Natürlich ist es auch bei Drosselung eine Flatrate. Flatrate bedeutet dass es kein Zeit-/Trafficlimit gibt.
Ich weiß nicht, ob man das so definieren kann. Schließlich hat jede Flatrate ein traffic-Limit. Durchsatz pro Zeiteinheit multipliziert mit der maximal nutzbaren Zeit (24h). Im Endeffekt also ein Volumentarif. Durch eine Drossel liegt das pro Tag mögliche Volumen damit in einem Bereich unter dem möglichen Volumen.
Bei 100MBit schafft man pro Tag in der Theorie maximal 1,05TB. Per Vertrag ist das damit abgedeckt, dass man das ausnutzen kann, insofern man entsprechende Server findet (und die Leitung das hergibt). Die Drossel bewirkt, dass man maximal 10GB + ~8 GB bekommt. Ergo maximal nur ~1,67% des möglichen Durchsatzes.
Hat man die 10GB bereits vorher anderweitig ausgeschöpft, kommt man nur auf ~8,24GB am Tag, also ~0,77%.
In meiner Vorstellung von einer Flatrate sollten theoretisch mind. 25% drinne sein, also aufgrund von Leitungsqualität und Netzauslastung.
Meinetwegen sollen sie (wie bei O2) ein generelles Trafficlimit setzen, was man durch einen Aufpreis "frei" kaufen kann. Aber die Drossel nur eines einzelnen Dienstes ist beim besten Willen keine Flatrate und auch nicht im Sinne der Netzneutralität/Gleichberechtigung. Hier könnte KD wenigstens etwas Abhilfe schaffen, indem sie ein wöchentliches Limit setzen, was man so aufteilen kann, wie man will - das wäre ja wenigstens noch eine Kompromisslösung.
Und ehe hier jemand damit kommt, das KD ja selbst entscheiden kann, welche Dienste und in welchem Umfang angeboten werden: Internet ist bei mir mittlerweile ein Grundbedarf (und gehört durch entsprechende Gesetze abgesichert!). Wenn man die Nutzung asymmetrisch einschränkt, dann grenzt das schon fast an Diskriminierung.
Die Kandidaten da oben (Madman1209/Balmungd) versuchen sich nur die AGB so zurecht zu drehen dass es für ihr Anliegen passt.
Ich verstehe nicht, wie man nicht verstehen kann, dass VPN-traffic und Filesharing-traffic zwei voneinander verschiedene Dinge sind?
VPN Verbindungen werden im Vertrag nicht erfasst.
Ich habe hier im Thema das Beispiel gebracht: Man mietet sich einen Server, lädt dort über "Filesharing-Anwendungen" irgendwas runter und lädt dann diese Datenpakete von dem Server über die KD-Leitung auf den eigenen Datenspeicher runter. Es ist per Definition kein filesharing-traffic.
Genauso verhält es sich mit einem VPN. Rein vertraglich ist damit alles geregelt. Im Wortlaut:
"Übertragungs- geschwindigkeit ausschließlich für Filesharing-Anwendungen bis zum Ablauf desselben Tages auf 100 Kbit/s zu begrenzen"
KD müsste seine AGB so umformulieren, dass das Limit für
aus filesharing verursachten traffic gilt und nicht für
"Filesharing-Anwendungen" traffic. Dann würde das in einem gewissen Rahmen auch entsprechenden traffic über andere Dienste enthalten. Und dann kann man hier auch gerne jemanden vorhalten, er verhalte sich unsozial, in dem er das Limit mit dem Wissen umgeht, dass KD praktisch und rechtlich keine Möglichkeit hat, durch einen VPN geleiteten traffic einer bestimmten Quelle zuzuordnen.
Fazit: Ich halte es ja nicht für unbegründet, dass KD die FS-Nutzung einschränken möchte. Jedoch sollten die hier mehr Spielraum lassen (vielleicht so 50 bis 100GB frei auf die Woche aufgeteilt) oder/und die Option, einen Mehrverbrauch an traffic zu buchen. Dann aber auch bei hoher Netzauslastung alle Dienste gleichmäßig in der Bandbreite limitieren. FS traffic generell zu limitieren ist beim besten Willen Schwachsinn, da die Netzauslastung nicht zu jeder Zeit gleich hoch ist. Ein Anbieter hat dafür zu sorgen, dass seine Netze so dimensioniert sind, dass der Nutzer zu der Zeit, wo er es nutzen will, auch halbwegs nutzbar sind. Der Anbieter sollte nicht nicht dem Kunden sagen dürfen, wann der Kunde den gebuchten Dienst verwenden darf und wann nicht.