen keine Flatrate und auch nicht im Sinne der Netzneutralität/Gleichberechtigung. Hier könnte KD wenigstens etwas Abhilfe schaffen, indem sie ein wöchentliches Limit setzen, was man so aufteilen kann, wie man will - das wäre ja wenigstens noch eine Kompromisslösung.

Und ehe hier jemand damit kommt, das KD ja selbst entscheiden kann, welche Dienste und in welchem Umfang angeboten werden: Internet ist bei mir mittlerweile ein Grundbedarf (und gehört durch entsprechende Gesetze abgesichert!). Wenn man die Nutzung asymmetrisch einschränkt, dann grenzt das schon fast an Diskriminierung.

Die Kandidaten da oben (Madman1209/Balmungd) versuchen sich nur die AGB so zurecht zu drehen dass es für ihr Anliegen passt.

Ich verstehe nicht, wie man nicht verstehen kann, dass VPN-traffic und Filesharing-traffic zwei voneinander verschiedene Dinge sind?
VPN Verbindungen werden im Vertrag nicht erfasst.

Ich habe hier im Thema das Beispiel gebracht: Man mietet sich einen Server, lädt dort über "Filesharing-Anwendungen" irgendwas runter und lädt dann diese Datenpakete von dem Server über die KD-Leitung auf den eigenen Datenspeicher runter. Es ist per Definition kein filesharing-traffic.

Genauso verhält es sich mit einem VPN. Rein vertraglich ist damit alles geregelt. Im Wortlaut: "Übertragungs- geschwindigkeit ausschließlich für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen"

KD müsste seine AGB so umformulieren, dass das Limit für aus filesharing verursachten traffic gilt und nicht für "Filesharing-Anwendungen" traffic. Dann würde das in einem gewissen Rahmen auch entsprechenden traffic über andere Dienste enthalten. Und dann kann man hier auch gerne jemanden vorhalten, er verhalte sich unsozial, in dem er das Limit mit dem Wissen umgeht, dass KD praktisch und rechtlich keine Möglichkeit hat, durch einen VPN geleiteten traffic einer bestimmten Quelle zuzuordnen.

Fazit: Ich halte es ja nicht für unbegründet, dass KD die FS-Nutzung einschränken möchte. Jedoch sollten die hier mehr Spielraum lassen (vielleicht so 50 bis 100GB frei auf die Woche aufgeteilt) oder/und die Option, einen Mehrverbrauch an traffic zu buchen. Dann aber auch bei hoher Netzauslastung alle Dienste gleichmäßig in der Bandbreite limitieren. FS traffic generell zu limitieren ist beim besten Willen Schwachsinn, da die Netzauslastung nicht zu jeder Zeit gleich hoch ist. Ein Anbieter hat dafür zu sorgen, dass seine Netze so dimensioniert sind, dass der Nutzer zu der Zeit, wo er es nutzen will, auch halbwegs nutzbar sind. Der Anbieter sollte nicht nicht dem Kunden sagen dürfen, wann der Kunde den gebuchten Dienst verwenden darf und wann nicht.
 
Hi,

Die Kandidaten da oben (Madman1209/Balmungd) versuchen sich nur die AGB so zurecht zu drehen dass es für ihr Anliegen passt. Warum sie das hier tun, ist mir schleierhaft, keiner wird sie bei KD verpetzen und es würde auch nichts bringen, aber durch schönreden wir das was sie vor haben auch nicht richtig.

Wo genau drehe ich mir etwas zurecht und wo ist das was ich mache nicht richtig? Bitte mit Fakten belegen, wo ich mich nicht an die AGB halte, wenn ich einen VPN nutze. Woher der Traffic innerhalb des VPN kommt geht niemanden etwas an - daher auch das "P". Sofern VPN nicht explizit verboten ist kann ich das nutzen, genau darum geht es.

VG,
Mad
 
Ohne VPN könnte man die meißten Anschlüsse gar nicht nutzen da keine Ports anliegen.

Schau dir mal Teamviewer oder Skype an, die nutzen auch ein VPN über den Diensteanbieter um z.B. bei DS-Lite noch eine Verbindung ohne nutzbare Ports aufzubauen.


Ohne VPN würde das Internet nicht funktionieren, also müsste wenn eine entsprechende Klausel im Vertrag sein welche die Nutzung selbiger verbietet. Gibt sogar entsprechende Filtermechanismen hierfür, kann jeder Mittelklasse Router, also könnte es auch der Provider.




Das Drosseln der Anschlüsse dient dem entlasten der heruntergewirtschafteten Netze. Dadurch dass sich viele nicht die Mühe machen sich mit einem VPN zu beschäftigen wird es für die breite Masse sicherlich eine Limitierung zur Netzlastreduzierung darstellen und der Provider hat gewonnen.
Wer sich auf der anderen Seite mit VPN beschäftigt um diese Filter zu umgehen hat Erfolg, eine andere Option als einen Anbieterwechsel hat der Kunde ja nicht.

Ich denke eine Nutzung von einem VPN zum Umgehen von Drosselfiltern ist durchaus legitim, ein anderer Fall währe es jedoch, wenn es einen Tarifbaustein zur Aufhebung dieser Drossel geben würde. Hierbei könnte ich dann die Entrüstung über VPN Nutzung zur Datenverschleierung verstehen.


Meiner Meinung nach gehört eh jeder Trafik über ein VPN geballert. Die OCHs werden ja durch DPI identifiziert, also gibt es beim Provider ein System welches meine Datenpakete untersucht und hierüber entscheidet.... Das würde ich als Eingriff in meine Privatsphäre empfinden (auch wenn es mich mit Unitymedia nicht betrifft).


Frage am Rande: Sind Firmenanschlüsse bei KBW ebenfalls von dieser Drosselung betroffen? Hat da jemand eine Info zu??
 
Der Vorschlag mit dem Webserver ist doch prima.
30Euro im Monat für einen Flatrate Server beim Anbieter seiner Wahl.
Den Server das P2P erledigen lassen (AGBs beachten^^) und dann vom Server per FTP oder HTTP abholen.

Aber 30 Euro ist dem geneigten User seine Bequemlichkeit meistens nicht wert. Nicht mal 5 Euro.
 
Also ich benutze als KD kunde hide.me, die installation ist kinderleicht und ich habe eine verknüpfung auf dem Dekstop mit der ich den VPN ein und ausschalten kann, dann stört mich das auch nicht beim zocken.

Ja, es kostet zusätzlich Geld aber hide.me hat keine Trafficbegrenzung und ich kann meine Steam Games und MMOS updaten ohne gleich einen anfall zu bekommen.

Es geht halt nicht anders.
 
HisN schrieb:
Aber 30 Euro ist dem geneigten User seine Bequemlichkeit meistens nicht wert. Nicht mal 5 Euro.

Das Witzige ist, wenn sie die Energie/Geld die sie in VPN/OCH usw. stecken anderweitig investieren würden, könnten sie sich Accounts für richtige Scene-FTP besorgen, wo man mit vollem Speed downloaded und alles von einer Stelle kriegt.
 
So isses.
 
Zurück
Oben